Examensplan Jura – mündliche Prüfung

Ein Aufsatz und Erfahrungsbericht über die Vorbereitung auf die mündliche Prüfung im ersten juristischen Staatsexamen

Datum
Rechtsgebiet Examen
Ø Lesezeit 16 Minuten
Foto: Dmitriy Prayzel/Shutterstock.com

Im ersten Teil dieses Aufsatzes habe ich bereits versucht euch einen Leitfaden an die Hand zu geben, um euch möglichst gut auf die schriftlichen Prüfungen vorzubereiten. In diesem zweiten Teil des Aufsatzes möchte ich nunmehr denjenigen, die bereits erfolgreich aus den schriftlichen Prüfungen gegangen sind oder auf ihre Ergebnisse warten auch ein paar wichtige Tipps für die anstehende mündliche Prüfung geben. Dieser Aufsatz ergänzt die unter der Kategorie Juristische Ausbildung bereits erschienen Beiträge.

Mit den schriftlichen Prüfungen ist es ja bekanntlich leider noch nicht getan. Auf euch wartet nun noch die mündliche Prüfung und auch diese will gut vorbereitet sein. Auch dafür will ich versuchen euch in diesem Aufsatz ein paar wichtige Hinweise mit an die Hand zu geben.

1) Nicht ganz aufhören zu lernen

Die meisten von euch haben nun die schriftlichen Prüfungen hinter sich gebracht und warten auf ihre Ergebnisse. Und komischerweise begehen so ziemlich alle Kandidaten gleich den schwersten Fehler, indem sie annehmen das mit der Lernerei sei nun vorbei. Endlich fertig wird alles beiseite geräumt, was den Studenten auch nur annähernd an Jura erinnern könnte-Verständlich, aber nicht sonderlich schlau.

Auch in der mündlichen Prüfung wird von euch erwartet, dass ihr all den Stoff noch drauf habt, der euch auch in den schriftlichen Prüfungen abverlangt wurde. Die mündliche Prüfung reicht schon aus Zeitlichen Gründen nicht aus um auch nur annähernd so tiefgreifend Stoff abzuprüfen, wie es in den schriftlichen Prüfungen getan wird, jedoch wird weiterhin vorausgesetzt, dass ihr dieses Wissen noch habt.

Macht also nicht den Fehler und verbrennt gleich alles, was mit Jura zu tun habt. Nehmt euch eine Auszeit, denn die habt ihr euch verdient aber versucht nach dieser Auszeit bis zu der Bekanntgabe der schriftlichen Prüfungsergebnisse die Juristerei nicht völlig links liegen zu lassen. Ihr müsst mit Sicherheit nicht gleich wieder den ganzen Tag weiterlernen so wie ihr es vor den schriftlichen Prüfungen getan habt, aber versucht ein bis zwei Stunden am Tag oder zumindest jeden zweiten Tag ein paar Themengebiete zu wiederholen. Sonst fallt ihr aus dem Stoff heraus und ihr werdet euch drei Monate später sehr ärgern, wenn ihr feststellt, dass ihr den größten Teil des ganzen mühsam erarbeiteten Stoffes wieder vergessen habt. Unterschätzt nicht, wie schnell das menschliche Gehirn vergisst. Wenn ihr auch nur eine Stunde am Tag mit Jura verbringt wird euch dies einen gewaltigen Vorteil gegenüber allen Mitkandidaten der mündlichen Prüfung bringen. Außerdem ist es auch möglich, dass ihr einen besonders frühen Termin für die mündliche Prüfung erwischt und dann wird eure Zeit enorm knapp. Das ist leider wieder ein Roulette Spiel.

2) Die Zeit bis zur Ladung-Anderer Fokus beim lernen

Sobald ihr eure Noten erhalten habt und wisst, dass ihr zu der mündlichen Prüfung zugelassen worden seid, solltet ihr auch langsam wieder in die Vollen gehen. Ihr solltet euch erneut einen Lernplan erstellen und dementsprechend versuchen die vier großen Gebiete parallel zu bearbeiten. Jetzt umso mehr als vor den schriftlichen Prüfungen, denn am Tag der mündlichen Prüfung wird von euch erwartet, dass ihr alle Rechtsgebiete an einem Tag drauf habt. Zwischen den schriftlichen Prüfungen liegen oft noch ein bis zwei Tage, an denen ihr Zeit habt euch auf das neue Rechtsgebiet einzustellen, das am nächsten Tag dran kommen wird. Zwischen den Themenprüfungen liegen oft nur 15-20 min. Daher solltet ihr versuchen nicht nur ein Rechtsgebiet am Tag zu behandeln, sondern möglichst alle, dafür aber weniger lang.

