Lernplan Jura – Zwischenprüfung
Aufstellung eines Lernplan; Problematiken der Zwischenprüfungsklausuren Strafrecht, Öffentliches Recht und Zivilrecht; Hilfe bei der Erstellung durch Dritte
Die Zwischenprüfung wird seit dem ersten Semester durch Professoren, wissenschaftliche Mitarbeiter und Studierende der höheren Semester thematisiert. Oft wird den Studierenden der unteren Semester regelrecht Angst vor diesen vier Prüfungen und deren Inhalt gemacht. Dass diese Klausuren ein gewisses Niveau aufweisen, sei unbestritten. Doch sind sie bei einer konstanten und konsequenten Vorbereitung gut zu meistern.
Daher soll dieser Artikel eine Hilfestellung geben, wie man sich bestmöglich auf die vier Zwischenprüfungsklausuren vorbereitet.
Lesen Sie zum Thema Lernplan auch: „Lernplan Jura – Das erstes Semester“ und „Lernplan Jura – Examensvorbereitung„
I. Wie gestalte ich eine optimale Vorbereitung?
Eine optimale Vorbereitung auf Klausuren kann sehr unterschiedlich ausgestaltet werden und kommt auch auf den Einzelnen an, welcher Lerntyp er ist und ob der Studierende Höchstleistungen erbringen will oder mit einer bestanden Klausur zufrieden ist.
Aber als motivierter Studierender sollte man gerade in den ersten Semestern nicht so lernen, dass es vielleicht gerade zum Bestehen reicht, sondern sollte sich intensiv mit den Problematiken auseinandersetzen und sie verinnerlichen. Das Jura-Studium baut auf den Grundlagen der ersten Semester auf und gerade am Anfang des Studium werden die ganzen Techniken vermittelt, die zu einem erfolgreichen Abschluss einer Klausur Grundvoraussetzung sind. Auch ist es sehr unwahrscheinlich, dass mit einer minimalen Vorbereitung eine Klausur bestanden wird, da es öfter auch bei vielen Studierenden, die sich sehr gut auf die Klausur vorbereitet haben, zum Nichtbestehen der Klausur kommt.
Daher sollte man bereits mit Beginn des Studiums mit einer ordentlichen Lernarbeit beginnen. Denn was viele nicht wissen, die jeweilige Zwischenprüfungsklausur darf je nach Uni maximal ein oder zwei Mal wiederholt werden. Fällt man daher das zweite beziehungsweise das dritte Mal durch eine Zwischenprüfung, so führt dies zur Zwangsexmatrikulation.
Vielen stellt sich nun die Frage, wie bereite ich mich gut auf die Zwischenprüfungsklausuren vor, um diese beim ersten Versuch bestehen zu können. Auf Grund der Fülle des Stoffes, die jedes Rechtsgebiet mit sich bringt, ist eine Planung des Lernens sehr wichtig, um nicht in Zeitnot zu geraten und im schlimmsten Fall noch einen Crashkurs besuchen zu müssen, wo alle klausurrelavten Themen innerhalb kürzester Zeit vermittelt werden. Jeder Studierende sollte sich daher am Besten einen Lernplan erstellen beziehungsweise erstellen lassen.(näheres zur Aufstellung eines Lernplanes sowie zur richtigen Anwendung unter Punkt II.)
Weiterhin ist es gerade in den Anfangssemestern sehr wichtig die Vorlesungen, Propädeutischen Übungen, Seminare und Tutorien zu besuchen, um eine optimale Vorbereitung zu bekommen. Zwar ist das alleinige Eigenstudium sehr wichtig, aber gerade die Anwendung des Rechts in Fällen und Klausuren kann man am besten verstehen, wenn man diese von einer dritten Person erläutert bekommt und gegebenenfalls Fragen stellen kann. Gerade wenn man die juristischen Sachverhalte der einzelnen Veranstaltungen immer vorbereitet, kann man in der Propädeutischen Übung oder dem Tutorium sehen, ob man den Fall beziehungsweise die Klausur richtig gelöst hat und somit die Problematik verstanden hat und bekommt daher ein sehr gutes Feedback, welchen Wissen- und Kenntnisstand man selber bereits hat.
