Lernplan Jura – Examensvorbereitung

Lernplan Jura - die Examensvorbereitung.Hilfreiche Tipss zur Erstellung eines Lernplans für die Examensvorbereitung mit wertvollem Erfahrungsschatz.

Datum
Rechtsgebiet Examen
Ø Lesezeit 14 Minuten
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Für viele Studierende vergeht die Zeit des Studiums wie im Flug. Gerade war man noch Ersti und ist im Universitätsalltag angekommen, schon sind drei, vier Jahre vergangen und man merkt, dass man den letzten Schein der Fortgeschrittenen Übungen ablegt. Die meisten angehenden Juristen haben schon immer Panik vor Klausuren und Hausarbeiten während des Studiums gehabt. Wenn Sie aber auf Grund des langsam nahenden Endes des Studiums auf einmal das Wort Examen hören und realisieren, dass dieses nicht mehr weit entfernt ist, dann verfallen einige in Hysterie und Angst vor dieser bevorstehenden Aufgabe. Das dies gar nicht nötig ist und man mit einer gezielten Vorbereitung zu einem guten Examensergebnis kommen kann, vergessen viele, denn die meisten wurde durch die Uni und die höheren Semester so in eine dauerhafte Panik vor dem Examen versetzt, dass sie über dieses Thema nicht klar nachdenken können.

Wenn man also nur noch eine Fortgeschrittenen Übung vor sich hat, sollte man nicht in Hysterie verfallen, vielmehr sollte man sich ordnen und informieren, wie man sich bestmöglich auf das Examen vorbereiten kann.

Dieser Artikel will daher einen Überblick geben, was für eine gute Examensvorbereitung wichtig ist und geht speziell auf den Lernplan als Instrument der Vorbereitung ein.

I. Wann sollte man mit der Aufstellung eines Lernplanes beginnen?

Die meisten fortgeschrittenen Studierenden fragen sich, ob man zur Vorbereitung auf das Examen einen Lernplan und ein Repetitorium braucht. Grundsätzlich muss man sagen, ob der Einzelne ein Repetitorium zur Vorbereitung braucht, kommt auf den Lerntyp des Studierenden an und kann pauschal nicht gesagt werden. Was aber jeder Studierende braucht, egal ob er sich alleine, im Gruppenrepetitorium oder Einzelunterricht vorbereiten lässt, ist ein Lernplan, an welchem sich der Einzelne langfädeln kann. Um den Examensstoff, der in seiner Vielfalt sehr umfänglich ist, gut verinnerlichen zu können, brauchen die meisten Studierende 1 bis 3 Semester.

Da das Studium der Rechtswissenschaft sowieso schon relativ lang im Vergleich zu anderen Studiengängen dauert, sollte man sich spätestens vor Anfertigung des letzten Fortgeschrittenen-Scheines ausführlich informieren, wie eine gute Vorbereitung aussieht. Weiterhin sollte man selber oder durch einen Repetitor, der mit der Vorbereitung von Examen schon Erfahrung hat, einen spezielle auf den Einzelnen zugeschnittenen Lernplan erstellen lassen. Dieser individuell auf den Einzelnen zugeschnittene Plan hat den großen Vorteil, dass wirklich alle Probleme bis zum Examen beherrscht werden und es zu keinem zeitlichen Konflikt mit den Klausurterminen kommt, da das Niveau des einzelnen Studierenden berücksichtigt wird.

