Jura Zwischenprüfung – Strafrecht

Coaching für die Klausuren der Zwischenprüfung und der Abschlussklausuren im Strafrecht, Themen: Strafrecht AT, Mord, Todschlag, Körperverletzung, Nötigung

Datum
Rechtsgebiet Juristische Ausbildung
Ø Lesezeit 11 Minuten
Foto: CrimeScene/Shutterstock.com

Wer kennt das nicht? Das neue Semester beginnt und man erinnert sich an das Letzte, wo es am Ende mal wieder sehr eng mit Lernzeit wurde und die Klausuren auch gerade so bestanden wurden. Aber als Studierende nimmt man sich für das neue Semester vor, alles anders zu machen. Rechtszeitig mit Lernen zu beginnen und auch wirklich jede Vorlesung zu besuchen und diese dann vor- und nachzuarbeiten. Doch dann kommt man nach dem Semesterurlaub wieder in der Universitätsstadt an, trifft erstmal alle Freunde, geht abends aus, um die Erlebnisse der Semesterferien zu erzählen, besucht natürlich die ganzen Semesterauftaktveranstaltungen und auf einmal sind wieder 4 Wochen Uni-Stoff liegengeblieben, die bearbeitet werden müssen.

Dieser Artikel soll sich deshalb mit einem regelmäßigen studienbegleitenden Repetitorium beschäftigen, dass vom Anfang des Semester bis zur Zwischenprüfungsklausur Strafrecht den Studierenden begleitet. Dieses Repetitorium soll dem Studierenden einen richtigen Lernablaufplan für das Semester geben und dem Einzelnen bei Problemen helfen, damit man nicht kurz vor Klausur noch ein Crashkurs benötigt oder soviel lernt, dass Einzelne  noch erkrankt (Burnout).

Ablauf

Der Ablauf eines studienbegleitenden Repetitorium unterscheidet sich dahingehend von einem Crashkurs Strafrecht, dass der  Studierende bis zur Zwischenprüfungsklausur ein ganzes Semester Zeit hat. Zur Vorbereitung auf die Klausur wird es 3- 7 Sitzungen geben, je nach Kenntnisstand des Studierenden.

Der riesige Vorteil ist, dass der Studierende durch ein studienbegleitendes Repetitorium ganz ohne Stress in die Vorbereitung gehen kann.

Das Vorgespräch

Nachdem man den Kontakt zum Repetitorium aufgenommen hat, kommt es am Anfang zu einem Vorgespräch. Dieses Vorgespräch ist kostenlos. Der Repetitor und der Studierende tauschen bei diesem ersten Gespräch die Vorstellungen über den Ablauf des Einzelunterrichtes aus. Der Studierende soll dabei darstellen, welche Teilgebiete des Strafrechts für die Zwischenprüfung klausurrelvant sind. Der Repetitior erarbeitet dann auf Grundlage dieses ersten Gespräches einen Ablaufplan und sucht die Lernmaterialien heraus, welche den Einzelnen am besten vorbereiten.

Die klausurrelvanten Gebiete

Die Zwischenprüfungen finden in den allermeisten Fällen am Ende des zweiten Semesters statt. Folglich wird in der Zwischenprüfung der Stoff der ersten zwei Semester geprüft. Im ersten Semester wird der Allgemeine Teil behandelt und im zweiten Semester werden meist die Straftaten gegen die Persönlichkeits- und Gemeinschaftswerte  durchgesprochen. Weiterhin muss der Gutachtenstil richtig beherrscht werden, denn bei der Zwischenprüfungsklausur wird sehr darauf   wertgelegt, dass dieser richtig angewandt wird.

