Lernplan Jura – Zwischenprüfung

Aufstellung eines Lernplan; Problematiken der Zwischenprüfungsklausuren Strafrecht, Öffentliches Recht und Zivilrecht; Hilfe bei der Erstellung durch Dritte

Datum
Rechtsgebiet Juristische Ausbildung
Ø Lesezeit 17 Minuten
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Die Zwischenprüfungen werden seit dem ersten Semester durch Professoren, wissenschaftliche Mitarbeiter und Studierende der höheren Semester thematisiert. Oft wird den Studierenden der unteren Semester regelrecht Angst vor diesen vier Prüfungen und deren Inhalt gemacht. Das diese Klausuren zwar ein gewissen Niveau aufweisen, sei unbestritten, doch sind sie bei einer konstanten und konsequenten Vorbereitung gut zu meistern.

Daher soll dieser Artikel eine Hilfestellung geben wie man sich bestmöglich auf die vier Zwischenprüfungsklausuren vorbereitet.

Lesen Sie zum Thema Lernplan auch: „Lernplan Jura – Das erstes Semester“ und „Lernplan Jura – Examensvorbereitung

I. Wie gestalte ich eine optimale Vorbereitung?

Eine optimale Vorbereitung auf Klausuren kann sehr unterschiedlich ausgestaltet werden und kommt auch auf den Einzelnen an, welcher Lerntyp er ist und ob der Studierende Höchstleistungen erbringen will oder mit einer bestanden Klausur zufrieden ist.

Aber als motivierter Studierender sollte man gerade in den ersten Semestern nicht so lernen, dass es vielleicht  gerade zum Bestehen reicht, sondern sollte sich intensiv mit den Problematiken auseinandersetzen und sie verinnerlichen. Das Jura-Studium baut auf den Grundlagen der ersten Semester auf und gerade am Anfang des Studium werden die ganzen Techniken vermittelt, die zu einem erfolgreichen Abschluss einer Klausur Grundvoraussetzung sind. Auch ist es sehr unwahrscheinlich, dass mit einer minimalen Vorbereitung eine Klausur bestanden wird, da es öfter auch bei vielen Studierenden, die sich sehr gut auf die Klausur vorbereitet haben, zum Nichtbestehen der Klausur kommt.

Daher sollte man bereits mit Beginn des Studiums mit einer ordentlichen Lernarbeit beginnen. Denn was viele nicht wissen, die jeweilige Zwischenprüfungsklausur darf je nach Uni maximal ein oder zwei Mal wiederholt werden. Fällt man daher das zweite beziehungsweise das dritte Mal durch eine Zwischenprüfung, so führt dies zur Zwangsexmatrikulation.

Vielen stellt sich nun die Frage, wie bereite ich mich gut auf die Zwischenprüfungsklausuren vor, um diese beim ersten Versuch bestehen zu können. Auf Grund der Fülle des Stoffes, die jedes Rechtsgebiet mit sich bringt, ist eine Planung des Lernens sehr wichtig, um nicht in Zeitnot zu geraten und im schlimmsten Fall noch einen Crashkurs besuchen zu müssen, wo alle klausurrelavten Themen innerhalb kürzester Zeit vermittelt werden. Jeder Studierende sollte sich daher am Besten einen Lernplan erstellen beziehungsweise erstellen lassen.(näheres zur Aufstellung eines Lernplanes sowie zur richtigen Anwendung unter Punkt II.)

Weiterhin ist es gerade in den Anfangssemestern sehr wichtig die Vorlesungen, Propädeutischen Übungen, Seminare und Tutorien zu besuchen, um eine optimale Vorbereitung zu bekommen. Zwar ist das alleinige Eigenstudium sehr wichtig, aber gerade die Anwendung des Rechts in Fällen und Klausuren kann man am besten verstehen, wenn man diese von einer dritten Person erläutert bekommt und gegebenenfalls Fragen stellen kann. Gerade wenn man die juristischen Sachverhalte der einzelnen Veranstaltungen immer vorbereitet, kann man in der Propädeutischen Übung oder dem Tutorium sehen, ob man den Fall beziehungsweise die Klausur richtig gelöst hat und somit die Problematik verstanden hat und bekommt daher ein sehr gutes Feedback, welchen Wissen- und Kenntnisstand man selber bereits hat.

Außerdem empfiehlt es sich neben dem Eigenstudium durch einen Lernplan und den Besuch der Veranstaltungen eine Lerngruppe mit anderen Studierenden zu gründen. In dieser Lerngruppe trifft man sich einmal die Woche und bespricht  verschiedene juristische Problematiken. Da man immer in der Lerngruppe mitarbeiten  und sich nicht blamieren will, hat man durch die Lerngruppe eine zusätzliche Motivation geschaffen, um sich gut vorzubereiten.

