Die mündliche Prüfung im ersten Staatsexamen

Wissenswertes über die mündliche Prüfung im ersten juristischen Staatsexamen

Datum
Rechtsgebiet Examen
Ø Lesezeit 13 Minuten
Foto: sebra/Shutterstock.com

Die mündliche Prüfung ist für etliche Examenskandidaten ein rotes Tuch. Viele würden lieber noch eine schriftliche Aufgabe anfertigen, anstatt von drei Prüfern über mehrere Stunden befragt zu werden. Diese Abneigung ist nur allzu verständlich, da man auf eine solche Situation im Studium nicht vorbereitet wird und daher Angst vor dem großen Unbekannten hat.

Dieser Artikel soll dazu beitragen, einen Großteil dieser Angst und Nervosität zu beseitigen. Die mündliche Prüfung sollte als Chance gesehen werden die schriftlichen Examensergebnisse erheblich zu verbessern. Nur in Ausnahmefällen verschlechtert sich die Gesamtnote durch den mündlichen Vortrag. Schon vorneweg kann gesagt werden, dass die Prüfer durchweg wohlwollend und gutmütig sind. Vergegenwärtigt man sich was auf einen zukommt und beachtet man zudem noch einige Grundregeln, ist man praktisch schon auf der sicheren Seite.

I. Die drei Angstgegner

1. Die Prüferkommission

In der mündlichen Prüfung muss man einer Prüfungskommission gegenübertreten, die sich aus drei Prüfern, Richtern der verschiedenen Gerichte, Staatsanwälten und Professoren, sowie aus Anwälten zusammensetzen kann. Allein diese Tatsache führt bei vielen Prüflingen schon zu purer Angst. Das Mehr an Wissen und Können kann sehr einschüchternd wirken und schlimmstenfalls dazu führen, dass man lieber nichts sagt, als sich komplett zu blamieren. Das ist aber genau der falsche Weg. Die Prüfer erwarten von den Kandidaten nichts Übermenschliches. Deshalb ist es überragend wichtig überhaupt etwas zu sagen. Wer nichts sagt, bietet den Prüfern auch keine Möglichkeit etwas zu bewerten. Zudem hat der Prüfer mit jeder Aussage einen Ansatzpunkt von dem aus er auf die richtige Lösung hinführen kann.

Keiner der Prüfer legt es darauf an den Kandidaten bloßzustellen oder „runterzuprüfen“. Erkennen sie, dass man sich mit dem Grundsystem auseinandergesetzt hat und vernünftige Überlegungen zu den gestellten Problemen anstellt, sind sie meist mehr als zufrieden. Die Zeit ist auch ausreichend bemessen, um seine Kenntnisse und Fähigkeiten zeigen zu können.

2. Die anderen Prüfungskandidaten

Als weiterer Unsicherheitsfaktor kommt hinzu, dass die Prüfung in 4-rer oder 5-er Gruppen erfolgt. In den meisten Fällen kennt man die anderen Prüflinge nicht und kann somit auch deren Leistungen nicht einschätzen.

Man kann aber mit großer Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass nicht alle Prüflinge in der Gruppe ein befriedigend oder vollbefriedigend in der schriftlichen Prüfung erzielt haben. Sicherlich können ein oder auch zwei Kandidaten zum oberen Drittel gehören, was aber nicht bedeutet, dass das Niveau der Prüfung derart hoch ist, dass nicht auch der Kandidat mit der Note ausreichend seine Fähigkeiten zeigen kann. Die Prüfer tasten sich vielmehr an das Können der Kandidaten heran, indem sie immer wieder schwierigere Fragen einstreuen, die dem jeweiligen Kandidaten die Möglichkeit bieten sich zu profilieren. Kann man diese Fragen nicht beantworten heißt das aber nicht, dass man sofort in eine Schublade gesteckt wird. Es gibt ausreichend Möglichkeiten und Chancen sein Wissen und Können gut zu präsentieren. Beruhigend kommt hinzu, dass auch die anderen Mitstreiter nicht jede Frage richtig beantworten und auch das ein oder andere Mal danebenliegen werden.