Außerdem empfiehlt es sich neben dem Eigenstudium durch einen Lernplan und den Besuch der Veranstaltungen eine Lerngruppe mit anderen Studierenden zu gründen. In dieser Lerngruppe trifft man sich einmal die Woche und bespricht verschiedene juristische Problematiken. Da man immer in der Lerngruppe mitarbeiten und sich nicht blamieren will, hat man durch die Lerngruppe eine zusätzliche Motivation geschaffen, um sich gut vorzubereiten.
II. Wie erstelle ich einen Lernplan für die Zwischenprüfungsklausuren
Bei der Aufstellung eines Lernplanes sind drei Sachen zu beachten. Zuerst muss man herausbekommen, welche Zwischenprüfungen muss ich schreiben, dann muss ich herausfinden welche Rechtsgebiete klausurrelevant für die Zwischenprüfungen sind und wann die Zwischenprüfungen geschrieben werden. Dann kann man beginnen den Plan aufzustellen.
1. Was für Zwischenprüfungsklausuren muss ich schreiben?
Die Zwischenprüfungen sind die wichtigste Hürde, die im Grundstudium genommen werden muss. Diese Klausuren sind Grundvoraussetzung zur Anmeldung der staatlichen Pflichtfachprüfung und des universitären Teils der Ersten Juristischen Prüfung sowie für die Zulassung zu den Fortgeschrittenen Übungen. Deshalb muss auf diese Klausuren ein besonderes Augenmerk gelegt werden. Die Zwischenprüfungsklausuren werden jeweils in den drei großen Rechtsgebieten Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht sowie im Grundlagenfach geschrieben. Dabei ist das Grundlagenfach, welches meist in den Fächern Rechtsgeschichte, Rechtssoziologie oder der Wirtschaftswissenschaften abgelegt werden kann, meist am Ende des ersten Semesters zu schreiben. Die Zwischenprüfungen im Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht werden hingegen am Ende des zweiten Semesters geschrieben.
2. Welche Themengebiete kommen dran?
Wie gerade beschrieben, werden die Zwischenprüfungen im Strafrecht, Zivilrecht, Öffentlichen Recht und dem Grundlagenfach geschrieben. Der Stoff für die Zwischenprüfungen der großen drei Rechtsgebiet ergibt sich aus den jeweiligen Fächern der ersten beiden Semester. Für die jeweiligen Zwischenprüfungsklausuren ergeben daher folgenden prüfungrelevante Themengebiete:
a) Strafrechtszwischenprüfungsklausur
In der Strafrechtszwischenprüfungsklausur sind daher Strafrecht Allgemeiner Teil sowie Straftaten gegen die Persönlichkeits- und Gemeinschaftswerte prüfungsrelevant.