II. Wie erstelle ich einen Lernplan für die Zwischenprüfungsklausuren

Bei der Aufstellung eines Lernplanes  sind drei Sachen zu beachten. Zuerst muss man herausbekommen, welche Zwischenprüfungen muss ich schreiben, dann muss ich herausfinden welche Rechtsgebiete klausurrelevant für die Zwischenprüfungen sind und wann die Zwischenprüfungen geschrieben werden. Dann kann man beginnen den Plan aufzustellen.

1. Was für Zwischenprüfungsklausuren muss ich schreiben?

Die Zwischenprüfungen sind die wichtigste Hürde, die im Grundstudium genommen werden muss. Diese Klausuren sind Grundvoraussetzung zur Anmeldung der staatlichen Pflichtfachprüfung und des universitären Teils der Ersten Juristischen Prüfung sowie für die Zulassung zu den Fortgeschrittenen Übungen. Deshalb muss auf diese Klausuren ein besonderes Augenmerk gelegt werden. Die Zwischenprüfungsklausuren werden jeweils in den drei großen Rechtsgebieten Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht sowie im Grundlagenfach geschrieben. Dabei ist das Grundlagenfach, welches meist in den Fächern Rechtsgeschichte, Rechtssoziologie oder der Wirtschaftswissenschaften abgelegt werden kann, meist am Ende des ersten Semesters zu schreiben. Die Zwischenprüfungen im Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht  werden hingegen am Ende des zweiten Semesters geschrieben.

2. Welche Themengebiete kommen dran?

Wie gerade beschrieben, werden die Zwischenprüfungen im Strafrecht, Zivilrecht, Öffentlichen Recht und dem Grundlagenfach geschrieben.  Der Stoff für die Zwischenprüfungen der großen drei Rechtsgebiet ergibt sich aus den jeweiligen Fächern der ersten beiden Semester. Für die jeweiligen Zwischenprüfungsklausuren ergeben daher folgenden prüfungrelevante Themengebiete:

a) Strafrechtszwischenprüfungsklausur

In der Strafrechtszwischenprüfungsklausur sind daher Strafrecht Allgemeiner Teil sowie Straftaten gegen die Persönlichkeits- und Gemeinschaftswerte prüfungsrelevant.

Es ergeben sich daher für den Allgemeinen Teil folgende klausurrelevante Themen:

Es ergeben sich weiterhin für die Straftaten gegen die Persönlichkeits- und Gemeinschaftswerte folgende klausurrelevante Themen:

  • Tötungstatbestände: Totschlag, Mord, Tötung auf Verlangen, Fahrlässige Tötung (Bsp.: Die sogenannte Rechtsfolgenlösung des BGH beim „atypischen Mord“; Gekreuzte Mordmerkmale)
  • Aussetzung
  • Schwangerschaftsabbruch
  • Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit: Körperverletzung, Gefährliche Körperverletzung, Schwere Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge, Körperverletzung im Amt, Probleme der Heilbehandlung, Die Beteiligung an einer Schlägerei  (Bsp.: Die Lärmkanone von Hoffenheim)
  • Straftaten gegen die persönliche Freiheit: Nachstellung, Freiheitsberaubung, Nötigung, Die Bedrohung
  • Entziehung Minderjähriger, Kinderhandel, Geiselnahme
  • Straftaten gegen die Ehre: Verleumdung, Die üble Nachrede, Die Beleidigung
  • Straftaten gegen den höchstpersönlichen Lebensbereich und der privaten Geheimsphäre: Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, Verletzung  des höchstpersönlichen Lebensbereiches, Verletzung des Briefgeheimnisses, Ausspähen und Abfangen von Daten, Verletzung´und Verwertung fremder Privatgeheimnisse
  • Hausfriedensbruch
  • Straftaten gegen die Staatsgewalt und öffentliche Ordnung: Amtsanmaßung, Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Gefangenenbefreiung, Gefangenenmeuterei, Siegelbruch, Verstrickungsbruch, Verwahrungsbruch
  • Straftaten gegen die Rechtspflege: Falsche Verdächtigung, Vortäuschen einer Straftat, Strafvereitelung, Falschheit der Aussage, Falsche uneidliche Aussage, Meineid, Fahrlässiger Meineid, Falsche Versicherung an Eides statt
  • Urkundenstraftaten: Fälschung von Urkunden, Fälschung technischer Aufzeichnungen, Fälschung beweiserheblicher Daten, Urkundenunterdrückung, Falschbeurkundung
  • Geld- und Wertzeichenfälschung
  • Brandstiftung
  • Straßenverkehrgefährdung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Trunkenheit im Verkehr
  • Straftaten gegen die Umwelt
  • Straftaten im Amt: Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung, Vorteilsnahme, Rechtsbeugung

b) Zivilrechtszwischenprüfungsklausur

In der Zwischenprüfungsklausur im Zivilrecht sind der Allgemeine Teil des BGB, der Allgemeine sowie Besondere Teil des Schuldrechts sowie der Herausgabeanspruch gemäß § 985 BGB aus dem Sachenrecht prüfungsrelevant.

