Jura Repetitorium – Bundesweit
Repetitorien während des Jura-Studiums

Das Repetitorium ist ein Instrument der Studierenden, um während des Studiums oder in den meisten Fällen am Ende des Studiums, sich nochmals vertiefend auf (Examens-) Klausuren oder mündliche Prüfungen vorzubereiten. Im Studienbereich der Rechtswissenschaften ist das Repetitorium sehr verbreitet, um auf das Staatsexamen vorzubereiten. Auf Grund der oftmals schwierigen Studienbedingungen und dem teilweise viel zu großen Lernumfang werden immer häufiger auch während des Studiums zur Vorbereitung von Schein-. Abschluss-, Zwischenprüfungsklausuren und Hausarbeiten Repetitorien in Anspruch genommen.
Wortsinn
Zunächst soll geklärt werden, was unter einem Repetitorium zu verstehen ist. Bei einem Repetitorium handelt es sich um eine Lehrveranstaltung oder Publikation zum Zwecke der Wiederholung und Festigung eines bereits bearbeiteten Stoffes. Folglich gibt es zwei Arten von Repetitorien. Es gibt zum Einen das Repetitorium, bei welchem ein geschulter Jurist vor den Studierenden referiert und mit Ihnen gemeinsam den bereits bearbeiteten Stoff nochmals wiederholt und Probleme aufzeigt. Zum Anderen gibt es auch Repetitorien, die in Büchern nochmals die wichtigsten Probleme des Rechtsgebietes darstellen und eine Anleitung zur richtigen Vorbereitung auf das Examen oder die Klausuren geben.
Geschichtliches
Im Folgendem ein kurzer Abriss über die Entwicklung der Jura-Repetitorien in der Neuzeit.
Zu Beginn des 20. Jahrhunderts
Die Bedeutung des Repetitoriums ist seit Beginn des 20. Jahrhunderts stark gestiegen. Mit Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches am 01.01.1900 und der Weiterentwicklung des öffentlichen Rechts wurde das Studium praxisorientierter. Dies hatte zur Folge, dass die abgelegte Prüfung nicht mehr als reine Wissens-, sondern auch als Verständnisprüfung angesehen wurde. (Oehler Gutachten für den Deutschen Juristentag E 20 ff. (E44)) Dadurch veränderte sich natürlich auch das private Repetitorium und wurde praxisnäher ausgerichtet. So wurde aus dem Einpauker, als welcher der Repetitor vielfach bezeichnet worden war, mehr und mehr zu einem dogmatisch, modernen Rechtslehrer. Eigentlich gingen die meisten Gelehrten davon aus, dass die Einführung des BGBs zum Rückgang der privaten Repetitorien führen würde, aber das Gegenteil war der Fall. In Halle überschnitt sich das Repetitorium mit einer Universitätsvorlesung, sodass diese fast keine Zuhörer mehr hatte. (Litten JW 1912 S. 1085)
In den Folgejahren kam es zu einer Trennung der Repetitorien, denn nicht alle Privatlehrer fanden den neuen modernen Stil gut und hielten daher weiter an dem System des „Einpaukers“ fest. Die modernen Repetitoren distanzierten sich aber stark von den alten Privatrechtslehrern.
In der Weimarer Republik
In der Weimarer Republik wurde die Anzahl der Repetitoriumsbesucher noch viel größer. In dieser Zeit wurde festgestellt, dass kaum jemand sein Wissen aus den universitären Vorlesungen bezog, sondern 90% der Studierenden ihre Fähigkeiten aus Repetitorien erhielten und 10% ihre Kenntnisse durch die Zusammenarbeit mit anderen Studierenden erhalten haben. (Ebermayer JW 1922 1439) Auch die weitreichenden Änderungen des Prüfungssystems und die Abschaffung der Anwesenheitspflicht in den universitären Vorlesungen änderte nichts an der hohen Beteiligung am privaten juristischen Unterricht. Auf Grund der großen Abwanderung von der universitären Ausbildung in die privaten Vertiefungsveranstaltungen wurde zum Ende der Weimarer Republik immer mehr darüber nachgedacht das Repetitorium in die universitäre Ausbildung zu integrieren, aber dies wurde mit der Reform im Jahre 1931 nicht umgesetzt, allerdings wurde in dieser Reform die Schaffung von universitären Repetitorien beschlossen. (JW 1930, 1273, 1274)
Zwischen 1930 und 1945
Mit Beginn der Zeit des Nationalsozialismus es veränderte sich das juristische Studium umfangreich. Die einst freie Justiz verlor ihre Unabhängigkeit und wurde in Abhängigkeit des faschistischen Machtapperates gestellt. Aber auch weiterhin blieb der Bedarf nach privaten Repetitorien sehr groß. Die Nationalsozialisten veränderten in der Hinsicht das juristische Ausbildungssystem, dass die „Aneignung positiver Kenntnisse und dogmatischer Fähigkeiten“ in den Hintergrund rückte und vielmehr die Gesinnung und Leitlinientreue zum Unrechtsstaat im Vordergrund stand.(Stefan Lueg Die Entstehung und Entwicklung des juristischen Privatunterrichts in den Repetitorien S. 91) Eine der bekanntesten Repetitoren in der Zeit des Dritten Reiches war der in Berlin tätige Altbundeskanzler Kurt Georg Kiesinger.