Dann kann man direkt nach dem Abschluss der letzten Fortgeschrittenen Übung direkt mit der Vorbereitung auf das Staatsexamen beginnen. Einige Studierende sind nach Abschluss des letzten Scheines froh dieses Pensum geschafft zu haben und gönnen sich erst einmal eine Auszeit, um längere Zeit zu entspannen. Zwar sollte man sich eine kurze Auszeit von maximal 4 Wochen gönnen, aber auch nicht länger, denn man sollte den Vorteil nutzen, dass man durch die Fortgeschrittenen Übungen Mitten im Lernstoff steht. Es ist also einfacher den Lernplan zu beginnen, weil die meisten Sachen des Lernplanes einem bekannt sind und folglich die Vertiefung und Wiederholung viel einfacher fällt. Sollte man andererseits ein halbes Jahr aussetzen, wird man mit dem Problem konfrontiert sein, dass viele bereits wieder vergessen worden ist und daher die Vorbereitungsphase auch mehr Zeit in Anspruch nehmen wird. Daher ist ein nahtloser Anschluss von der Fortgeschrittenen Übungen zur Vorbereitung auf das Examen sehr ratsam.

Weiterhin sollte man in der Phase, in welchem man sich einen Lernplan selber oder von einem Dritten erstellen lässt, auch gut informieren, ob man ein Repetitorium besucht und wenn ja welches. Nimmt man lieber ein Gruppenrepetitorium oder ein Einzelrepetitorium.

Alle diese Fragen bezüglich der Examensvorbereitung sollten bereits während des Studiums geklärt werden, damit wirklich ein schneller und problemfreier Übergang vom Studium zur Examensvorbereitung möglich ist.

II. Themengebiete des ersten Examens

Nachdem man nun ungefähr einschätzen kann, wann man mit der Erstellung eines Lernplanes beginnen sollte, muss der Examenskandidat schauen, welche Themengebiete im Examen geprüft werden. Dazu schaut man am Besten in die Juristenausbildungsverordnung. Diese findet man in der Gesetzessammlung des jeweiligen Landes, aber auch auf der Homepage des Prüfungsamtes  der juristischen Fakultät sowie des Landesjustizprüfungsamtes. Wenn man das Gesetz beziehungsweise die Verordnung nun gefunden hat, findet man in den meisten Landesgesetzen/ -Verordnungen unter dem Punkt „Staatsprüfung“ alle wichtigen Grundsätze, die bei der Staatsprüfung beachtet werden müssen und auch alle prüfungsrelevanten Themenbereiche. Das Gesetz gliedert dabei nach den drei großen Rechtsgebieten Strafrecht, Zivilrecht und Öffentliches Recht. Zu beachten ist aber, dass genau die Themengebiete aufgezeigt werden, welche prüfungsrelevant und welche nicht. Es gibt aber auch Themengebiete, die nur in Grundzügen beherrscht werden müssen. Bei diesen musst der Examenskandidat nur einen Überblick über die Gesamtmaterie beschaffen, jedoch nicht zu sehr ins Detail gehen.

Wenn man einmal auf der Seite des Landesjustizprüfungsamtes ist, kann man sich gleich noch die Gesetzesmittelverordnung anschauen, damit man bei der Vorbereitung auch mit den richtigen Gesetzestexten lernt und sofern man sie kommentieren darf sieht, welche Kommentierungen zulässig sind.

Hat man nun herausgefunden, welche Themengebiete gelernt und Gesetze verwendet werden sollen, sollte man sich nun ein Skript zur Examensvorbereitung sowie ein Lehrbuch besorgen und sich einmal hinsetzen, wie lange man ungefähr für die Ausarbeitung eines speziellen Gebietes benötigt. Dies ist enorm wichtig für die Erstellung des Examensplanes, da man dort die Zeit für die Bearbeitung der einzelnen Themengebiete einplanen muss.

III. Lernplan für die Klausuren

Wenn man die Themen hat, die im Examen prüfungsrelevant sind und auch weiß wie lange man mit der Bearbeitung eines Themas beschäftigt ist, kann mit der Erstellung des Lernplanes beginnen.