Aus dem Allgemeinen Teil des BGB ergeben sich daher folgende klausurrelvanten Themengebiete

Aus dem Allgemeinen Teil des Schuldrechts ergeben sich die folgenden klausurrealvanten Themengebiete

Aus dem Besonderen Teil des Schuldrechts ergeben sich die folgenden klausurrelvanten Themengebiete

Aus dem Sachenrecht ergeben sich die folgenden klausurrelvanten Themengebiete

c) Zwischenprüfungsklausur im Öffentlichen Recht

In der Zwischenprüfungsklausur im öffentlichen Recht sind die Grundrechte sowie das Staatsorganisationsrecht und das Verfassungsprozessrecht prüfungsrelevant.

Aus den Grundrechten ergeben sich daher folgende klausurrelvanten Themengebiete

Aus dem Staatsorganisationsrecht ergeben sich daher folgende klausurrelevanten Themengebiete:

  •  Die Strukturprinzipen der Verfassung
  • Staatzielbestimmungen
  • Parteien
  • Bundestag (Bsp.: Wahlgrundsätze)
  • Bundesrat
  • gemeinsamer Ausschuss
  • Bundespräsident
  • Bundesregierung
  • Gesetzgebungsverfahren
  • Die Ausführung der Bundesgesetze
  • Die Rechtsprechung
  • Finanzwesen
  • völkerrechtliche Vertretung des Bundes
  • Verwirklichung der Europäischen Union

Aus dem Verfassungsprozessrecht ergeben sich daher folgende klausurrelevant Themengebiete

3. Der Lernplan

Ein Lernplan sollte bereits zu Beginn des ersten Semesters aufgestellt werden, damit über die zwei Semester bis zur eigentlichen Klausur ein gleichmäßiges und konstantes Lernen der einzelnen Problematiken vorgenommen werden kann. Dies ist sehr wichtig, denn wer zu spät anfängt, wird es nicht schaffen den Stoff ordentlich zu beherrschen und muss im schlimmsten Fall vor den Zwischenprüfungen Crashkurse besuchen, um die Klausur absolvieren zu können.

Wenn man die Themen hat  und auch weiß wie lange man mit der Bearbeitung eines Themas beschäftigt ist, kann mit der Erstellung des Lernplanes begonnen werden.

Zu allererst muss man berechnen, wieviel Zeit man zur Vorbereitung auf Klausur hat. Folglich muss man herausbekommen, wann die Klausuren ungefähr stattfinden werden. Meist ist im ersten Semester noch nicht genau klar, wann am Ende des zweiten Semesters die Zwischenprüfungsklausuren geschrieben werden, aber auf Grundlage der Klausurtermine des vorhergehenden Jahrganges wird eine ungefähre Einschätzung möglich sein.

Dann nimmt man sich einen Kalender und berechnet die Wochen.  Da das erste Semester an den meisten Universitäten im Wintersemester beginnt, sollte man sich die Weihnachtszeit (20.12.-06.01.) und die Osterzeit freihalten und diese zur Entspannung und Erholung nutzen. Diese Zeit würde man eh nicht zum Lernen nutzen, da jeder weiß, wie stressig die Weihnachts- und die Osterzeit ist.  Weiterhin muss man sich auch die gesamte vorlesungsfreie Zeit nach dem ersten Semester freihalten, da in dieser Zeit die erste Hausarbeit angefertigt werden muss, für welche man circa 3 bis 5 Wochen einplanen muss. Die verbleibenden Wochen der vorlesungsfreien Zeit sollte man dann zur Erholung nutzen. Die 2,5 Wochen Weihnachtsurlaub, eine Woche Osterurlaub sowie die vorlesungsfreie Zeit rechnet man dann aus den verbleibenden Wochen bis zur Klausur heraus. Dann nimmt man sich seinen wöchentlichen Stundenplan und den Vorlesungsplan der vier Vorlesungen des ersten Semesters. Dabei sollte man den Stoff des erste Semesters so einplanen, dass man diesen vollständig bis zum Beginn der vorlesungsfreien Zeit des ersten Semesters absolviert hat. Die Planung für den Stoff des zweiten Semesters nimmt zu Beginn des zweiten Semesters vor.

