Schein-, Zwischenprüfungs- und Abschlussklausuren
Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Zwischenprüfungsklausuren, Abschlussklausuren und Scheinklausuren

Wer kennt das nicht? Man kommt frisch aus der geordneten Schule an die Universität. Alles ist neu, alles ist viel größer, alles ist viel unübersichtlicher. Meist kommt dazu, dass man alleine an die Universität geht und auch niemanden aus den höheren Semestern kennt, der einem zur Seite steht. Als neuer Studierender erhält man seinen Vorlesungsplan, der in den ersten Semestern meist sehr vollgestopft ist. Danach rennt man von einer Einführungsveranstaltung zur anderen und bei diesen fliegen einem Klausurnamen, wie die Zwischenprüfungs-, Abschluss– und Scheinklausuren, um die Ohren, die am Ende des ersten und zweiten Semester geschrieben werden müssen. Nach diesen ganzen Vorlesungen fragt man sich dann, was ist der Unterschied zwischen diesen Klausurarten. Sind das alle die ein und die selbe Klausur mit verschieden Namen oder gibt es Unterschiede.
Der folgende Artikel soll sich daher mit den Unterschieden und Gemeinsamkeiten der Zwischenprüfungs-, Abschluss- und Scheinklausuren befassen.
Allgemeines
Bei den Zwischenprüfungs-, Abschluss– und Scheinklausuren gibt es Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Grundsätzlich muss, um eine Differenzierung der drei Klausurarten vornehmen zu können zwischen Grundstudium und Hauptstudium unterschieden werden. Das Grundstudium umfasst an den meisten Universitäten das erste bis vierte Semester und das Hauptstudium die Semester fünf bis sieben. Das achte und neunte Semester wird dann zur Vorbereitung auf das erste Staatsexamen sowie die Anfertigung des Examens genutzt.
Im Grundstudium werden zwei Systeme angewandt. Das eine System besteht darin drei Scheine anzufertigen. Diese drei Scheine werden im Zivilrecht, Öffentlichen Recht und Strafrecht angefertigt und umfassen zu jedem Rechtsgebiet eine Hausarbeit und eine Klausur. Die Klausuren sind in diesem Fall zugleich Zwischenprüfungsklausur.
Das andere System, welches im Grundstudium Anwendung findet, besteht aus Abschlussklausuren, die zu den jeweiligen Vorlesungen geschrieben werden sowie einer Hausarbeit. Jeweils eine Klausur im Strafrecht, Öffentlichen Recht und Zivilrecht stellt dann die drei Zwischenprüfungsklausuren dar.
Im Hauptstudium kommt an den meisten Universitäten ein Scheinsystem zur Anwendung. Je nach Universitätsprüfungsordnung müssen dann alle Abschlussklausuren sowie die Hausarbeit oder alle drei Scheine des Grundstudiums vorhanden sein oder an manchen Universitäten reicht es auch aus, dass man auf dem jeweiligen Rechtsgebiet die nötigen Voraussetzungen geschaffen hat. Das Scheinsystem des Hauptstudiums wird auch als der Große Schein bezeichnet und beinhaltet auf den drei Rechtsgebieten des Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht jeweils eine Klausur und eine Hausarbeit.
Abschlussklausuren
Wie bereits erläutert werden die Abschlussklausuren im Grundstudium geschrieben. Abschlussklausuren sind Klausuren die am Ende des Semester zu dem jeweiligen Vorlesungsthema angeboten werden. Man hat in jedem Rechtsgebiet eine gewisse Anzahl an Abschlussklausuren zu bestehen, um dann ins Hauptstudium zu gelangen. In den meisten Fällen werden im Zivilrecht drei bestandene Klausuren verlangt, im Öffentlichen Recht und Strafrecht jeweils zwei. Die Abschlussklausuren können bei Nichtbestehen oder Verbesserungversuchen unbegrenzt wiederholt werden. Meist sind am Ende des zweiten Semester die Abschlussklausuren zugleich Zwischenprüfungsklausuren und können je nach Prüfungssystem ein oder zwei Mal wiederholt werden.
Sind alle Abschlussklausuren und die Hausarbeit des Grundstudiums angefertigt wurden, so hat man die Voraussetzungen zum Beginn des Hauptstudiums erreicht. Im Hauptstudium wird an fast allen Universitäten das Scheinsystem der Fortgeschrittenen Übung angewandt. Es sind daher auf den drei Rechtsgebieten jeweils ein Schein, welcher sich aus einer oder zwei Klausuren und einer Hausarbeit zusammensetzt, anzufertigen. (näheres unter Scheinklausuren)
Scheinklausuren
Die Scheinklausuren werden bei manchen Universitäten im Grundstudium als sogenannte Anfänger Übung und im Hauptstudium als sogenannte Fortgeschrittenen Übung (Großer Schein) angeboten. Die Scheinklausuren im Grundstudium werden zu den drei Rechtsgebieten Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht meist am Ende des zweiten Semesters angeboten. Dabei ist zu beachten, dass die Scheinklausuren zugleich Zwischenprüfungsklausuren sind und deswegen je nach Rechtssystem nur ein oder zwei Mal wiederholt werden können. Um die drei Scheine der Anfängerübung zu erhalten ist neben der Klausur auch noch eine Hausarbeit anzufertigen. Diese Hausarbeit wird dann meist in den Semesterferien angefertigt. Manche Universitäten stellen aber auch während der Vorlesungszeit Hausarbeiten. Die Hausarbeit kann bei Nichtbestehen oder bei einem Verbessungsversuch unbegrenzt oft angefertigt werden.
