Jura Crashkurs
Ablauf eines Crashkurses, Themengebiete, Vorteile privater Crashkurse

Die juristischen Crashkurse , wie sie auch von Jura Individuell angeboten werden, sind durch Repetitoren geführte Kurse, die in kurzer Zeit auf ein spezielles Rechtsgebiet vorbereiten. Die Crashkurse erfreuen sich immer größerer Beliebtheit, denn sehr viele Studierende nutzen dieses Angebot, um sich auf Klausuren und Hausarbeiten vorzubereiten, da die universitären Ausbildungsbedingungen immer schwieriger werden und stets höhere Anforderungen an den Studenten gestellt werden. Dieser Artikel soll sich deshalb mit privaten juristischen Crashkursen beschäftigen, die den Einzelnen auf eine Klausur oder Hausarbeit vorbereiten sollen.
Themengebiete
Zu den folgenden beispielhaft aufgeführtenThemengebieten werden immer Crashkurse angeboten:
Zivilrecht
- System der Ansprüche
- Leistungsstörungen / Gewährleistungsrecht
- Grundstücksrecht / Mobiliarsachenrecht
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Gesetzliche Schuldverhältnisse (Bsp.: Geschäftsführung ohne Auftrag, Ungerechtfertigte Bereicherung, Unerlaubte Handlung)
- Familienrecht / Erbrecht
- BGB-AT (Bsp.: Abstraktions- und Trennungsprinzip; Bestandteile einer Willenserklärung; Wirksamkeitvoraussetzungen der Willenserklärung, Auslegung von Willenserklärungen; Schweigen als Willenserklärung; Online-Auktion, Gefälligkeit, Neutrale Geschäfte von beschränkt Geschäftfähigen, GoA und Minderjährige; Stellvertretung; Konkurrenzen BGB – Lösung vom Vertrag; Anspruchskonkurrenzen BGB – Herausgabeanspruch)
- Schuldrecht-AT (Bsp.: vorvertraglichen Schuldverhältnissen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Aufrechnung, Rechtsfolgen des Rücktritts, Verbraucherschutz bei besonderen Vertriebsformen, Störungen im Schuldverhältnis, beiderseitige Unmöglichkeit, Drittschadensliquidation, Vertrag mit Schutzwirkung Dritter, Globalzession, Schuldübernahme und Schuldbeitritt, Teilschuldner- und Teilgläubigerschaft, Gesamtschuldner- und Gesamtgläubigerschaft, Schuldner- und Gläubigergemeinschaft
- Schuldrecht-BT (Bsp.: Das Anwartschaftsrecht, Vertretenmüssen bei Nacherfüllung, Nacherfüllung § 439 I BGB, Klausur „Gewährleistung beim Kaufvertrag“, Rücktritt, Gefahrübergang, Gefahrübergang bei Annahmeverzug, Selbstvornahme, Mietvertrag und Leasing, Haftung im Arbeitsrecht, Werkvertrag, Werkunternehmerpfandrecht, höhere Gewalt, Bürgschaft, Bürgschaftserklärung als Verbrauchergeschäft, Geschäftsführung ohne Auftrag, GoA und Minderjährige, gesetzliche Schuldverhältnisse, Ungerechtfertigte Bereicherung, Mehrpersonenverhältnisse, Haftungsumfang, Unerlaubte Handlung, Mangelfolgeschaden und Weiterfresserschaden)
- Sachenrecht: (Bsp.:Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, EBV-Klausur, Mobiliarsachenrecht, Grundschuld, Hypothek, Vormerkung, Sicherungsübereignung, Auflassungsvormerkung)
- Arbeitsrecht
- Vollstreckungsrecht (Bsp.: Zwangsvollstreckung wegen Geldforderung in das bewegliche Vermögen, Vollstreckungsklausel, Zwangsvollstreckung, Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung)
- Zivilprozessrecht (Bsp.: Widerklage, Versäumnisurteil, Gewillkürte Prozessstandschaft)
Öffentliches Recht
- Staatshaftungsrecht (Bsp.: Abschleppfall, Ersatzvornahme
- Staatsorganisationsrecht (Bsp.: Wahlgrundsätze, praktische Konkordanz, Drei-Stufen-Theorie – Art. 12 GG, Schulgebet
- Grundrechte (Bsp.: Verfassungsbeschwerde Art. 4 GG)