Ob man das Gespräch mit den anderen Kandidaten während der Wartezeiten sucht ist vom Naturell jedes einzelnen abhängig. Oft wird die Erfahrung gemacht, dass andere genauso unsicher und aufgeregt sind, was zur eigenen Beruhigung beitragen kann. Andere Kandidaten sind vor der Prüfung lieber für sich alleine und meiden den Kontakt, um nicht aus dem Konzept gebracht zu werden und sich besser konzentrieren zu können. Hier ist es ratsam auf sein inneres Gefühl zu hören.

3.  Der Zeitrahmen

Die Prüfung dauert in jedem der drei Rechtsgebiete in etwa 45 Minuten. Nach Abschluss zweier Rechtsgebiete wird eine ca. halbstündige Pause eingelegt. Natürlich stellt sich angesichts des knappen Zeitrahmens und der Fülle des Stoffes die Frage, ob ausreichend Zeit zur Verfügung steht die Fragen zu beantworten. Weit verbreitet ist die Meinung, dass man sofort eine Lösung parat haben muss, ohne lange nachzudenken. Das ist in der Realität aber nicht so. Es wird genügend Zeit gegeben sich Gedanken zu machen und seine Vermutungen im Gesetz zu bestätigen. Von Vorteil ist es sich mehr Zeit zu verschaffen, indem man einen Gedanken äußert und anmerkt, diesen anhand des Gesetzestextes nochmal zu überprüfen. Findet man die richtige Norm nicht auf Anhieb, ist es ratsam dem Prüfer zu zeigen, in welcher Gegend man im Gesetz sucht, da man so auch Systemverständnis präsentieren kann, auch wenn man die gesuchte Norm letztendlich nicht findet. In jedem Fall ist davon abzuraten unüberlegt und vorschnell zu antworten. Die Prüfer lassen den einzelnen Kandidaten genug Zeit eine Antwort zu finden und geben die Frage erst dann frei, wenn der Kandidat nach mehreren Hilfestellungen nicht weiterkommt. In jedem Fall sollten die ersten Gedanken, die einem in den Kopf schießen, gründlich durchdacht und eventuell auch kurz notiert werden. Das über die Jahre erworbene juristische Gefühl trügt in der Regel nicht.

II. Prüfungsvorbereitung

1. Der Prüfungsstoff

Der Prüfungsstoff für die mündliche Prüfung entspricht dem der schriftlichen. Wenige Studenten bringen nach den schriftlichen Prüfungen den Elan für ein konsequentes Auffrischen und Wiederholen des Stoffes auf, wodurch sie sich meist am Tag der Examensergebnisse einem unüberschaubaren Berg an Lernmaterial gegenüber sehen. Im schlimmsten Fall kann die Prüfung schon in fünf Tagen nach Bekanntgabe der Ergebnisse stattfinden. Hier wird sich sehr schnell die Erkenntnis aufdrängen, dass man in der Kürze der Zeit nicht mehr alles wiederholen kann.

a) Prüfungsprotokolle

Als sehr hilfreich stellt sich das Studium der Prüfungsprotokolle dar. Diese sollten gewissenhaft und gründlich durchstudiert werden. Einerseits erfährt man oft, welche Gebiete die einzelnen Prüfer am liebsten oder sogar ausschließlich prüfen. So kann der Stoff schon etwas eingegrenzt werden. Desweiteren lassen sich Rückschlüsse dahingehend ziehen welche Charaktereigenschaften die verschiedenen Prüfer aufweisen. Auf Vorlieben und Abneigungen kann dementsprechend reagiert werden, was einen weiteren Pluspunkt im Gesamteindruck bringen kann.