Zu aller erst muss man berechnen wieviel Zeit man bis zum Examen hat beziehungsweise wieviel Zeit man sich zur Vorbereitung auf die Klausuren nehmen will. Je nach Lerntyp sollte man 1 bis 3 Semester einplanen. Ist man in seiner Auffassungsgabe sehr schnell, so reicht eine kürzere Vorbereitungszeit. Braucht man länger, sollte man sich auch ein wenig mehr Zeit nehmen. Zu lange sollte man die Vorbereitung aber auch nicht gestalten, denn wenn man 1,5 Jahre zur Vorbereitung nutzt, kann es passieren, dass man viel zu viel Zeit mit anderen Sachen verbringt oder teilweise Sachen wieder vergisst. Nachdem man nun ungefähr einschätzen kann, wie lange man sich dafür Zeit nehmen will, muss man herausbekommen, wann die Klausuren ungefähr stattfinden werden. Dazu schaut man auf die Homepage des Landesjustizprüfungsamtes. Dort wird der Intervall angezeigt, wann die Prüfungstermine stattfinden. Zwar sind die Prüfungstermine meist nicht schon ein Jahr im Voraus auf den Tag und die Stunde genau bestimmt, aber eine ungefähre Einschätzung kann man trotzdem ableiten.

Dann nimmt man sich einen Kalender und berechnet die Wochen bis zum Examen. Dabei sollte man sich die Weihnachtszeit (20.12.-06.01.) und Osterzeit freihalten, da man diese zur Entspannung und Erholung nutzen sollte. Diese Zeit würde man eh nicht zum Lernen nutzen, da jeder weiß, wie stressig die Weihnachts- und Osterzeit ist. Die 2,5 Wochen Weihnachtsurlaub und eine Woche Osterurlaub  rechnet man dann aus den verbleibenden Wochen bis zur ersten Klausur heraus. Sollte man ein Gruppenrepetitorium, eine Lerngruppe oder ein Einzelrepetitorium besuchen und hat daher Vorlesungen, Besprechungen mit dem Repetitor oder Sitzungen mit der Gruppe muss man die bei der wöchentlichen Planung berücksichtigen. Die Tage mit vielen Veranstaltungen (6-8h) fallen für den Lernplan schon mal raus. An den Tagen, an denen weniger Veranstaltungen (2-5h) sind, sollte man sich soviel Zeit für den Lernplan nehmen, wie man sich selber zutraut. Die freien Tage sollte man zum intensiven Lernen nutzen. Dabei ist wichtig, dass man an den freien Tagen maximal 8 h in den Lernplan einbaut, denn irgendwann ist die Aufnahmekraft des Menschen erschöpft. 8 h sind daher das maximale, was man an Lernzeit pro Tag aufwenden sollte. Auch sollte man den Samstag zum Lernen nutzen, aber 1-2 Samstage im Monat sollte man sich freihalten, um auch mal nach Hause fahren zu können oder einfach zu entspannen und sich erholen. Den Sonntag sollte man sich immer als Ruhetag freihalten. Wer 7 Tage die Woche nur lernt, wird sehr schnell erschöpft sein, wenn nicht sogar krank (Burnout) werden. Wichtig ist, sich nicht zu isolieren und nur zu lernen. Auch wenn man in der vielleicht wichtigsten Phase seines bisherigen Lebens steckt, sollte man sich  Freiräume schaffen, um Freunde und Familie treffen zu können sowie sich auch mal Zeit für sich selbst zu nehmen.

Hat man nun die Tage, in denen man Zeit zum Lernen hat, herausbekommen, nimmt man sich die Lernunterlagen (Lehrbücher und -Skripte) und macht einen Plan, wann man am Besten welches Thema behandelt. Wichtig ist dabei, dass man nicht Blockweise lernt, also eine Woche Strafrecht, eine Woche Zivilrecht und so weiter, sondern dass man alle drei Rechtsgebiete in einer Woche abhandelt. Man sollte sich auch, wenn man ein Gruppenrepetitorium besucht, den Vorlesungsplan der einzelnen Vorlesungen zur Hand nehmen, damit man immer mit der Vorlesung lernt. Man sollte dabei beachten, dass man nicht zu weit hinter der Vorlesung herhinkt, aber auch nicht zu weiter voraus ist. Wenn man nämlich zu sehr hinterhinkt besteht die Gefahr, nicht alle Themengebiete rechtszeitig bis zur Klausur lernen zu können und wenn man zu weit voraus ist, besteht die Möglichkeit, dass man sich dann in den Vorlesungen langweilt.