Da ihr den Stoff hoffentlich schon für die schriftlichen Prüfungen gelernt habt, heißt es für euch an dieser Stelle: Wiederholen, Wiederholen, Wiederholen!

Allerdings solltet ihr euren Fokus dabei etwas verlegen. In der mündlichen Prüfung werden gerne Gebiete abgeprüft, die man so für die schriftlichen Prüfungen eher weggelassen hat, weil man sie für unwichtig hielt. Sehr gerne werden Grundsätzliche Dinge abgeprüft wie z.B. Auslegungsmethoden oder wann deutsches Strafrecht Anwendung findet. Theorien zum Sinn und Zweck des Rücktritts oder zur Unterscheidung zwischen öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Streitigkeit werden immer wieder Prüfungsgegenstände der mündlichen Prüfungsgespräche. Während man für die schriftlichen Prüfungen davon ausgehen konnte, dass die Wahrscheinlichkeit gering ist, dass einen jemand fragt, was denn eigentlich ein Rechtsobjekt ist oder was eigentlich ein Anspruch ist, wie viele Mitglieder der Bundestag in diesem Jahr hat oder wie man den Bundeskanzler wählt oder wer das gerade ist, bzw. in der letzten Legislaturperiode war, so sind diese eher oberflächlichen Fragen wunderbar für eine mündliche Prüfung geeignet.

Setzt also euren Fokus in dieser Zeit beim wiederholen auch auf die oberflächlicheren Themen, als ausschließlich auf die richtig schweren und eigentlich nur in einer schriftlichen Prüfung vorkommenden Problemstände. Sicher kann euch ein derartiger Problemstreit auch in den mündlichen Prüfungen begegnen, aber wahrscheinlicher ist es, dass die Prüfer euer Grundverständnis abprüfen und was extrem schwere Problemstände und Streitigkeiten angeht eher an der Oberfläche kratzen.

3) Ladung abwarten/ Mitkandidaten kontaktieren/Protokolle holen

Nach den schriftlichen Prüfungen wird euch eine Ladung zugeschickt, in der euch euer Termin für die mündliche Prüfung bekannt gegeben wird. Darin wird euch auch mitgeteilt, wer den Prüfungsvorsitz führt und in einigen Bundesländern wie zB. Berlin auch, wer eure Mitstreiter sein werden. Meist werden euch die Kontaktdaten mitgeteilt. Ihr solltet euch sodann mit euren Mitprüflingen in Verbindung setzen und euch treffen um gemeinsam Prüfungsprotokolle abzuholen.

Oft ist es nämlich so, dass ihr an gewissen Anlaufstellen Protokolle darüber kaufen könnt, was die Prüfer, die bei euch in der Prüfung sitzen werden in den letzten Jahren so geprüft haben. Diese Protokolle sind euer Dreh- und Angelpunkt für die letzten zwei Wochen vor der Prüfung. Diese Protokolle erhält man meist gegen Pfandhinterlegung und etwas Geld. Das Pfand bekommt man dann meist wieder, wenn man selbst ein Protokoll über die eigene Prüfung einreicht.

Ihr solltet in jedem Fall versuchen diese Protokolle zu bekommen und euch gründlich durchzulesen. Manche Prüfer sind durchaus relativ protokollfest und prüfen immer wieder das Selbe. Andere wiederum sind überhaupt nicht protokollfest und prüfen immer wieder verschiedene Thematiken ab. Ihr solltet euch in jedem Fall nicht darauf verlassen, dass ein Prüfer, auch wenn er jahrelang protokollfest war auch in eurer Kampagne wieder das gleiche prüft. Es kommt oft genug vor, dass Studenten davon ausgehen es würde nur das geprüft, was im Protokoll stand und dann hat der Prüfer es sich aber genau für eure Kampagne anders überlegt. Für den Fall der Fälle solltet ihr aber auf diesen Gebieten besonders sicher sein.