Von der Gründung der Bundesrepublik bis heute
Mit dem Ende des Nationalsozialismuses hatten viele Universitäten mit der riesigen Zerstörung, die der 2. Weltkrieg hinterlassen hatte, zu kämpfen. Viele Vorlesungssäle waren zerstört gewesen und die Siegmächte machten Probleme bei der Verteilung der neuen Professuren. Die privaten Repetitoren hatten es da leichter, da sie keinen staatlichen Zwängen unterlagen. Deshalb lag der Anteil der Studenten, die den privaten Vertiefungsunterricht besuchten im Jahre 1949 bei deutlich über 80 %. Anfang der 70 Jahre reformierte man nochmals nach 1961 die juristischen Ausbildungsgesetze. Erstmals wurden bei dieser Reform auch ernsthaft darüber nachgedacht, dass das private Repetitorium in die universitäre Ausbildung integriert werden könnte und dazu wurden auch Repetitoren bei der Gesetzesfindung einbezogen. Nach den Beratungen in den einzelnen Ausschüssen ist man aber zu der Überzeugung gelangt, dass der Repetitor nicht in das universitäre System eingegliedert werden soll. Ein Grund, der für die Ablehnung sprach, waren die enormen Kosten, die der Staat für die Repetitoren aufbringen müsste. In den achziger Jahren entwickelten sich dann die großen Repetitorien, die überregional tätig waren und es auch immernoch sind. Auch wurde bei diesen erstmal eine Teilung der Rechtsgebiete vorgenommen. Es wurden seit dieser Zeit nicht mehr alle Rechtsgebiete von einer Person abgedeckt, sondern Spezialisten, die sich in den einzelnen Rechtsgebiete genaustens auskennen, eingesetzt. In der heutigen Zeit besteht im Gegensatz zum Anfang des 20. Jahrhundert keine Konkurrenz mehr zwischen universitärer und privater Ausbildung. Vielmehr wird an vielen Universitäten darauf Rücksicht genommen, dass neben den universitären Vorlesung, auch die Repetitorien besucht werden können und es zu keiner Überschneidung kommt.
Sinn und Zweck
In der Universität werden zur Vorbereitung auf das Staatsexamen und auch zur Vorbereitung auf die Klausuren Vorlesungen und Tutorien angeboten, um das Wissen der Studierenden zu vertiefen. Es stellt sich daher die Frage, wofür bedarf es eigentlich eines privaten Repetitorium zur Vorbereitung, denn auch in anderen Studienfächer wie Medizin oder Lehramt wird am Ende des Studiums ein Staatsexamen abgelegt. Doch bei diesen Studienfächern werden größtenteils keine private Vertiefung angeboten.
Die Besonderheit bei der juristische Vorbereitung auf das Staatsexamen und auf die Scheinklausuren liegt darin, dass die Universität es nicht mehr schafft, die Studierenden so vorzubereiten, dass diese den Anforderungen des Examens gewachsen sind (Hattenhauer JuS 1989 S. 513, 519). Zwar sind durch die Hochschullehrer viele sehr gute Lehrbücher publiziert wurden, aber diese dienen mehr als Nachschlagewerk als zur Vorbereitung auf die Klausuren und das Examen. (Spitzner Studium der Rechtswissenschaft S. 32) In der Folge ist festzustellen, dass die Studieren sich zwar sehr gut mit den von der Universität zur Verfügung gestellte Materialien auseinandersetzen, aber bei der Umsetzung und Anwendung in den Klausuren Probleme haben.
Das Repetitorium will den Studierenden mit bewährten Methoden sprichwörtlich an die Hand nehmen und durch den Stoff führen. Es soll dabei mit Hilfe von Fällen der gelehrte Stoff angewendet werden und die Probleme, die sehr häufig im Examen zur Anwendung kommen, vertiefen. Dabei wird nach einem zweigliedrigen System verfahren. Der Studierende besucht zum Einen die Vorlesung des Repetitorium, bei welchem die einzelnen Rechtsgebiete nacheinander durchgegangen werden und erhält zum Anderen Materialien, mit welchen er die Vorlesungen vor- und nacharbeiten kann. Abhängig von der Größe der Repetitorien (Gruppen-, Kleingruppen-, Individualrepetitorium) kann sich der Studierende hier besser entfalten, denn in kleinen Vertiefungsgruppen fällt es vielen angehenden Akademikern leichter eine Frage zu stellen, ohne Angst zu haben, sich zu blamieren. Der Repetitor geht dann individuell auf den Einzelnen ein und hilft seine Schwächen abzustellen und seinen Stärken auszubauen.