Zuallererst schaut man an welchen Tagen man viele Vorlesungen, Propädeutische Übungen und Tutorien hat, welche Tage weniger umfangreich sind und welche Tage man frei hat. Die Tage mit vielen Veranstaltungen (4-6 Veranstaltungen) fallen für den Lernplan schon mal raus. An den Tagen in weniger Veranstaltungen (1-3 Veranstaltungen) sind, sollte man sich soviel Zeit für den Lernplan nehmen, wie man sich selber zutraut. Die freien Tage sollte man zum intensiven Lernen nutzen. Dabei ist wichtig, dass man an den freien Tagen maximal 8 h in den Lernplan einbaut, denn irgendwann ist die Aufnahmekraft des Menschen erschöpft. 8 h sind daher das maximale, was man an Lernzeit pro Tag aufwenden sollte. Auch sollte man den Samstag zum Lernen nutzen, aber 1-2 Samstage im Monat sollte man sich freihalten, um auch mal noch Hause fahren zu können oder einfach zu entspannen und sich zu erholen. Den Sonntag sollte man sich immer als Ruhetag freihalten, weil wer 7 Tage die Woche nur lernt, wird sehr schnell ausgelaugt sein, wenn nicht sogar krank (Burnout) werden. Wichtig ist, sich nicht zu isolieren und nur zu lernen. Das Studium soll die schönste Zeit des Lebens werden und daher sollte man sich viele Freiräume schaffen, viele Leute treffen, Feiern gehen und das  Leben genießen.

Hat man nun die Tage, in denen man Zeit zum Lernen hat, herausbekommen, nimmt man sich die Lernunterlagen (Lehr- und Fallbücher) und macht einen Plan, wann man am Besten welches Thema behandelt. Wichtig ist dabei, dass man nicht Blockweise lernt, also eine Woche Strafrecht, eine Woche Zivilrecht und so weiter, sondern dass man alle vier Rechtsgebiete in einer Woche abhandelt. Man sollte sich auch den Vorlesungsplan der einzelnen Vorlesungen zur Hand nehmen, damit man immer mit der Vorlesung lernt. Man sollte dabei beachten, dass man nicht zu weit hinter der Vorlesung herhinkt, aber auch nicht zu weit voraus ist. Wenn man nämlich zu weit hinterhinkt, besteht die Gefahr, nicht alle Themengebiete rechtszeitig bis zur Klausur lernen zu können und wenn man zu weit voraus ist, besteht die Möglichkeit, dass man einige Sachgebiete nicht richtig versteht, da in den ersten Semestern noch das Gesamtverständnis für die juristische Materie fehlt.

Bei der Aufstellung des Lernplanes ist es auch immer wichtig, dass man sich nicht überschätzt und sich auch nicht zu viel zumutet. Weiterhin sollte man auch darauf achten, dass man wirklich genügend Pausen einlegt, um den Kopf frei zu machen, damit er dann wieder aufnahemfähig ist.

III. Hilfe bei Problemen mit dem Lernplan

Viele Studierende stellt die Aufstellung, Einhaltung und zeitliche Planung vor ein riesiges Problem.

Als Studierender der ersten Semester ist man noch ein gereglten Ablauf aus der Schulzeit gewöhnt. Kaum hat man sich an der Uni eingeschrieben, stehen soviele Probleme an. Der einzelne muss sich eine Wohnung suchen, dann muss er sich um die Beantragung fianzieller Mittel kümmern und dann geht schon der ganz normale Wahnsinn des Studiums los. Man ist meist allein in einer neuen Stadt, muss sich an der Universität zurechtfinden, muss sich in den Vorlesungen und Übungen einschreiben und hat noch einen vollen Studenplan, welcher zu absolvieren ist. Viele Studierende überfordert es daher einen solchen Lernplan aufzustellen und das Lernen zu organisieren.

Andere stellen einen Lernplan auf, aber es fehlt dem Einzelnen an der Motivation, diesen in die Tat umzusetzen, da die Zwischenprüfungsklausuren weit weg erscheinen. Aber die meisten Unterschätzen die Fülle an Stoff, die verinnerlicht werden muss und folglich prüfungsrelevant ist.

Und eine weitere Gruppe stellt einen Lernplan auf und hält sich auch daran. Schätzt aber die seine eigene Aufnehmungsgabe falsch ein und planen für manche Themengebiete zu wenig Zeit ein. Auch dies kann schwere Folgen für die Klausur haben.