Bei der Aufstellung des Lernplanes ist es auch immer wichtig, dass man sich nicht überschätzt und sich auch nicht zu viel zumutet. Weiterhin sollte man auch darauf achten, dass man wirklich genügend Pausen einlegt, um den Kopf frei zu machen, damit er dann wieder aufnahemfähig ist.

IV. Lernplan für die mündliche Prüfung

Zur mündlichen Prüfung wird man zugelassen, wenn man genügend Klausuren bestanden hat und eine gewisse Durchschnittsnote in diesen Klausuren erreicht hat. Ob man diese Punktzahl und genügend Klausuren bestanden hat, erfährt man aber erst kurzfristig vor der mündlichen Prüfung. Von der Bekanntgabe der Noten, bei welcher gegebenenfalls zugleich die Ladung zur mündlichen Prüfung angefügt ist, sofern die Kriterien erfüllt sind, verbleiben meist nur ein bis zwei Wochen bis zur Prüfung. In dieser kurzen Zeit werden nur wenige es schaffen, sich ohne fremde Hilfe gut vorzubereiten. Seit dem letzten Klausurtermin werden zwei bis drei Monate vergangen sein, wo sich viele nicht mit der juristischen Materie auseinander gesetzt haben. Und genau dies ist ein großer Fehler. Man sollte sich zwar nach den Klausuren zwei bis vier Wochen Ruhe gönnen, danach sollte man aber wieder mit einer konstanten Wiederholung des Stoffes beginnen. Zwar muss diese Vorbereitung nicht so zeitintensiv betrieben werden, wie die Vorbereitung auf die Klausuren, da man ja nun schon alle Themengebiete wiederholt hat. Aber um in der Materie drin zu bleiben, sollte man mit Karteikarten oder mit den eigenen Aufzeichnungen den Prüfungsstoff stetig wiederholen. Auch muss man beachten, dass in den mündlichen Prüfungen teilweise andere Sachen geprüft werden als in der Klausur (Bsp.: Wie wird der Bundespräsident gewählt? Wie alt muss man sein um Bundespräsident zu werden?).

Grundsätzlich sollte man davon ausgehen, dass man das Erfordernis des Bestehens des Examens erfüllt und zur mündlichen Prüfung zugelassen wird. Um einen Lernplan bis zu der mündlichen Prüfung aufzustellen, muss man auch ungefähr abschätzen, wann die mündliche Prüfung stattfinden wird. Nach dem Urlaub nach den schriftlichen Klausuren sollte man wieder die Wochen zählen, die man bis zur mündliche Prüfung hat und dann die Problembereiche auf die einzelnen Tage und Wochen verteilen. Wichtig auch hier, dass man nicht blockweise lernt, sondern alle drei Themengebiete in einer Woche behandelt.

Hat man die Prüfungsergebnisse der Klausuren und die Ladung zur mündlichen Prüfung, in welcher die drei Prüfer genannt sind, die einen prüfen werden, bekommen, begibt man sich zu der Stelle, die die Prüfungsprotokolle aufbewahrt. Das ist meist die Studentenvertretung. Diese verfügt über Protokolle der Prüfenden der letzten Jahre, in welchen beschrieben ist, welche Themen die Prüfer behandelt haben. Dabei lässt sich bei vielen der Prüfer ein Muster erkennen und dies kann man sich zu nutzen machen. Prüft der Prüfer im Öffentlichen Recht beispielsweise am liebsten Fragen zum Bundespräsidenten, sollte man sich in den ein bis zwei Woche, die noch zur Vorbereitung bleiben, im Öffentlichen Recht intensiver mit den Problematiken des Bundespräsidenten auseinandersetzen.

