Die mündliche Prüfung

Nützliche Tipps für die Vorbereitung auf die mündliche Prüfung im ersten und zweiten juristischen Staatsexamen inklusive Aktenvortrag.

Datum
Rechtsgebiet Examen
Ø Lesezeit 10 Minuten
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Den Endpunkt beider Examina stellt stets die mündliche Prüfung dar. Sie unterscheidet sich in ihrem Charakter völlig von den Klausuren und bereitet daher manchem Prüfling schlaflose Nächte. Das muss jedoch nicht sein, denn man kann sich auch auf die mündliche Prüfung gut vorbereiten.

A. Grundsätzliches

In der mündlichen Prüfung sitzt der Kandidat mit einigen Mitstreitern einer Anzahl von Prüfern gegenüber, welche Fragen aus den drei großen Rechtsgebieten (im zweiten Examen einschließlich Prozessrecht) an die Prüflinge richten, meist am Beispiel eines konstruierten Falles. Im Gegensatz zur Klausur sind die Prüfungsfragen sehr viel weniger vorhersehbar, auch weil hier an nur einem Termin der gesamte Prüfungskanon als Quelle dienen kann. Da man hier in der Regel wenig Zeit hat, nicht präsentes Wissen aus Gesetzestext oder Kommentar herauszusuchen, sind Prüflinge mit gutem Gedächtnis für Details hier klar im Vorteil.

B. Der Ablauf

Die Prüfungen laufen nach einem festgelegten Muster ab. Vor Beginn der Prüfung wird jeder Kandidat einzeln zum Vorsitzenden der Prüfungskommission zu einem Vorgespräch gebeten, dass dem Zweck dient, dem Vorsitzenden einen ersten persönlichen Eindruck des Prüflings zu verschaffen und diesem Gelegenheit zu geben, etwaige Schwierigkeiten anzusprechen. Anschließend beginnt die eigentliche Prüfung, wobei jedem Prüfungsabschnitt etwa 45 Minuten eingeräumt werden. Im Zweiten Staatsexamen beginnt die Prüfung mit dem Aktenvortrag. Gewöhnlich gibt es nach zwei bis drei Abschnitten eine Pause von noch einmal 45 Minuten.

C. Die Prüfer

Jede Prüfungskommission setzt sich aus Universitätsprofessoren, Staatsanwälten, Richtern oder Anwälten zusammen, von denen einer den Vorsitz führt. Da der Pool der Prüfer in jedem Land begrenzt ist und ihre Namen vorher bekanntgegeben werden, ist es sicher von Vorteil, die von anderen Prüflingen angefertigten Protokolle zu Rate zu ziehen, denen man vorab Informationen über den Charakter sowie die Vorlieben und Abneigungen jedes Prüfers entnehmen kann. Von Prüfer zu Prüfer zeigen sich naturgemäß Unterschiede, einige sind berechenbar, andere nicht. Die Protokolle werden gewöhnlich von privaten Firmen angeboten. Jeder Prüfer hat sich im Vorfeld über jeden Kandidaten aufgrund der Aktenlage ein Bild gemacht, so dass diese für sie keine völlig Unbekannten sind. Grundsätzlich haben die Noten aus dem schriftlichen Examen auf die Einschätzung und die Notenvergabe keine Auswirkungen.