Es ergeben sich daher für den Allgemeinen Teil folgende klausurrelevante Themen:
- Kausalität
- objektive Zurechnung
- Vorsatz
- Rechtfertigungsgründe
- Schuld
- Der Versuch
- Fahrlässigkeitsdelikt
- Erfolgsqualifikation
- Unterlassungsdelikt
- Täterschaft und Teilnahme (Bsp.: Mittelbare Täterschaft, Täterschaft nach § 25 I 2.Alt. StGB – Willensherrschaft)
- Irrtümer (Bsp.: Die Putativnivnotwehr, Erlaubnistatbestandsirrtum, Mittelbare Täterschaft – Verbotsirrtum § 17 StGB)
- Konkurrenzen
Es ergeben sich weiterhin für die Straftaten gegen die Persönlichkeits- und Gemeinschaftswerte folgende klausurrelevante Themen:
- Tötungstatbestände: Totschlag, Mord, Tötung auf Verlangen, Fahrlässige Tötung (Bsp.: Die sogenannte Rechtsfolgenlösung des BGH beim „atypischen Mord“; Gekreuzte Mordmerkmale)
- Aussetzung
- Schwangerschaftsabbruch
- Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit: Körperverletzung, Gefährliche Körperverletzung, Schwere Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge, Körperverletzung im Amt, Probleme der Heilbehandlung, Die Beteiligung an einer Schlägerei (Bsp.: Die Lärmkanone von Hoffenheim)
- Straftaten gegen die persönliche Freiheit: Nachstellung, Freiheitsberaubung, Nötigung, Die Bedrohung
- Entziehung Minderjähriger, Kinderhandel, Geiselnahme
- Straftaten gegen die Ehre: Verleumdung, Die üble Nachrede, Die Beleidigung
- Straftaten gegen den höchstpersönlichen Lebensbereich und der privaten Geheimsphäre: Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches, Verletzung des Briefgeheimnisses, Ausspähen und Abfangen von Daten, Verletzung´und Verwertung fremder Privatgeheimnisse
- Hausfriedensbruch
- Straftaten gegen die Staatsgewalt und öffentliche Ordnung: Amtsanmaßung, Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Gefangenenbefreiung, Gefangenenmeuterei, Siegelbruch, Verstrickungsbruch, Verwahrungsbruch
- Straftaten gegen die Rechtspflege: Falsche Verdächtigung, Vortäuschen einer Straftat, Strafvereitelung, Falschheit der Aussage, Falsche uneidliche Aussage, Meineid, Fahrlässiger Meineid, Falsche Versicherung an Eides statt
- Urkundenstraftaten: Fälschung von Urkunden, Fälschung technischer Aufzeichnungen, Fälschung beweiserheblicher Daten, Urkundenunterdrückung, Falschbeurkundung
- Geld- und Wertzeichenfälschung
- Brandstiftung
- Straßenverkehrgefährdung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Trunkenheit im Verkehr
- Straftaten gegen die Umwelt
- Straftaten im Amt: Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung, Vorteilsnahme, Rechtsbeugung
b) Zivilrechtszwischenprüfungsklausur
In der Zwischenprüfungsklausur im Zivilrecht sind der Allgemeine Teil des BGB, der Allgemeine sowie Besondere Teil des Schuldrechts sowie der Herausgabeanspruch gemäß § 985 BGB aus dem Sachenrecht prüfungsrelevant.
Aus dem Allgemeinen Teil des BGB ergeben sich daher folgende klausurrelvanten Themengebiete
- Rechtssubjekt, Rechtsfähigkeit, subjektives Recht
- Anspruch, Einwendung, Einrede, Verjährung
- Arten des Rechtsgeschäftes: einseitige und mehrseitige Rechtsgeschäfte, Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft (Abstraktionsprinzip)
- Die Willenserklärung: Bestandteile ener Willenserklärung, empfangsbedürftige und nicht empfangsbedürftige Willenserklärung, Abgabe und Zugang von Willenserklärungen, Wirksamkeitvoraussetzungen der Willenserklärung, Auslegung von Willenserklärungen (Bsp.: Schweigen als Willenserklärung)
- Vertragsschluss: Antrag, Annahme, inhaltliche Übereinstimmung, Rechtsfolgen des Vertragsschlusses (Bsp.: Online-Auktion)
- Bedingung und Befristun (Anwartschaftsrecht, Globalzession, Sicherungübereignung)
- andere rechtserhebliche Handlungen: Realakt, geschäftsähnliche Erklärung, Gefälligkeit