- Verwaltungsprozessrecht (Bsp.: Antrag nach § 80 V VwGO, Sofortige Vollziehung eines Verwaltungsaktes, Einstweilige Anordnung
- Allgemeines Verwaltungsrecht (Bsp.: Rücknahme von Verwaltungsakten, Nebenbestimmungen von Verwaltungsakten, Austauschvertrag, unionsrechtlicher Verwaltungsakt)
- Kommunalrecht (Bsp.: Kommunalaufsicht)
- Polizeirecht (Bsp.: Identitätsfeststellung, Auskunftspflicht, Standardmaßnahme und Zwang, Langfristiges Aufenthaltsverbot)
- Baurecht (Bsp.: Erteilung einer Baugenehmigung, Bauordnung)
- Völkerrecht
- Europarecht (Bsp.: unionsrechtlicher Verwaltungsakt)
- Internationales Privatrecht
Strafrecht
Strafrecht BT
- Eigentumsdelikte (Bsp.: Regelbeispiele StGB, Betrug, Diebstahl – Regelbeispiele, Diebstahl – Qualifikation, Diebstahl – Objektiver Tatbestand, Diebstahl – Subjektiver Tatbestand, Absichtlos doloses und undoloses Werkzeug, Gewahrsamsbruch im Supermarkt)
- Vermögensdelikte (Bsp.: Abgrenzung Raub und räuberische Erpressung, räuberische Erpressung, Raub)
- Mord/Totschlag/Körperverletzung (Bsp.: Die sogenannte Rechtsfolgenlösung des BGH beim „atypischen Mord“; Gekreuzte Mordmerkmale, Die Lärmkanone von Hoffenheim)
- Sonstige Delikte (Bsp.: Missbrauchstatbestand der Untreue, Treuebruchtatbestand der Untreue)
Strafrecht AT
- Irrtümer (Bsp.: Die Putativnivnotwehr, Erlaubnistatbestandsirrtum, Mittelbare Täterschaft – Verbotsirrtum § 17 StGB)
- Rechtfertigungsgründe
- Täterschaft / Teilnahme (Bsp.: Mittelbare Täterschaft, Täterschaft nach § 25 I 2.Alt. StGB – Willensherrschaft)
- Spezielle AT-Probleme (Bsp.: Konkurrenzen)
Strafprozessrecht
Ablauf
Der Ablauf eines juristischen Crashkurses unterscheidet sich völlig von dem der Vorbereitung auf das Staatsexamen. Bei der Vorbereitung auf das Staatsexamen wird eine große Planung vorgenommen und die Studierenden haben meist ein halbes oder ganzes Jahr Zeit zur Vorbereitung. Bei den Crashkursen ist dies meistens anders. Bei diesen kommt der Studierende in vielen Fällen kurz vor der Klausur. Meist hat der Studierende große Angst zu scheitern, da er sich nicht genügend vorbereitet fühlt. Der Ablauf und die Planung dieses Crashkurses sind daher meist kurzfristig und können nicht lange im voraus geplant werden. In der Folge heißt dies, dass der Studierende in einer oder maximal drei Sitzungen in einem Rechtsgebiet alle wichtigen Probleme und Sachverhalte vermittelt bekommt, da die Zeit für eine langfristige Vorbereitung einfach fehlt. Sollte genügend Zeit vorhanden sein, kann man auf einen Crashkurs ohne Sorge verzichten und sich lieber einen langfristigen Lernplan mit individueller Betreuung erstellen lassen.
Das Vorgespräch
Da es bei einem Crashkurs meist an der Zeit fehlt, besteht in vielen Fällen nicht die Möglichkeit ein persönliches Vorgespräch zu führen. Das Vorgespräch bei Jura Individuell kann deshalb auf Wunsch auch am Telefon geführt werden. Dabei sollte der Studierende genauestens seine Probleme und das anstehende Thema der Klausur erläutern und versuchen darzustellen, in welchem Bereich seine Schwierigkeiten liegen. Der Repetitor erstellt dann auf Grundlage des Rechtsgebietes und der Situation des Studierenden einen individuellen Lernplan und Ablaufplan für die Crashkurs-Sitzung.
BUCHUNG
Erfahren Sie mehr in einem persönlichen Gespräch. Die Crashkurse finden als Einzel- oder Kleingruppensitzungen an einem Ort ihrer Wahl oder in den von JURA INDIVIDUELL bevorzugten Lounges statt.
Buchung unter hotline/sms: 0173/2056303 (Herr Rellensmann).