Es ergeben sich daher für den Allgemeinen Teil folgende klausurrelevante Themen:

Es ergeben sich weiterhin für die Straftaten gegen die Persönlichkeits- und Gemeinschaftswerte folgende klausurrelevante Themen:

  • Tötungstatbestände: Totschlag, Mord, Tötung auf Verlangen, Fahrlässige Tötung (Bsp.: Die sogenannte Rechtsfolgenlösung des BGH beim „atypischen Mord“; Gekreuzte Mordmerkmale)
  • Aussetzung
  • Schwangerschaftsabbruch
  • Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit: Körperverletzung, Gefährliche Körperverletzung, Schwere Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge, Körperverletzung im Amt, Probleme der Heilbehandlung, Die Beteiligung an einer Schlägerei  (Bsp.: Die Lärmkanone von Hoffenheim)
  • Straftaten gegen die persönliche Freiheit: Nachstellung, Freiheitsberaubung, Nötigung, Die Bedrohung
  • Entziehung Minderjähriger, Kinderhandel, Geiselnahme
  • Straftaten gegen die Ehre: Verleumdung, Die üble Nachrede, Die Beleidigung
  • Straftaten gegen den höchstpersönlichen Lebensbereich und der privaten Geheimsphäre: Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, Verletzung  des höchstpersönlichen Lebensbereiches, Verletzung des Briefgeheimnisses, Ausspähen und Abfangen von Daten, Verletzung´und Verwertung fremder Privatgeheimnisse
  • Hausfriedensbruch
  • Straftaten gegen die Staatsgewalt und öffentliche Ordnung: Amtsanmaßung, Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Gefangenenbefreiung, Gefangenenmeuterei, Siegelbruch, Verstrickungsbruch, Verwahrungsbruch
  • Straftaten gegen die Rechtspflege: Falsche Verdächtigung, Vortäuschen einer Straftat, Strafvereitelung, Falschheit der Aussage, Falsche uneidliche Aussage, Meineid, Fahrlässiger Meineid, Falsche Versicherung an Eides statt
  • Urkundenstraftaten: Fälschung von Urkunden, Fälschung technischer Aufzeichnungen, Fälschung beweiserheblicher Daten, Urkundenunterdrückung, Falschbeurkundung
  • Geld- und Wertzeichenfälschung
  • Brandstiftung
  • Straßenverkehrgefährdung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Trunkenheit im Verkehr
  • Straftaten gegen die Umwelt
  • Straftaten im Amt: Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung, Vorteilsnahme, Rechtsbeugung

Der erste Termin

Ein bis zwei Wochen nach dem Vorgespräch kommt es zu einem ersten Treffen mit dem Repetitor. Bei diesem ersten Arbeitstreffen wird zuerst ein Schemata erarbeitet, welches einen Gesamtüberblick über den Allgemeinen Teil des Strafrechts und Straftaten gegen die Persönlichkeits- und Gemeinschaftswerte sowie die Probleme der Rechtsgebiete geben soll. Diese Übersicht soll dem Studierenden als Lernstütze dienen, um den Überblick nicht zu verlieren. Weiterhin wird bei diesem Termin der Lernplan, den der Repetitor individuell für den Studierenden zusammengestellt hat, vorgestellt. Dieser Lernplan ist so ausgestaltet, dass der Studierende ohne Stress und Druck auf die Klausur vorbereitet wird und alle wichtigen Themengebiete abgedeckt werden. Weiterhin erhält der Studierende Lernmaterialien, welche auf in zugeschnitten sind sowie Klausurfälle zu allen klausurrelavanten Themengebieten des Strafrechts. Weiterhin bekommt der Einzelne Empfehlungen mit welchen Büchern man sich am besten und effektivsten auf die Klausur vorbereitet.

Ist der Lernplan, das Schemata und auch alle anderen organisatorischen Sachen geklärt, beginnt der Repetitor mit der Vorbereitung. Beim ersten Termin wird mit einfachen Fällen versucht ein Verständnis zum Rechtsgebiet herzustellen. Die ersten Fälle umfassen die bereits im ersten Semester gelernten Probleme des Allgemeinen Teils des Strafrechtes. Je nachdem wie gut der Studierende den Allgemeinen Teil schon verinnerlicht hat, wird die Schwierigkeit der Fälle erhöht.