b) Die richtige Wiederholung

Das Augenmerk sollte im Übrigen darauf gelegt werden, die Grundzüge zu wiederholen. In der Kürze der Zeit ist es nicht möglich alle Streitigkeiten erneut durchzugehen, was aber auch absolut nicht notwendig ist. Ziel der Prüfer ist es herauszufinden, ob die gesetzliche Systematik verstanden wurde und der Prüfling imstande ist juristisch fundiert zu argumentieren. Ist einem der Problemkreis des dargebotenen Falles nicht bekannt, ist in erster Linie Ruhe zu bewahren. Oft ist es schon hilfreich den natürlichen Menschenverstand als Argumentationsbasis heranzuziehen. Diese Erkenntnisse können dann mithilfe des Gesetzes untermauert werden. So können auch Parallelen aus anderen Rechtsgebieten als Argumentationshilfe dienen. Zur Vorbereitung empfiehlt es sich deshalb die für den schriftlichen Teil angefertigten Übersichten oder Karteikarten nochmals durchzugehen. In keinem Fall sollte man sich in Detailproblemen verlieren, da man dadurch wertvolle Zeit verliert. Wer keine eigens erstellten Übersichten zur Hand hat, dem ist zu empfehlen die einzelnen Rechtsgebiete unter Zuhilfenahme eines Kurzkommentars zu überfliegen und unklare Punkte zu klären.

2. Die Örtlichkeiten

Für manche Kandidaten kann es auch hilfreich sein, wenn sie sich schon einige Tage vor der Prüfung mit den Räumlichkeiten vertraut machen. Wenn man weiß wo man an besagtem Tag hin muss und wie die Räumlichkeiten aussehen, kann dies zur Beruhigung beitragen. Andernfalls sollte der Weg am Prüfungstag früh genug angetreten werden und ein „Verlaufen“ beim Aufsuchen der Räume mit eingeplant werden. Auch sollte nicht darauf gehofft werden schon einen Parkplatz zu finden. Im besten Fall erfolgt die Anreise zu Fuß oder mit dem Bus. Alternativ können Freunde, Bekannte oder Verwandte die Fahrt übernehmen. Auf diese Weise umgeht man auch die Gefahr eines Unfalls kurz vor der Prüfung. Dies gilt auch für diejenigen, die ihren Wohnsitz nicht am Prüfungsort haben. Längere Anfahrten mit dem Auto sind nicht zu empfehlen. Einerseits besteht das Risiko eines Unfalls infolge der Nervosität und Unkonzentriertheit und andererseits kann der Verkehr nicht verlässlich genug eingeschätzt werden um auch bei Stau noch pünktlich anzukommen. In diesen Fällen ist das Geld für eine Übernachtung im Hotel gut investiert.

3. Prüfungssimulation und Hospitieren

Das Nachstellen der mündlichen Prüfung innerhalb einer Lerngruppe kann als sinnvolle Vorbereitungsmaßnahme dienen. Insbesondere dann, wenn noch ausreichend Zeit zur Prüfungsvorbereitung bleibt. Sind es aber, wie in den meisten Fällen, nur mehr knapp zwei Wochen bis zum Termin, verschwendet man dadurch nur kostbare Zeit zum Wiederholen. Alternativ zu einer Prüfungssimulation in der Gruppe kann einem imaginären Gegenüber ein Sachverhalt erklärt und dadurch das sprachliche Geschick trainiert werden.

Das Hospitieren ist meines Erachtens ebenfalls ein zweischneidiges Schwert. Es kann einerseits helfen einen besseren Eindruck von der Prüfungssituation zu erwerben, andererseits kann es aber auch demotivierend sein. Würde man selbst zum präsentierten Fall in der besuchten Prüfung nur wenig wissen, hat man diese Situation stets vor Augen, was wiederum zu einer Leistungsminderung am eigenen Prüfungstag führen kann. So können auch Reaktionen einzelner überängstlicher Teilnehmer abschreckend wirken. Im Fall der mündlichen Prüfung ist es oft besser ins kalte Wasser geworfen zu werden als die Situation unnötig aufzubauschen. Im Ergebnis muss an dieser Stelle jeder für sich selbst entscheiden, was ihm mehr entspricht.