Vor dem Crashkurstermin
Meist ist bis zum Crashkurstermin noch eine Woche Zeit. Diese Zeit soll natürlich vom Studierenden genutzt werden und er sollte sich nicht allein auf die Crashkurstermine mit dem Repetitor verlassen. Vielmehr muss der Studierende eine Vor- und Nacharbeit zum Termin vornehmen. Aber bei der Vor- und Nacharbeit steht er auch nicht alleine da. Nach dem Vorgespräch mit dem Repetitor erarbeitet dieser innerhalb eines Tages einen Lernplan für den Studierenden. Dieser Lernplan ist so ausgerichtet, dass jeder einzelne Tag bis zum Crashkurstermin ein oder mehrere Themengebiete für die Vorbereitung in Eigenarbeit, die für die Klausur relevant sind, beinhaltet. Der Plan ist zwar anspruchsvoll, aber so gestaltet, dass der Einzelne diesen ohne Probleme bewältigen kann.
Weiterhin schickt der Repetitor auch Lernmaterialien an den Studierenden und schlägt dem Studierenden Bücher oder Skripte vor, mit welchen er sich individuell auf das in der Klausur geforderte Themengebiet vorbereiten kann.
Gibt es bei der Bearbeitung des Vorbereitungsplanes bereits Probleme und Verständnisfragen, so sollte man sich sofort an den Repetitor wenden. Dieser hilft dem Studierenden dann telefonisch oder per mail weiter. Auch wird er im Crashkurstermin nochmals intensiver auf die Problematik eingehen, damit der Studierende das Thema auch wirklich verstanden hat.
Der Studierende hat natürlich das Recht individuelle, von der vorherigen Absprache abweichende Themengebiete auf den Tagesplan des Crashkurstermins zu rufen, die er gemeinsam mit dem Repetitor durchsprechen möchte. Diese Themengebiete gibt er dem Repetitor einfach telefonisch oder per Mail vor dem Termin durch.
Der Crashkurstermin
Der Crashkurstermin selbst wird ein sehr intensiver Tag, da eine Fülle von Themen bearbeitet werden. Man sollte deshalb an dem Tag vor dem Termin nicht zu lange Lernen. Wenn auch ein paar Themen des Eigenarbeitsplanes im Vorfeld nicht bearbeitet werden, ist dies nicht so schlimm. Diesen Umstand teilt man am nächsten Tag dem Repetitor mit und dann geht er auf die unbearbeiteten Gebiete intensiver ein. Ebenso sollte man nicht zu spät ins Bett kommen und sonstige nächtliche Aktivitäten vermeiden, damit man wirklich voll konzentriert und motiviert in den Crashkurstag starten kann.
Am Anfang des Crashkurses wird für das klausurrelavante Gebiet eine Übersicht erarbeitet, um die Problematik für den Studierenden visuell verständlicher zu machen. Diese Übersicht begleitet den Studierenden dann den ganzen Tag. Bei der Masse von Inhalten, die dem Einzelnen an dem Tag vermittelt wird, hilft eine solche Skizze nicht den sprichwörtlichen Faden zu verlieren.
Da bei einem Crashkurs nur wenig Zeit vorhanden ist, muss sehr viel Stoff vermittelt werden. Der Repetitor vermittelt diesen Stoff durch kleine Fälle zu den einzelnen Problematiken. Dabei startet er mit leichteren Fällen am Beginn und steigert diese dann in ihrer Schwierigkeit. Am Ende des einzelnen Gebietes wird dann ein größerer klausurähnlicher Fall behandelt, welcher alle Problematiken beinhaltet. Dieser Ablauf findet dann zu allen Themengebieten statt.
Zwar ist der Ablaufplan an diesem Tag sehr intensiv, aber der Repetitor gestaltet den Ablauf so, dass der Studierende nicht überfordert wird. Es werden immer wieder kleine Pausen eingebaut, in denen sich der Einzelne von der Arbeit erholen kann.
Am Ende des Tages wird der Einzelne dann sehr gut vorbereitet sein, weil der Repetitor so lange bleibt bis der Studierende alles verstanden hat. Sind mehrere Crashkurstermine für eine Klausur geplant, so gibt der Repetitor am Ende den Lernplan für die Eigenarbeit bis zum nächsten Termin vor. Ist lediglich ein Termin angesetzt, gibt er Übungsklausuren zur Vertiefung aus. Ebenso soll sich der Studierende nochmals die anspruchsvolleren Probleme der Thematik bis zur Klausur anzuschauen.
Nach dem Crashkurstermin
Nach dem Crashkurstermin hat der Studierende bis zur Klausur die Aufgabe Klausuren zu lösen und sich Problematiken des bearbeiteten Themengebietes anzuschauen. Treten dabei Fragen auf, so ist der Einzelne nicht auf sich alleine gestellt. Er kann jederzeit beim Repetitor anrufen oder ihm eine E-Mail schreiben und seine Probleme äußern. Der Repetitor ruft dann noch am selben Tag zurück und die Probleme werden nochmals erläuert.