Hat der Studierende die Scheine der Anfängerübungen bestanden, kann er dann die Scheinklausuren der Fortgeschrittenen Übung zu schreiben beginnen. Auch hier müssen zu den jeweils drei Rechtegebieten eine oder zwei Klausuren und eine Hausarbeit bestanden werden. Zu den Fortgeschrittenen Übungen gibt es jeweils eine Vorlesung. In dieser Vorlesung werden innerhalb der Vorlesungszeit je nach Studienordnung zwei bis drei Klausuren angeboten. Von den Klausuren muss je nach Studiensystem ein oder zwei bestanden werden und die Klausuren können unbegrenzt wiederholt werden. Die drei Scheine der Fortgeschrittenen Übung sind Grundvoraussetzung zur Anmeldung zum ersten Staatsexamen.
Zwischenprüfungsklausuren
Der Studierende muss im Grundstudium vier Zwischenprüfungsklausuren ablegen. Diese sind Grundvoraussetzungen zur Anmeldung zum ersten Staatsexamen. Am Ende des ersten Semester wird an den meisten Universitäten das Grundlagenfach geprüft (Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie). Im Zivilrecht, Öffentlichen Recht und Strafrecht wird dann am Ende des zweiten Semesters die Zwischenprüfung abgelegt. Dabei hat jeder Studierende je nach der Prüfungordnung der Fakultät ein oder zwei Mal die Möglichkeit die Prüfung zu wiederholen.
Wie bereits erläutert worden ist, gibt es im Grundstudium zwei Systeme. Zum einen Das Scheinsystem und das Abschlussklausurensystem. Je nach System ist die eine Abschlussklausur oder Scheinklausur dann zugleich Zwischenprüfungsklausur.

Klausurtechnik
Eine Anleitung zur erfolgreichen Lösung juristischer Klausuren
In Jura ist die Frage, wo man etwas in der Klausur anbringt, mindestens so wichtig wie die abgefragten Rechtskenntnisse. Dieses Buch ist eine Anleitung, wie du juristische Klausuren erfolgreich löst.
Bei Amazon kaufenAnmerkungen
Besuchen Sie auch unsere übrigen Artikel in den Rubriken juristische Ausbildung und Examensvorbereitung.
Jura Individuell informiert Sie über das juristische Studium vom ersten Semester bis zum zweiten Staatsexamen. Lesen Sie daher unsere nützlichen Artikel zur Motivation im Studium, über die Organisation und Struktur im Jura-Studium, über die Überwindung von Prüfungsangst, warum man sich für ein Jura Studium entscheiden sollte und was man gegen Lernprobleme machen kann. Außerdem beschäftigen sich unsere Artikel mit den Themen des richtigen Lernens im Studium, dem Schutz gegen Überarbeitung (Burnout) und wie man sich verhalten sollte, wenn man durch eine Prüfung durchgefallen ist. Weiterhin geben wir nützliche Tipps zur Anfertigung einer Klausur oder Hausarbeit sowie Vorbreitungshilfestellungen für die mündiche Prüfung.
Des weiteren erhalten Sie Hilfestellungen bei der Vorbereitung und Anfertigung der Zwischenprüfungsklausuren (Zivilrecht, Öffentliches Recht, Strafrecht) und des Staatexamen (Ablauf, mündliche Prüfung, Die Klausuren, Die Vorbereitung, Examen im Zivilrecht, Examensplan). Wir informieren Sie ebenfalls über Crashkurse zur Vorbereitung auf Klausuren und das Referendatiat (Der erste Tag, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz).
Erfahren Sie mehr über die Tradition der Repetitorien, die Geschichte der modernen Universität, das Beamtentum, die Notwendigkeit der Repetitorien bei der Klausur- und Examensvorbereitung, die verschiedenen Formen von Repetitorien, den Ablauf des Individualunterrichtes sowie den Nutzen von ergänzenden juristischen Privatunterricht.
All unsere Beiträge werden von Hand geschrieben und von einer Richterin regelmäßig überprüft. Wir setzen keine künstliche Intelligenz bei der Erstellung unserer Inhalte ein, da wir nur so die gewohnt hohe Qualität gewährleisten können.
Benötigst du Hilfe? In unserem Einzelunterricht gehen wir auf all deine Fragen ein und bereiten dich effektiv auf anstehende Prüfungen vor. Schreib uns bei WhatsApp und erfahre mehr.