III. Das Vorgespräch

Vor dem eigentlichen Prüfungsbeginn bittet der Vorsitzende jeden einzelnen Kandidaten separat in den Prüfungsraum. Das Vorgespräch dient dazu, einen ersten Eindruck vom Prüfling zu gewinnen. Inhalt des Gespräches ist zum einen der Lebenslauf, wobei der Vorsitzende auf herausragende, positive, sowie negative Punkte zu sprechen kommen wird. Zum anderen kann gefragt werden, warum man sich für das Jurastudium entschieden hat oder ob man mit den schriftlichen Ergebnissen zufrieden ist. Desweiteren kann das Gespräch auch auf Hobbies oder andere im Lebenslauf angegebene Tätigkeiten fallen. Zuvorderst dient das Vorgespräch aber der Auflockerung der Atmosphäre. Man bekommt seinen Platz zugeteilt, kann seine Unterlagen zurechtlegen und hat schon die ersten Worte über die Lippen gebracht. Damit legt sich die anfängliche Aufregung merklich.

IV. Verhalten während der Prüfung

1. Auftreten

a) Kleidung

Der Kleidungsstil muss der Prüfungssituation angemessen sein. Für die Herren empfiehlt sich ein Anzug, die Frauen können sowohl einen Hosenanzug als auch eine Kombination aus knielangem Rock und einer Bluse tragen. Abzuraten ist von übertrieben auffälliger Kleidung. Es sollte ein Outfit gewählt werden, in dem man sich einigermaßen wohlfühlt, was angesichts des offiziellen Rahmens sicherlich nicht immer einfach ist.

b) Wartezeiten

Ist einer der Prüfer schon vor dem Beginn der Prüfung vor Ort, ist es nicht empfehlenswert diesem auf Gedeih und Verderb ein Gespräch aufzubinden um bereits im Vorfeld einen vermeintlich guten Eindruck zu hinterlassen. In vielen Fällen sprechen die Prüfer den einen oder anderen Prüfling von sich aus an um die Atmosphäre aufzulockern. Auch dann sollte man sich eher zurückhaltend geben, als sich um jeden Preis in den Mittelpunkt zu stellen. Letzteres führt eher zu einem negativen Bild vom betreffenden Prüfungsanwärter. Insgesamt ist ein selbstbewusstes Auftreten gefragt, wobei die Grenze zur Überheblichkeit gewahrt werden sollte.

2. Ausdrucksweise

Elementar wichtig ist es vollständige und in sich stimmige Sätze zu formulieren. Dieser Hinweis scheint banal zu sein, jedoch sind viele Prüflinge angesichts der Aufregung dazu nicht mehr in der Lage. Die Unsicherheit bei einer Antwort führt häufig zu Sätzen wie: „Das könnte vielleicht eher §… sein“. Das Aneinanderreihen von vielleicht, eher, möglicherweise in Verbindung mit dem Konjunktiv („könnte, wäre..“) wird von den Prüfern nicht gerne gehört. Ebenso unbeliebt sind Rückfragen seitens der Prüflinge. Als Beispiel für eine Antwort eines Kandidaten: „Ist das nicht die Wesentlichkeitstheorie?“. Möglich ist in diesem Fall eine Gegenreaktion des Prüfers wie: „Stelle ich hier die Fragen oder sie?“. Deshalb ist es ratsam eindeutige Antworten zu geben, auch wenn man sich seiner Sache nicht hundertprozentig sicher ist. Klares Tabu ist auf seiner Antwort zu beharren, wenn man merkt, dass der Prüfer damit nicht einverstanden ist. Manche Prüflinge sagen zunächst nichts bzw. nichts konkretes, sobald der Prüfer seine Frage aber konkretisieren möchte und hierzu das Wort erhebt reden sie darauf los und fahren dem Prüfer sozusagen über den Mund. Auch wenn sich diese Selbstverständlichkeiten hier profan anhören, so sind es in der Prüfungssituation keine Selbstverständlichkeiten mehr.