- Geschäfte nicht voll Geschäftsfähiger: Geschäftsunfähigkeit, beschränkte Geschäftsfähigkeit (Bsp.: Neutrale Geschäfte von beschränkt Geschäftfähigen, GoA und Minderjährige),Teilgeschäftfähigkeit
- Formnichtige Geschäfte
- Verbotene Rechtsgeschäfte
- Sittenwidrige Rechtsgeschäfte
- Anfechtung: bewusste Willensmängel, Erklärungs,-Inhalts- und Eigenschaftsirrtum, Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder widerrechtlicher Drohung, Anfechtungfrist, Anfechtungsform
- Stellvertretung
- Konkurrenzen BGB – Lösung vom Vertrag
- Anspruchskonkurrenzen BGB – Herausgabeanspruch
Aus dem Allgemeinen Teil des Schuldrechts ergeben sich die folgenden klausurrealvanten Themengebiete
- Entstehung von Schuldverhältnissen: Arten der Entstehung von Schuldverhältnissen, Begründung von Schuldverträgen, Entstehung von vorvertraglichen Schuldverhältnissen
- Inhalt der Schuldverhältnisse: Bestimmung des Schuldinhaltes, Grundsatz nach Treu und Glauben, Gattungsschuld, Wahlschuld, Ersetzungsbefugnis, Geld- und Zinsschuld, Aufwendungsersatz, Wegnahmerecht, Auskunftspflicht,Vertragsstrafe, Art und Weise der Leistung, Leistungsverweigerungsrechte des Schuldners, Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Erlöschen von Schuldverhältnissen: Erfüllung, Hinterlegung, Aufrechnung, Erlass, Negatives Schuldanerkenntnis, Abänderungsvertrag, Fristablauf oder Kündigung von Dauerschuldverhältnissen, Rücktritt (Bsp.: Rechtsfolgen)
- Verbraucherschutz bei besonderen Vertriebsformen: Haustürgeschäfte, Fernabsatzgeschäfte
- Verantwortlichkeit des Schuldners: Haftung für eigenes Verschulden, Haftung für fremdes Verschulden, Haftung ohne Verschulden
- Störungen im Schuldverhältnis: Unmöglichkeit der Leistung (Bsp.: beiderseitige Unmöglichkeit), Verzögerung der Leistung, Schlechtleistung, Verletzung von Schutzpflichten, Gläubigerverzug, Störung der Geschäftsgrundlage
- Schadensersatzpflicht: Voraussetzungen des Schadensersatzanspruches, Schaden und Geschädigter (Bsp.: Drittschadensliquidation), Verursachung und Zurechnung des Schadens, Art und Umfang des Schadensersatzes,
- Beteiligung Dritter am Schuldverhältnis: Vertrag zu Gunsten Dritter, Vertrag mit Schutzwirkung Dritter, Gläubigerwechsel (Bsp.: Globalzession), Schuldübernahme und Schuldbeitritt
- Mehrheit von Gläubigern und Schuldnern: Teilschuldner- und Teilgläubigerschaft, Gesamtschuldner- und Gesamtgläubigerschaft, Schuldner- und Gläubigergemeinschaft
Aus dem Besonderen Teil des Schuldrechts ergeben sich die folgenden klausurrelvanten Themengebiete
- Kaufvertrag (Bsp.: Das Anwartschaftsrecht, Vertretenmüssen bei Nacherfüllung, Nacherfüllung § 439 I BGB, Klausur „Gewährleistung beim Kaufvertrag“, Rücktritt, Gefahrübergang, Gefahrübergang bei Annahmeverzug, Selbstvornahme)
- Tausch
- Schenkung
- Mietvertrag und Leasing, Pachtvertrag, Leihe
- Darlehnsvertrag (Verbrauchervertrag)
- Dienstvertrag und Arbeitvertrag (Bsp.: Haftung)
- Werkvertrag (Bsp.: Werkunternehmerpfandrecht)
- Arzt- und Reisevertrag (Bsp.: höhere Gewalt)
- Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag
- Maklervertrag
- Verwahrung und Gastwirtshaftung
- Bürgschaft (Bsp.: Bürgschaftserklärung als Verbrauchergeschäft) Schuldversprechen, Schuldanerkenntnis
- Vergleich
- Geschäftsführung ohne Auftrag (Bsp.:GoA und Minderjährige, gesetzliche Schuldverhältnisse)
- Ungerechtfertigte Bereicherung (Bsp.:Mehrpersonenverhältnisse, Haftungsumfang)
- Unerlaubte Handlung (Bsp.: Mangelfolgeschaden und Weiterfresserschaden)
Aus dem Sachenrecht ergeben sich die folgenden klausurrelvanten Themengebiete
c) Zwischenprüfungsklausur im Öffentlichen Recht
In der Zwischenprüfungsklausur im öffentlichen Recht sind die Grundrechte sowie das Staatsorganisationsrecht und das Verfassungsprozessrecht prüfungsrelevant.