Oftmals tritt bei Studierenden vor der Klausur die Angst auf, nicht genügend vorbereitete zu sein, aber auch in dieser Situation steht der Repetitor den Studierenden bei. Er ist jeder Zeit telefonisch erreichbar und beruhigt die Studierenden, in dem er Ihnen nochmals aufzeigt, dass alle Themengebiete behandelt und auch verstanden worden sind.
Vorteile privater Crashkurse
Die Crashkurse werden nicht nur von privaten Repetitoren in Form von Einzelunterricht oder Kleingruppenkursen angeboten, sondern auch die Universität bietet Crashkurse an. Dabei finden solche Crashkurse nicht nur an großen Universitäten wie in Heidelberg, München, Düsseldorf, Frankfurt am Main oder Tübingen, sondern auch an kleineren Unis wie Hannover, Jena, Kiel, Konstanz, Leipzig, Mainz, Mannheim, Marburg, Osnabrück, Passau, Potsdam, Regensburg, Saarbrücken, Trier, Wiesbaden oder Würzburg statt. Vorteil dieser universitären Crashkurse ist, dass sie von einem Dozenten der Universität unentgeltlich gehalten werden. Der große Nachteil dieser Crashkurse ist es aber, dass diese mit viel zu vielen Leuten (bis zu 100 Leuten) abgehalten wird. Der Einzelne geht dabei völlig unter. Wie bereits erläutert wurde, wird bei einem Crashkurs in kurzer Zeit sehr viel Wissen vermittelt. Da die juristische Materie sehr anspruchsvoll ist, ist es ganz normal, dass der Studierende nach einer gewissen Zeit , auf Grund des enormen Umfangs, einfach abschaltet. Bei diesen universitären Crashkursen werden meist auch keine Materialien ausgegeben. Die Folge ist, wenn der Studierende einmal abschaltet, wird es für ihn schwierig wieder in den Stoff hineinzukommen, da bei diesen Kursen ein Baustein auf dem anderen aufbaut.
Die privaten Crashkurse werden an allen Universitäten deutschlandweit angeboten. Es spielt daher keine Rolle, ob man in einer größeren Universität wie Hamburg, Berlin, Bonn, Köln, Münster oder an einer kleineren Uni wie Augsburg, Bayreuth, Bielefeld, Bochum, Bremen, Erlangen-Nürnberg, Frankfurt/Oder, Freiburg, Gießen, Göttingen, Greifswald oderHalle studiert. Der Vorteil des Kleingruppen- (bis 5 Personen) oder Einzelrepetitoriums liegt darin, dass der einzelne Studierende immer mitdenken muss. Die Folge ist dabei natürlich, dass der Lerneffekt viel höher ist. Auch ist das Verständnis in dem Crashkurstermin viel einfacher, weil der Studierende bereits eine gezielte Vorarbeit auf den Termin vorgenommen hat und auch Materialien für den Einzelnen bereitgestellt werden, so dass er einfach und schnell mitarbeiten und -denken kann. Einziger Nachteil bei dieser Art von Vorbereitung sind die höheren Kosten.
Die guten Vorsätze für das nächste Semester
Der Crashkurs ist eine Vorbereitungsform, die nur in Situationen verwendet werden sollte, wenn die zeitliche Möglichkeit nicht gegeben ist, um eine langfristige Vorbereitung vornehmen zu können. Es wird in so kurzer Zeit soviel Stoff vermittelt, dass er zwar den Studierende zum Erfolg bringen wird, aber die Vorbereitung sehr arbeitsintensiv ist und der Studierende sehr belastet wird.
Besser ist es da sich am Anfang des Semesters mit einem Repetitor in Verbindung zu setzen, der für die jeweilige Vorlesung und zur Vorbereitung auf die Klausur am Ende des Semesters einen Lernplan erstellt. Dieser Lernplan ist dann so ausgestaltet, dass alle Themengebiete abgedeckt werden, aber der Studierende, nicht wie beim Crashkurs eine dauerhaft lernintensiven Situation ausgesetzt ist. Vielmehr kann sich der Studierende sich ruhig und entspannt auf die Prüfungen vorbereiten.

Klausurtechnik
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siehe auch: Jura-Studium – Universität Trier; Jura-Studium- Universität Bayreuth
Siehe auch das vollständige Crashkursangebot von Jura Individuell. Sie können bei weiterem Informationsbedarf zu den Crashkursen jederzeit Fragen stellen.
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