3. Melden

Weiß der gefragte Prüfling die Antwort auf die gestellte Frage nicht, sollte ihm von den Mitstreitern ausreichend Zeit geben werden, bevor dem Prüfer anzeigt wird, die richtige Lösung zu wissen. Dies sollte dann möglichst dezent geschehen, indem man Blickkontakt mit dem Prüfer sucht oder mit der Hand kurz zu verstehen gibt, dass man die Antwort wüsste. Es braucht nicht erwähnt zu werden, dass ein Schnippen oder übertriebenes Melden unhöflich und dem Kollegen gegenüber unfair ist. Schließlich findet man sich sehr schnell in einer ähnlichen Situation wieder, in der man ebenso wenig unter Druck gesetzt werden möchte.

V. Schlusswort

Im Ergebnis ist die mündliche Prüfung halb so schlimm wie erwartet. Ist der Anfang einmal gemacht, legt sich die Anspannung und die Konzentration gewinnt die Oberhand. Langjährig einstudierte Denkmuster und Argumentationsweisen verlernt man nicht innerhalb einiger Monate. Auch ein kompletter Blackout lässt sich leicht überwinden, indem man sich in kleinen Schritten wieder zur gewohnten Höchstform vorarbeitet. Die mündliche Prüfung ist wie eingangs schon erwähnt, eine echte Chance seine Fähigkeiten zu zeigen und die schriftlichen Ergebnisse aufzuwerten. Eine der wichtigsten Eigenschaften eines Juristen ist die Sprachfertigkeit. Wer seine Ansichten verständlich präsentieren kann und gut argumentiert wird die Staatsprüfung mit einem Erfolgserlebnis abschließen.

Klausurtechnik Buchcover
Neu

Klausurtechnik

Eine Anleitung zur erfolgreichen Lösung juristischer Klausuren

In Jura ist die Frage, wo man etwas in der Klausur anbringt, mindestens so wichtig wie die abgefragten Rechtskenntnisse. Dieses Buch ist eine Anleitung, wie du juristische Klausuren erfolgreich löst.

Bei Amazon kaufen

VI. Anmerkungen

siehe auch: Jura-Studium – Universität Trier; Jura-Studium- Universität Bayreuth

In Ergänzung zum Themenkreis „juristische Ausbildung“ siehe auch: Umgang mit Prüfungsangst im Jurastudium, sowie Die mündliche Prüfung.

Allgemein siehe zur Ergänzung die unter den Kategorien Juristische Ausbildung und Examensvorbereitung veröffentlichten Beiträge.

Jura Individuell informiert Sie über das erste Staatsexamen. Lesen Sie daher unsere nützlichen Artikel zur Motivation im Studium, über die Organisation und Struktur im Jura-Studium, über die Überwindung von Prüfungsangst und was man gegen Lernprobleme machen kann. Außerdem beschäftigen sich unsere Artikel mit den Themen  des richtigen Lernens im Studium und dem Schutz gegen Überarbeitung  (Burnout)

Des weiteren erhalten Sie Hilfestellungen bei der Vorbereitung und Anfertigung des  Staatexamen (Ablauf, mündliche Prüfung, Die Klausuren, Die Vorbereitung, Examen im Zivilrecht, Examensplan).

Erfahren Sie mehr über die Tradition der Repetitorien, die Geschichte der modernen Universität, das Beamtentum, die Notwendigkeit der Repetitorien bei der Klausur- und Examensvorbereitung, die verschiedenen Formen von Repetitorien, den Ablauf des Individualunterrichtes sowie den Nutzen von ergänzenden juristischen Privatunterricht.

Wir informieren Sie ebenfalls über Crashkurse zur Vorbereitung auf Klausuren und das Referendariat (Der erste Tag, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz).

Seal

All unsere Beiträge werden von Hand geschrieben und von einer Richterin regelmäßig überprüft. Wir setzen keine künstliche Intelligenz bei der Erstellung unserer Inhalte ein, da wir nur so die gewohnt hohe Qualität gewährleisten können.

Benötigst du Hilfe? In unserem Einzelunterricht gehen wir auf all deine Fragen ein und bereiten dich effektiv auf anstehende Prüfungen vor. Schreib uns bei WhatsApp und erfahre mehr.