Aus den Grundrechten ergeben sich daher folgende klausurrelvanten Themengebiete
- Systematische Stellung der Grundrechte
- Funktionen der Grundrechte und Grundrechtsinterpretation (Bsp.: praktische Konkordanz, Verfassungsimmanente Schranken)
- Grundrechte zum Schutz des Kerns der Persönlichkeit des Menschen
- Grundrechte zum erweiterten Schutz der Persönlichkeit
- Religions- und Gewissensfreiheit/ Kirche und Staat (Bsp.: Schächtungsfall – Eingriff in die Religionsfreiheit, Schulgebet)
- Kommunikationsgrundrechte
- Kultur und Erziehung (Bsp.: Eingriff in Art.5 GG)
- Grundrechte der Freiheit beruflicher und wirtschaftlicher Betätigung (Bsp.: Die Drei-Stufen-Theorie Art 12. GG, Prüfungsschema zu Art. 14 I 1 GG)
- Gleichheitsrechte
- Politische Beteiligungsrechte
Aus dem Staatsorganisationsrecht ergeben sich daher folgende klausurrelevanten Themengebiete:
- Die Strukturprinzipen der Verfassung
- Staatzielbestimmungen
- Parteien
- Bundestag (Bsp.: Wahlgrundsätze)
- Bundesrat
- gemeinsamer Ausschuss
- Bundespräsident
- Bundesregierung
- Gesetzgebungsverfahren
- Die Ausführung der Bundesgesetze
- Die Rechtsprechung
- Finanzwesen
- völkerrechtliche Vertretung des Bundes
- Verwirklichung der Europäischen Union
Aus dem Verfassungsprozessrecht ergeben sich daher folgende klausurrelevant Themengebiete
- Das Organstreitverfahren Art. 93 I Nr. 1 GG
- Die abstrakte Normenkontrolle nach Art. 93 I Nr. 2 GG
- Die abstrakte Normenkontrolle nach Art. 93 I Nr. 2a GG
- Die konkrete Normenkontrolle nach Art. 100 GG
- Der Bund-Länder-Streit Art. 93 I Nr. 3 GG
- Die Verfassungsbeschwerde Art. 93 I Nr. 4a GG
- Die einstweilige Anordnung § 32 BVerfGG
3. Der Lernplan
Ein Lernplan sollte bereits zu Beginn des ersten Semesters aufgestellt werden, damit über die zwei Semester bis zur eigentlichen Klausur ein gleichmäßiges und konstantes Lernen der einzelnen Problematiken vorgenommen werden kann. Dies ist sehr wichtig, denn wer zu spät anfängt, wird es nicht schaffen den Stoff ordentlich zu beherrschen und muss im schlimmsten Fall vor den Zwischenprüfungen Crashkurse besuchen, um die Klausur absolvieren zu können.
Wenn man die Themen hat und auch weiß wie lange man mit der Bearbeitung eines Themas beschäftigt ist, kann mit der Erstellung des Lernplanes begonnen werden.