Arten der Repetitorien
Es gibt drei Arten der privaten Repetitorien: das Gruppenrepetitorium (mit teileweise mehr als 100 Teilnehmern), das Kleingruppenrepetitorium (mit 3-12 Teilnehmern) und das Individualrepetitorium.
Vor- und Nachteile
Gruppenrepetitorium
Die Vorteile eines Gruppenrepetitoriums liegen darin, dass mit einer Vielzahl von Personen nochmals auf eine verständliche Art durch einen Juristen der gesamte examensrelevante Stoff durchgenommen wird. Dabei werden meist Materialien ausgegeben, welche der Vor- und Nachbearbeitung dienen. Weiterhin ist es sehr von Vorteil, dass die Kosten für das Repetitorium deutlich niedriger sind als die Kosten für ein Einzelrepetitorium. Ein weiterer Vorteil ist es, dass diese Repetitorien in allen Städten angeboten werden. Es spielt dabei keine Rolle, ob man in Greifswald, Bielefeld, Halle/Wittenberg, Erlangen-Nürnberg, Mannheim, Konstanz, Göttingen, Mainz, Passau oder Leipzig wohnt.
Der Nachteil des Gruppenrepetitoriums ist es, dass nicht auf die Probleme des Einzelnen eingegangen werden kann und auch kein Lernplan für den einzelnen Studierenden erarbeitet wird. Der Einzelne ist nicht gezwungen mitzudenken und mitzuarbeiten, weil er in der großen Menge an Leuten meist untergeht.
Kleingruppenrepetitorium
Der große Vorteil bei einem Kleingruppenrepetitorium ist es, dass hier der Examenskandidat nicht untergeht. Bei dieser Art von Vorbereitung ist jeder gezwungen mitzudenken und mitzuarbeiten. Weiterhin stellt ein Repetitor für die Bedürfnisse der Gruppe einen Lernplan auf und ebenso werden auch Materialien auf die Gruppe und deren Mitglieder abgestimmt. Durch das intensivere Lernen kann natürlich auch in kürzer Zeit mehr Stoff verinnerlicht werden und die Vorbereitungszeit deutlich verkürzt werden. Der Kleingruppenunterricht wird aber nicht nur in großen Universitätsstädten angeboten wie Hamburg, Heidelberg, Bonn, München oder Berlin, sondern auch an kleineren Unis wie Göttingen, Jena, Marburg, Kiel, Trier, Frankfurt/Oder, Saarbrücken, Bayreuth oder Bochum.
Der Nachteil ist einzig, dass die Kosten für das Repetitorium höher sind, aber die Vorbereitungszeit ist dafür deutlich intensiver und verkürzt.
Individualrepetitorium
Bei einem Einzelrepetitorium ist der riesige Vorteil, dass der einzelne Studierende im Mittelpunkt steht. Der Repetitor kommt in den meisten Fällen an den Ort, an welchem der Examenskandidat seine Vorbereitung vornehmen will. Auch wenn man in einer kleineren Universitätsstadt wie Freiburg, Osnabrück, Regensburg, Saarbrücken, Gießen, Potsdam, Augsburg, Wiesbaden, Hannover oder Bremen wohnt. In den großen Universitätsstadten wie Frankfurt am Main, Köln, Würzburg, Münster, Düsseldorf und Tübingen wird der Einzelunterricht natürlich auch angeboten. Es wird dann speziell auf den Einzelnen ein Lernplan entwickelt und Materialien zur Verfügung gestellt. Weiterhin arbeitet der Repetitor gezielt mit dem Examenskandidat an den Problemstellungen des Examens und geht auf die Schwächen und Stärken des Einzelnen ein. Dabei ist der Einzelne gezwungen mitzuarbeiten und mitzudenken. Die Folge ist, dass schneller und mit weniger Lernaufwand die juristische Schwerpunkte verinnerlicht werden und sich dadurch die Vorbereitungszeit auf das Examen erheblich verkürzt.
Einziger Nachteil sind auch hier die höheren Kosten, aber der Vorbeitszeitraum ist bei dieser Art von Repetitorium intensiver und deutlich verkürzt.
Erfolge
Gerade das Einzelrepetitorium und das Kleingrupperepetitorium sind vielversprechend. Die Durchfallquoten der Personen, die eines dieser Repetitorien besucht, liegt im niedrigen einstelligen Bereich. Vielmehr erreichen diese Leute in den Examen und Klausuren Spitzenleistungen, obwohl sie vor dem Examen durchschnittliche oder unterdurchschnittliche Leistungen erzielt haben.
Problem bei den großen Gruppenrepetitorien ist es, dass der Einzelne untergeht und daher auch die Durchfallquoten etwas höher sind, aber immer noch deutlich niedriger als bei Personen, die kein Repetitorium besuchen. Inwieweit der eigene Lerntyp für die Auswahl der richtigen Art des Repetitoriums eine Rolle spielt, siehe gesonderten Artikel.

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siehe auch: Jura-Studium – Universität Trier; Jura-Studium- Universität Bayreuth
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