D. Etikette

Bei der Prüfung hängt naturgemäß auch einiges vom Verhalten und der Ausstrahlung der Kandidaten selbst ab. Dazu zählt auch das Erscheinungsbild, so dass es angebracht ist, bürgerlich-akademischen Erwartungshaltungen entgegenzukommen. Ein Teil des Eindrucks, den man bei den Prüfern hinterlassen wird, ist das eigene Verhalten. Man sollte nicht allzu leise auftreten, so dass man nicht von den anderen überspielt oder von den Prüfern ignoriert wird. Ebenso ist das andere Extrem zu vermeiden, wie etwa sich um jeden Preis in den Vordergrund zu spielen, anderen das Wort abzuschneiden, patzige Antworten zu geben etc. Falls man einen Sachverhalt oder eine Frage nicht richtig verstanden hat, ist Nachfragen keinesfalls tabu. Der Kandidat muss sich im Zweifel sicher sein können, dass er von den richtigen Tatsachen ausgeht, ehe er antwortet. Wenn man die Antwort auf eine Frage, die der Prüfer einem anderen Prüfling stellt, zu wissen glaubt, sollte man sich – wenn überhaupt – nur sehr vorsichtig melden. Etwas anderes gilt, wenn der Prüfer die Frage für alle freigibt, und selbst dann ist Fingerschnippen oder anderes allzu aufmerksamkeitsheischendes Verhalten fehl am Platz. Falls der Prüfer die von einem Kandidaten vertretene Auffassung für falsch hält, sollte dieser sich nicht allzu lange und heftig dagegen wehren. Langes Diskutieren ist nicht Zweck der Prüfung, erst recht nicht dann, wenn die Ansicht des Kandidaten keine wirkliche Substanz hat und er lediglich aus Dickköpfigkeit auf seinem Standpunkt beharrt. Jedoch kann es kaum schaden, wenn man gewichtige Argumente für den eigenen Standpunkt hat und diese in gebotener Kürze präsentiert. Das ändert zwar vielleicht nicht die Entscheidung der Prüfer, kann aber ordentlich Punkte bringen, da man seine eigene Ansicht im Angesicht höherer Autorität verteidigt und untermauert hat. Auch hier ist jedoch das gebotene Maß einzuhalten, denn wer den Prüfern ständig widerspricht, um sich in Szene zu setzen, stiehlt den anderen Kandidaten und den Prüfern wertvolle Zeit, stellt sich in ihren Augen womöglich als rechthaberischer Pedant dar und büßt somit völlig zu Recht Punkte ein.

E. Vorbereitung

Natürlich kann man sich auch auf die mündliche Prüfung gut vorbereiten. Die folgenden Methoden haben sich dafür als brauchbar erwiesen:

a. Hospitieren

Jeder kann einer mündlichen Prüfung als Zuschauer beiwohnen. Das ist für manchen zwar nervenaufreibend, ist jedoch praktisch alternativlos. Der Ängstliche kann dem Objekt seiner Furcht ins Auge sehen und dabei erkennen, dass auch dort nur mit Wasser gekocht wird. Außerdem kann man die Vorgänge (außer dem ersten Vorgespräch) direkt erleben und sich so ein sehr viel besseres Bild von dem machen, was einen erwartet.

b. Protokollstudium

Wie schon erwähnt werden in jedem Bundesland sogenannte Protokolle angeboten, welche das Verhalten der Prüfer und den Verlauf einer mündlichen Prüfung festhalten und so eine gezieltere Vorbereitung erlauben. Auf diese Weise kann man sich auf die Eigenheiten der Prüfer einstellen, aber auch realistische Prüfungsfragen und -abläufe nachvollziehen und ggf. auch emulieren.

c. Prüfung nachspielen

Eine weitere gute Vorbereitung ist das Durchspielen von der Prüfungssituation vergleichbaren Frage-Antwort-Spielen mit Freunden und/oder Kommilitonen. Einer spielt den Prüfer, der sich (möglicherweise anhand der Protokolle) Prüfungsfragen ausdenkt, welche die „Kandidaten“ dann beantworten müssen.

d. Nachrichtenstudium

Gewöhnlich beinhaltet die mündliche Prüfung auch Fragen, die auf gegenwärtig ablaufende politische oder juristische Ereignisse Bezug nehmen. Man sollte deshalb im Vorfeld der Prüfung die Nachrichten aufmerksamer als sonst verfolgen und vielleicht auch Zeitung lesen oder entsprechende Internetseiten zu Rate ziehen.