Zu allererst muss man berechnen, wieviel Zeit man zur Vorbereitung auf Klausur hat. Folglich muss man herausbekommen, wann die Klausuren ungefähr stattfinden werden. Meist ist im ersten Semester noch nicht genau klar, wann am Ende des zweiten Semesters die Zwischenprüfungsklausuren geschrieben werden, aber auf Grundlage der Klausurtermine des vorhergehenden Jahrganges wird eine ungefähre Einschätzung möglich sein.
Dann nimmt man sich einen Kalender und berechnet die Wochen. Da das erste Semester an den meisten Universitäten im Wintersemester beginnt, sollte man sich die Weihnachtszeit (20.12.-06.01.) und die Osterzeit freihalten und diese zur Entspannung und Erholung nutzen. Diese Zeit würde man eh nicht zum Lernen nutzen, da jeder weiß, wie stressig die Weihnachts- und die Osterzeit ist. Weiterhin muss man sich auch die gesamte vorlesungsfreie Zeit nach dem ersten Semester freihalten, da in dieser Zeit die erste Hausarbeit angefertigt werden muss, für welche man circa 3 bis 5 Wochen einplanen muss. Die verbleibenden Wochen der vorlesungsfreien Zeit sollte man dann zur Erholung nutzen. Die 2,5 Wochen Weihnachtsurlaub, eine Woche Osterurlaub sowie die vorlesungsfreie Zeit rechnet man dann aus den verbleibenden Wochen bis zur Klausur heraus. Dann nimmt man sich seinen wöchentlichen Stundenplan und den Vorlesungsplan der vier Vorlesungen des ersten Semesters. Dabei sollte man den Stoff des erste Semesters so einplanen, dass man diesen vollständig bis zum Beginn der vorlesungsfreien Zeit des ersten Semesters absolviert hat. Die Planung für den Stoff des zweiten Semesters nimmt zu Beginn des zweiten Semesters vor.
Zuallererst schaut man an welchen Tagen man viele Vorlesungen, Propädeutische Übungen und Tutorien hat, welche Tage weniger umfangreich sind und welche Tage man frei hat. Die Tage mit vielen Veranstaltungen (4-6 Veranstaltungen) fallen für den Lernplan schon mal raus. An den Tagen in weniger Veranstaltungen (1-3 Veranstaltungen) sind, sollte man sich soviel Zeit für den Lernplan nehmen, wie man sich selber zutraut. Die freien Tage sollte man zum intensiven Lernen nutzen. Dabei ist wichtig, dass man an den freien Tagen maximal 8 h in den Lernplan einbaut, denn irgendwann ist die Aufnahmekraft des Menschen erschöpft. 8 h sind daher das maximale, was man an Lernzeit pro Tag aufwenden sollte. Auch sollte man den Samstag zum Lernen nutzen, aber 1-2 Samstage im Monat sollte man sich freihalten, um auch mal noch Hause fahren zu können oder einfach zu entspannen und sich zu erholen. Den Sonntag sollte man sich immer als Ruhetag freihalten, weil wer 7 Tage die Woche nur lernt, wird sehr schnell ausgelaugt sein, wenn nicht sogar krank (Burnout) werden. Wichtig ist, sich nicht zu isolieren und nur zu lernen. Das Studium soll die schönste Zeit des Lebens werden und daher sollte man sich viele Freiräume schaffen, viele Leute treffen, Feiern gehen und das Leben genießen.