V. Hilfe bei der Anfertigung des Lernplanes und der Vorbereitung durch einen Repetitor

Den meisten Studierenden fällt es schwer die Zeit abzuschätzen, die man zur Vorbereitung auf die Klausuren der Staatsprüfung braucht. Auch ist die Angst groß, nicht tiefgründig genug zu lernen. Weitere haben einen ordentlichen Lernplan aufgestellt, aber haben Probleme diesen einzuhalten, weil sie denken, dass das eine Jahr Vorbereitungszeit lang genug sei und sie nicht sofort mit dem Lernen beginnen müssten. Bei diesen Problemen kann ein Repetitor helfen. Dieser hilft sowohl bei der Aufstellung eines Lernplanes nach den Bedürfnissen des Einzelnen und überprüft in den einzelnen Sitzungen mit dem Studierenden, ob dieser die Materie zum Einen verstanden hat und zum Anderen tiefgründig genug gelernt hat. Weiterhin stellt ein solcher Repetitor auch immer eine Motivation dar, da sich niemand vor diesem blamieren will. Dementsprechend wird man bei den Sitzungen immer gut vorbereitet sein. Im Gruppenrepetitorium fällt das eigene Unwissen oft kaum auf, da der Repetitor selten jeden Einzelnen abfragen kann. Es ist daher zu empfehlen einen Einzelrepetitor zu beauftragen. Dadurch spart man nicht nur Zeit, der Studierende ist auch sehr gut auf das Examen vorbereitet, da individuelle Schwächen gezielt behoben werden können.

VI. Klausurenschreiben in der Vorbreitungsphase

Von sehr großer Bedeutung in der Vorbereitungsphase auf das Examen ist das Schreiben von Examenklausuren. Fast alle Universitäten bieten Examensklausurenkurse an. Bei diesen wird jede Woche abwechselnd in den drei Rechtsgebieten eine Klausur unter Examensbedingungen geschrieben. Auch die Repetitorien bieten Examenkurse an. Diese Übungsklausuren sind sehr wichtig, um ein Gefühl für die Zeit zu bekommen. Man erhält aber auch ein Feedback, wie gut man mit dem Sachverhalt umgeht, welche Fehler im Gutachten zu finden sind und auch welche Themenbereiche gut beherrscht werden und ausgebaut werden können. Der Besuch dieser Klausurenkurse ist enorm wichtig für die Anfertigung eines guten Examens.

Auch Einzelrepetitoren bieten solche Klausurenkurse an. Der Studierende erhält eine ausführliche Analyse seiner Klausur, die es beim Uniklausurenkurs auf Grund der Masse nicht geben kann. Auch werden Wissenslücken aufgezeigt, welche es dann zu schließen gilt.

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VII. Anmerkungen

siehe auch: Der Lernplan-Baukasten für die Examensvorbereitung

Jura Individuell informiert Sie über das erste Staatsexamen. Lesen Sie daher unsere nützlichen Artikel zur Motivation im Studium, über die Organisation und Struktur im Jura-Studium, über die Überwindung von Prüfungsangst und was man gegen Lernprobleme machen kann. Außerdem beschäftigen sich unsere Artikel mit den Themen  des richtigen Lernens im Studium und dem Schutz gegen Überarbeitung  (Burnout).

Des weiteren erhalten Sie Hilfestellungen bei der Vorbereitung und Anfertigung eines Lernplans für das  Staatexamen (Ablauf, mündliche Prüfung, Die Klausuren, Die Vorbereitung, Examen im Zivilrecht, Examensplan).

Erfahren Sie mehr über die Tradition der Repetitorien, die Geschichte der modernen Universität, die Notwendigkeit der Repetitorien bei der Klausur- und Examensvorbereitung, die verschiedenen Formen von Repetitorien, den Ablauf des Individualunterrichtes sowie den Nutzen von ergänzenden juristischen Privatunterricht.

Wir informieren Sie ebenfalls über Crashkurse zur Vorbereitung auf Klausuren und das Referendariat (Der erste Tag, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz).

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