F. Der Aktenvortrag

Einen wichtigen Unterschied zwischen der ersten und der zweiten Staatsprüfung ist der Aktenvortrag, der nur im zweiten Staatsexamen eine Rolle spielt. Durch seine gewichtigen Unterschiede zu allen anderen Prüfungsabschnitten und der Notwendigkeit des freien Vortrags fürchten ihn viele Kandidaten, doch auch diese Hürde kann man mit Übung bezwingen. Die inhaltliche Strukturierung des Aktenvortrags und der Vorbereitungszeit sollen hier außen vor bleiben, da sie von Rechtsgebiet zu Rechtsgebiet voneinander abweichen und im Rahmen dieses Artikels zu unnötigen Längen führen würden. Stattdessen sollen allgemeingültige Tipps gegeben werden, die sich für jede Art von Aktenvortrag eignen.

a. Effizienz und Beschränkung auf das Wesentliche

Bei der Vorbereitung des Aktenvortrags ist die Zeit erheblich knapper als in der Klausur. Ein guter Grund, keine Zeit zu verlieren, aber auch kein Grund zur Hektik. Gerade bei wenig Zeit ist jede Sekunde kostbar – zu kostbar für Panik oder Ineffizienz. Auch deshalb sollte das Manöver geduldig geübt werden, bis man es beherrscht. Wenn der Vorgang eingespielt ist, läuft vieles wie von selbst, und man hat genug Muße, um sich auf den Fall zu konzentrieren.

Auch aufgrund der Kürze der Zeit kommt es beim Aktenvortrag darauf an, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren. Irrelevantes oder Nebensächliches hat hier nichts verloren, also lässt man es besser ganz weg. Die hohe Informationsdichte verlangt auch Zugeständnisse in der Form, man hüte sich vor Bandwurmsätzen und überflüssigen Verschachtelungen. Kurze Sätze und klare Formulierungen sind gefragt, damit die Zuhörerschaft bei der Sache bleiben und dem Vortrag mühelos folgen kann. Entsprechendes gilt für die Gliederung und Darbietung des Falles, die klar, schnörkellos und nach Möglichkeit elegant sein sollte.

b. Fachkompetenz

Der Aktenvortrag ist als Vortrag von Juristen für Juristen gedacht. Man sollte sich daher nicht wie ein Subalterner oder Bittsteller verhalten, sondern – zumindest in fachlicher Hinsicht – als den Prüfern gleichgestellt. Je mehr man als Vortragender den Eindruck vermitteln kann, dass man in der juristischen Materie zu Hause ist und den Fall gekonnt präsentieren kann, desto besser wird man die Prüfer für sich einnehmen können.

c. Vortrag

Für den Aktenvortrag ist die Fähigkeit zur freien Rede von großem Wert. Wer ablesen muss, braucht mehr Zeit zur Vorbereitung und ist weniger flexibel, außerdem tendieren die Prüfer dazu, Kandidaten gut zu bewerten, die den Eindruck der Souveränität vermitteln. Flüssige Formulierungen sowie knappe und präzise Vermitteln von Informationen sollten geübt werden. Aber selbst wenn man den Faden verliert, sollte man sich davon nicht aus der Ruhe bringen lassen. Das gehört auch dazu und ist kein Beinbruch. Deshalb darf man ruhig auch mal einen Satz neu beginnen oder sich korrigieren, wenn es der Präsentation des Falles förderlich ist. Übertriebener Perfektionismus kostet im Zweifel nur Zeit und Nerven.

d. Notizen

Auch bei freier Rede wird es nicht ohne Notizen abgehen. Diese sollten jedoch so knapp und übersichtlich als möglich gestaltet werden, damit man sie während des Vortrags leicht lesen und die entscheidenden Stichworte schnell finden kann. Am besten denkt man sich ein einprägsames und leicht zu erstellendes Schema aus, nach dem man die Notizen auf jedem Blatt anordnet, so dass man sie in der Hitze des Gefechts schnell wiederfindet und nicht den Faden verliert. Wer sich freie Rede nicht zutraut, sollte sich wenigstens mehr Notizen machen und sich an diesen entlanghangeln, das ist immer noch besser als bloßes Ablesen.

Jetzt bleibt eigentlich nur noch zu sagen: viel Glück, und viel Erfolg!

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G. Anmerkungen

Für weitere Aufsätze siehe unter den Kategorien Juristische Ausbildung und Examensvorbereitung.

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