Hat man nun die Tage, in denen man Zeit zum Lernen hat, herausbekommen, nimmt man sich die Lernunterlagen (Lehr- und Fallbücher) und macht einen Plan, wann man am Besten welches Thema behandelt. Wichtig ist dabei, dass man nicht Blockweise lernt, also eine Woche Strafrecht, eine Woche Zivilrecht und so weiter, sondern dass man alle vier Rechtsgebiete in einer Woche abhandelt. Man sollte sich auch den Vorlesungsplan der einzelnen Vorlesungen zur Hand nehmen, damit man immer mit der Vorlesung lernt. Man sollte dabei beachten, dass man nicht zu weit hinter der Vorlesung herhinkt, aber auch nicht zu weit voraus ist. Wenn man nämlich zu weit hinterhinkt, besteht die Gefahr, nicht alle Themengebiete rechtszeitig bis zur Klausur lernen zu können und wenn man zu weit voraus ist, besteht die Möglichkeit, dass man einige Sachgebiete nicht richtig versteht, da in den ersten Semestern noch das Gesamtverständnis für die juristische Materie fehlt.
Bei der Aufstellung des Lernplanes ist es auch immer wichtig, dass man sich nicht überschätzt und sich auch nicht zu viel zumutet. Weiterhin sollte man auch darauf achten, dass man wirklich genügend Pausen einlegt, um den Kopf frei zu machen, damit er dann wieder aufnahemfähig ist.
III. Hilfe bei Problemen mit dem Lernplan
Viele Studierende stellt die Aufstellung, Einhaltung und zeitliche Planung vor ein riesiges Problem.
Als Studierender der ersten Semester ist man noch ein gereglten Ablauf aus der Schulzeit gewöhnt. Kaum hat man sich an der Uni eingeschrieben, stehen soviele Probleme an. Der einzelne muss sich eine Wohnung suchen, dann muss er sich um die Beantragung fianzieller Mittel kümmern und dann geht schon der ganz normale Wahnsinn des Studiums los. Man ist meist allein in einer neuen Stadt, muss sich an der Universität zurechtfinden, muss sich in den Vorlesungen und Übungen einschreiben und hat noch einen vollen Studenplan, welcher zu absolvieren ist. Viele Studierende überfordert es daher einen solchen Lernplan aufzustellen und das Lernen zu organisieren.
Andere stellen einen Lernplan auf, aber es fehlt dem Einzelnen an der Motivation, diesen in die Tat umzusetzen, da die Zwischenprüfungsklausuren weit weg erscheinen. Aber die meisten Unterschätzen die Fülle an Stoff, die verinnerlicht werden muss und folglich prüfungsrelevant ist.
Und eine weitere Gruppe stellt einen Lernplan auf und hält sich auch daran. Schätzt aber die seine eigene Aufnehmungsgabe falsch ein und planen für manche Themengebiete zu wenig Zeit ein. Auch dies kann schwere Folgen für die Klausur haben.
Um die aufgezeigten Probleme zu vermeiden, kann ein Repetitor helfen. Der Repetitor stellt individuell für den einzelnen Studierenden einen Lernplan auf. Dabei werden die persönlichen Fähigkeiten des Einzelnen berücksichtigt. Auch kann man nach dem Aufstellen des Lernplanes mit dem Repetitor aller 2-4 Wochen Termine vereinbaren, bei welchen die im vorigen Zeitraum gelernten Problematiken durchgesprochen werden und anhand von Fällen die Anwendung und das Verständnis geprüft werden. Dies hat den Vorteil, dass man beim Lernen motiviert ist, denn niemand will sich unvorbereitet vor dem Repetitor blamieren. Des weiteren bekommt man ein Feedback, welchen Wissenstand man hat und durch die regelmäßige Kontrolle kann es auch nicht passieren, dass die Zeiteinteilung bis zur Klausur falsch eingeschätzt wird, da der Repetitor den Lernplan so gestaltet, dass der Einzelne ihn bewältigen kann.
IV. Ist ein Repetitorium schon zur Vorbereitung auf die Zwischenprüfungsklausuren nötig?
Die Studierenden der unteren Semster hören von den höheren Semester, dass diese ein Repetitorium zur Vorbereitung auf das Examen nutzen. Viele Fragen sich auf Grund von Prüfungsangst und schlechter Selbsteinschätzung des Kenntnis- und Wissensstand ob es dies auch für die niedirgeren Semester möglich ist.