Am Ende des ersten Arbeitstermins wird dann das Lernprogramm bis zum nächsten Treffen besprochen. Je nach Zeitablauf hat der Studierende dann zwei bis vier Wochen Zeit diesen Lernprogramm zu absolvieren.

Zwischen den Terminen

Der Repetitor betreut den Studierenden nicht jeder Tag vor Ort. Nach den einzelnen Sitzungen bespricht der Repetitor mit dem Studierenden, was für den nächsten Termin vorbereitet werden soll. Dabei wird nicht nur das Aufgabengebiet für den Zeitraum festgelegt. Vielmehr wird für jeden Einzelnen ein Tagesprogramm erstellt, welches er dann absolvieren muss. Dies ist für den Studierenden sehr hilfreich, denn meist ist das größte Problem in der Vorbereitung die richtige Tagesgestaltung. Das Tagesprogramm wird aber so ausgestaltet, dass der Einzelne nicht überfordert ist und jeden Tag 12 Stunden durchgängig arbeiten muss. Das Programm ist so konzipiert, dass es jeder ohne Probleme schaffen kann. Es werden auch sogenannte Freizeittage in den Ablauf integriert, damit es bei der Vorbereitung auf die Klausur zu keiner Erschöpfung oder Überarbeitung des Lernenden kommt. Auch sollen diese lernfreien Tage verhindern, dass der Studierende krank  wird oder Beziehungsprobleme erleidet.

Es ist deshalb wichtig, dass man sich bei der Vorbereitung auf die Zwischenprüfungsklausur nicht isoliert. Zwar wird mit der Zwischenprüfung ein wichtiger Grundstein für das juristische Studium gelegt, aber trotzdem sollte der Einzelne sich seiner Beziehung widmet, seine Freunde und Familie treffen.

Trotz des Umstandes, dass der Repetitor nicht jeden Tag vor Ort ist, heißt dies nicht gleich, dass man in der Zeit zwischen den Sitzungen auf sich alleingestellt und hilflos ist. Stellen sich Probleme, so kann jederzeit der Repetitor telefonisch kontaktiert werden und dieser gibt noch am selben Tag, damit es zu keinem Lernstau kommt, Auskunft und hilft die Probleme zu lösen.

Die weiteren Termine

Nach zwei bis vier Woche, je nachdem wie die Termine geplant sind, kommt der Repetitor zum Studierenden und bespricht die einzelnen Themengebiete mit ihm. Dabei sollte der Studierende am Anfang jeder Sitzung erläutern, welche Gebiete ihm leichter gefallen sind und bei welchem es Schwierigkeiten gab. Dabei sollte sich der Einzelne nicht scheuen zu erläutern, in welchen Bereichen er Probleme hat. Der Studierende ist der einzige Auszubildende in diesem Zeitpunkt und braucht daher keine Angst haben sich zu blamieren. Auch wird der Repetitor sowieso bei der Bearbeitung des einzelnen Themengebietes merken, dass es Lücken oder Verständnisprobleme gibt oder ob die Inhalte verstanden worden sind. Dabei sei darauf hingewiesen, dass der Repetitor eine Vertrauensperson ist, der den Einzelnen eine Hilfestellung zur Klausur geben will und an dem man sich mit seinen Problemen wenden kann.

Sind die Problembereiche, die der Studierende hat, eingegrenzt, richtet der Repetitor den Ablauf der Sitzung individuell aus, dass die Probleme des Einzelnen vertieft werden. Natürlich hat der Einzelne das Recht Problematiken, die er nochmals vertieft haben möchte, auf den Tagesplan zu rufen.

Der Repetitor beginnt dann mit der Bearbeitung der Themengebiete. Die Bearbeitung wird mit Hilfe von Fällen vorgenommen. Am Anfang des jeweiligen Gebietes werden kleinere einfache Fälle bearbeitet, welche dann in ihrer Schwierigkeit gesteigert werden. Am Ende jedes Teilgebietes wird dann ein klausurähnlicher größerer Fall gelöst. So geht der Repetitor zu jedem Teilgebiet vor.