Um die aufgezeigten Probleme zu vermeiden, kann ein Repetitor helfen. Der Repetitor stellt individuell für den einzelnen Studierenden einen Lernplan auf. Dabei werden die persönlichen Fähigkeiten des Einzelnen berücksichtigt. Auch kann man nach dem Aufstellen des Lernplanes mit dem Repetitor aller 2-4 Wochen Termine vereinbaren, bei welchen die im vorigen Zeitraum gelernten Problematiken durchgesprochen werden und anhand von Fällen die Anwendung und das Verständnis geprüft werden. Dies hat den Vorteil, dass man beim Lernen motiviert ist, denn niemand will sich unvorbereitet vor dem Repetitor blamieren. Des weiteren bekommt man ein Feedback, welchen Wissenstand man hat und durch die regelmäßige Kontrolle kann es auch nicht passieren, dass die Zeiteinteilung bis zur Klausur falsch eingeschätzt wird, da der Repetitor den Lernplan so gestaltet, dass der Einzelne ihn bewältigen kann.

IV. Ist ein Repetitorium schon zur Vorbereitung auf die Zwischenprüfungsklausuren nötig?

Die Studierenden der unteren Semster hören von den höheren Semester, dass diese ein Repetitorium zur Vorbereitung auf das Examen nutzen. Viele Fragen sich auf Grund von Prüfungsangst und schlechter Selbsteinschätzung des Kenntnis- und Wissensstand ob es dies auch für die niedirgeren Semester möglich ist.

Viele Repetitorien bieten auf Grund der großen Nachfrage auch schon für die ersten Semester Repetitorien an. Dabei können verschiedene Arten von Repetitorien besucht werden. Zum Einen die langfristigen Repetitorien, die einen Lernplan auftstellen und den Einzelnen bis zur Klausur begleiten. Dann gibt es aber noch die Repetitorien in Form von Crashkursen, die den Studierenden vor der Klausur mit mehreren kompakten Veranstaltungen vorbereiten.

Die erste der Vorbereitungsmöglichkeiten ist die Bessere, da dabei konstant Baustein auf Baustein an Wissen aufgebaut wird und ohne großen Stress eine gute Grundlage zur Absolvierung der einzelnen Zwischenprüfungsklausuren gegeben wird. Die Crashkurse sollten wirklich nur im äußersten Notfall in Anspruch genommen werden, besser ist wirklich eine ausdauernde Vorbreitungsphase.

Näheres zur Vorbereitung auf die Zwischenprüfungsklausuren mit einem Repetitor siehe: „Zwischenprüfung Zivilrecht„; „Zwischenprüfung Öffentliches Recht„; „Zwischenprüfung Strafrecht

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V. Anmerkungen

siehe auch: Der Lernplan-Baukasten für die Examensvorbereitung

Jura Individuell informiert Sie über das juristische Studium vom ersten Semester bis zum zweiten Staatsexamen. Lesen Sie daher unsere nützlichen Artikel zur Motivation im Studium, über die Organisation und Struktur im Jura-Studium, über die Überwindung von Prüfungsangst, warum man sich für ein Jura Studium entscheiden sollte und was man gegen Lernprobleme machen kann. Außerdem beschäftigen sich unsere Artikel mit den Themen  des richtigen Lernens im Studium, dem Schutz gegen Überarbeitung  (Burnout) und wie man sich verhalten sollte, wenn man durch eine Prüfung durchgefallen ist. Weiterhin geben wir nützliche Tipps  zur Anfertigung einer Klausur oder Hausarbeit  sowie Vorbreitungshilfestellungen für die mündiche Prüfung.

Des weiteren erhalten Sie Hilfestellungen bei der Ausarbeitung eines Lernplans sowie der Vorbereitung und Anfertigung der  Abschluss-, Schein-, Zwischenprüfungsklausuren (Zivilrecht, Öffentliches Recht, Strafrecht) und des  Staatexamen (Ablauf, mündliche Prüfung, Die Klausuren, Die Vorbereitung, Examen im Zivilrecht, Examensplan). Wir informieren Sie ebenfalls über Crashkurse zur Vorbereitung auf Klausuren und das Referendariat (Der erste Tag, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz).

Erfahren Sie mehr über die Tradition der Repetitorien, die Geschichte der modernen Universität, das Beamtentum, die Notwendigkeit der Repetitorien bei der Klausur- und Examensvorbereitung, die verschiedenen Formen von Repetitorien, den Ablauf des Individualunterrichtes sowie den Nutzen von ergänzenden juristischen Privatunterricht.

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