Viele Repetitorien bieten auf Grund der großen Nachfrage auch schon für die ersten Semester Repetitorien an. Dabei können verschiedene Arten von Repetitorien besucht werden. Zum Einen die langfristigen Repetitorien, die einen Lernplan auftstellen und den Einzelnen bis zur Klausur begleiten. Dann gibt es aber noch die Repetitorien in Form von Crashkursen, die den Studierenden vor der Klausur mit mehreren kompakten Veranstaltungen vorbereiten.
Die erste der Vorbereitungsmöglichkeiten ist die Bessere, da dabei konstant Baustein auf Baustein an Wissen aufgebaut wird und ohne großen Stress eine gute Grundlage zur Absolvierung der einzelnen Zwischenprüfungsklausuren gegeben wird. Die Crashkurse sollten wirklich nur im äußersten Notfall in Anspruch genommen werden, besser ist wirklich eine ausdauernde Vorbreitungsphase.
Näheres zur Vorbereitung auf die Zwischenprüfungsklausuren mit einem Repetitor siehe: „Zwischenprüfung Zivilrecht„; „Zwischenprüfung Öffentliches Recht„; „Zwischenprüfung Strafrecht„
Klausurtechnik
Eine Anleitung zur erfolgreichen Lösung juristischer Klausuren
In Jura ist die Frage, wo man etwas in der Klausur anbringt, mindestens so wichtig wie die abgefragten Rechtskenntnisse. Dieses Buch ist eine Anleitung, wie du juristische Klausuren erfolgreich löst.
Bei Amazon kaufenV. Anmerkungen
siehe auch: Der Lernplan-Baukasten für die Examensvorbereitung
Jura Individuell informiert Sie über das juristische Studium vom ersten Semester bis zum zweiten Staatsexamen. Lesen Sie daher unsere nützlichen Artikel zur Motivation im Studium, über die Organisation und Struktur im Jura-Studium, über die Überwindung von Prüfungsangst, warum man sich für ein Jura Studium entscheiden sollte und was man gegen Lernprobleme machen kann. Außerdem beschäftigen sich unsere Artikel mit den Themen des richtigen Lernens im Studium, dem Schutz gegen Überarbeitung (Burnout) und wie man sich verhalten sollte, wenn man durch eine Prüfung durchgefallen ist. Weiterhin geben wir nützliche Tipps zur Anfertigung einer Klausur oder Hausarbeit sowie Vorbreitungshilfestellungen für die mündiche Prüfung.
Des weiteren erhalten Sie Hilfestellungen bei der Ausarbeitung eines Lernplans sowie der Vorbereitung und Anfertigung der Abschluss-, Schein-, Zwischenprüfungsklausuren (Zivilrecht, Öffentliches Recht, Strafrecht) und des Staatexamen (Ablauf, mündliche Prüfung, Die Klausuren, Die Vorbereitung, Examen im Zivilrecht, Examensplan). Wir informieren Sie ebenfalls über Crashkurse zur Vorbereitung auf Klausuren und das Referendariat (Der erste Tag, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz).
Erfahren Sie mehr über die Tradition der Repetitorien, die Geschichte der modernen Universität, das Beamtentum, die Notwendigkeit der Repetitorien bei der Klausur- und Examensvorbereitung, die verschiedenen Formen von Repetitorien, den Ablauf des Individualunterrichtes sowie den Nutzen von ergänzenden juristischen Privatunterricht.
All unsere Beiträge werden von Hand geschrieben und von einer Richterin regelmäßig überprüft. Wir setzen keine künstliche Intelligenz bei der Erstellung unserer Inhalte ein, da wir nur so die gewohnt hohe Qualität gewährleisten können.
Benötigst du Hilfe? In unserem Einzelunterricht gehen wir auf all deine Fragen ein und bereiten dich effektiv auf anstehende Prüfungen vor. Schreib uns bei WhatsApp und erfahre mehr.