Am Ende des Tages wird der Repetitor dann mit dem Studierenden der Ablaufplan für die Tage zwischen den Sitzungen besprochen.

Vor der Zwischenprüfungsklausur

In der Phase vor der Zwischenprüfungsklausur kommt der Repetitor häufiger und es werden fast nur noch Klausurfälle durchgegangen. Diese Fälle beinhaltet dann alle Probleme des Allgemeinen Teils des Strafrecht und der Straftetaten gegen die Persönlichkeits- und Gemeinschaftswerte. Dabei sieht der Repetitor, in welchen Bereichen der Einzelne noch kleine Schwierigkeiten und Probleme hat. Auf diese Probleme geht er dann nochmals intensiv ein und die Lücken werden geschlossen.

Durch das ständige Mitdenken in den Sitzungen und dem individuellen Lernplan ist der Studierende sehr gut vorbereitet. Die Schwierigkeiten und Probleme im Rechtsgebiet des Strafrechts sind meist nur noch minimal.

Sollten trotzdem noch Fragen kurz vor der Klausur auftreten, steht der Repetitor dem Studierenden, auch in dieser Zeit, immer telefonisch zur Verfügung und spricht die Problematiken mit dem Einzelnen durch.

Nach einer Statistik sind die Studierenden, die ein studienbegleitendes Repetitorium vor einer  Zwischenprüfungsklausur besucht haben, sehr gut vorbereitet und die Durchfallquoten  liegen in einem niedrigen einstelligen Bereich.

Prüfungsangst

Ein großes Problem viel Studierender ist die Angst in einer Prüfung zu scheitern. Oft fühlt man sich trotz intensiven Lernens, nicht gut vorbereitet. In einer solchen Situation ist es daher gut, wenn Einem eine Person zur Seite steht, beruhigt und aufzeigt, dass der Einzelne gut auf die Klausur vorbereitet ist. Der Repetitor ist eine solche Person. Er ist für den Studierenden immer telefonisch erreichbar und kümmert sich um die Probleme des Einzelnen.

Klausuren schreiben

Wichtig ist es, vor der Zwischenprüfungsklausur einige Übungsklausuren zu schreiben, um eine Gefühl für die Zeit und dem Umgang mit einem Prüfungssachverhalt zu bekommen. Meist werden von Universitäten einen Monat vor der Zwischenprüfungsklausur solche Übungsklausuren angeboten, bei welchen man dann eine hilfreiche Korrektur bekommt, die aufzeigt, wo die Probleme liegen. Diese Klausuren werden nicht nur an größeren Universitäten wie München, Hamburg, Berlin, Frankfurt am Main, Heidelberg, Düsseldorf, Tübingen, Köln und Münster angeboten, sondern auch an kleineren Universitäten wie Passau, Würzburg, Marburg, Bayreuth, Halle/Saale, Jena, Bremen, Bielefeld, Erlangen-Nürnberg, Freiburg, Osnabrück, Bonn, Greifswald, Mainz, Mannheim, Gießen, Augsburg, Konstanz, Bochum, Göttingen, Kiel, Frankfurt/Oder, Hannover, Potsdam, Regensburg, Saarbrücken, Trier, Wiesbaden und Leipzig.

Aber auch der Repetitor stellt Klausuren und diese werden dann von ihm korrigiert. Die Besprechung dieser Übungsklausuren findet dann meist telefonisch oder am Anfang jeder Sitzung statt.

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Anmerkung

Zur Vorbereitung auf die Zwischenprüfung im Öffentlichen Recht und Zivilrecht sind die Artikel „Zwischenprüfung Zivilrecht“ und „Zwischenprüfung Öffentliches Recht“ sehr hilfreich.

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