Wichtig ist insbesondere: Versucht einen guten Draht zu eurer Prüfungsgruppe zu bekommen. Das Klima in der mündlichen Prüfung ist enorm wichtig. Gezicke und Konkurrenzkampf sind hier völlig unangebracht und ein Ellbogenprinzip wird auch von den Prüfern enorm ungern gesehen. Es ist zudem wesentlich leichter und angenehmer, wenn ein harmonisches Klima innerhalb der Gruppe herrscht.

4) Noch mehr aktuelle Rechtsprechung/Tageszeitung lesen

In der Vorbereitungszeit für die mündliche Prüfung ist es meiner Erfahrung nach besonders wichtig, dass ihr noch mehr Zeitschriften lest, als in der Vorbereitungszeit für die schriftlichen Prüfungen. Hierfür solltet ihr auch die aktuellsten Zeitschriften gelesen haben und nicht nur diejenigen, die bis ca. drei Monate vor der Prüfung erschienen sind. Dies deshalb, weil viele Prüfer auch aus der Praxis stammen. Es sind nicht nur Professoren, die sich täglich mit Literaturstreitgkeiten herumschlagen, die euch prüfen könnten, sondern auch Richter oder Notare etc. Diese orientieren sich besonders häufig an aktuellen Thematiken und nehmen diese gerne als Aufhänger für ihre Prüfungsfragen. Darauf solltet ihr vorbereitet sein. Aus diesem Grund solltet ihr auch einige Monate vor der mündlichen Prüfung damit anfangen die Tageszeitung zu lesen, wenn ihr es nicht eh schon tut. Wer in einer mündlichen Prüfung die Frage nicht beantworten kann, wer gerade Bundespräsident ist oder Kanzler, der demonstriert gewaltiges Unwissen und wird wahrscheinlich nicht mit einer guten Note aus der Prüfung gehen. Auch wenn es nicht immer der Fall ist, dass aktuelle Themen aus der Presse zum Prüfungsstoff gemacht werden, so ist es doch wahrscheinlich und daher solltet ihr auf diesem Gebiet einige Vorbereitungen treffen.

5) Etwas über die Prüfer in Erfahrung bringen

Sobald ihr wisst, wer eure Prüfer sein werden, also sobald euch die Ladung zugeschickt wurde, solltet ihr versuchen herauszufinden, was diese Prüfer gerade aktuell machen. Bei Richtern ist es besonders sinnvoll einmal zu untersuchen, ob diese eventuell gerade besondere Fälle verhandeln, die in der Presse diskutiert werden. Weiterhin solltet ihr im Hinblick auf Professoren auch prüfen ob und wenn ja in welchen Gebieten diese Vorlesungen halten. Auf diese Gebiete solltet ihr euch dann besonders gut vorbereiten. Weiterhin solltet ihr danach suchen ob die Prüfer in den letzten Monaten eventuell Aufsätze publiziert haben und diese dann mal überfliegen. Oft haben die Prüfer Lieblingsgebiete, in denen sie dann nicht nur Aufsätze schreiben, sondern auf welchen Sie dann auch gerne die Studenten prüfen. Prüfer sind auch nur Menschen und konfrontieren den Studenten daher gerne mit Thematiken, die sie kürzlich selbst näher vertieft behandelt haben. Werdet ihr dann in der Prüfung mit derartigen Themen konfrontiert, könnt ihr Punkten.

6) Das Vorgespräch mit dem Prüfungsvorsitzenden

Häufig ist es der Fall, dass derjenige, der den Prüfungsvorsitz führt, zu einem Vorgespräch einlädt, um die Kandidaten kennen zu lernen. Schlagt euch an dieser Stelle am besten gleich aus dem Kopf, dass dieser euch Hinweise darauf gibt, was er wohl prüfen wird. Oft ist es aber so, dass eure Notenerwartung abgefragt wird, oder, dass ihr die Reihenfolge der Prüfungen in den Rechtsgebieten mitbestimmen könnt. Insoweit solltet ihr euch vorher mit euren Mitprüflingen absprechen, damit ihr eine Antwort parat habt. In  jedem Fall solltet ihr zu diesem Vorgespräch erscheinen und einen bestmöglichen Eindruck zu hinterlassen. Weiterhin solltet ihr, wenn ihr die Möglichkeit habt auch überlegen, die restlichen Prüfer um ein Vorgespräch zu bitten. Manchmal wird das abgelehnt, mache befürworten ein solches Vorgespräch aber auch. Gerade, wenn es zu einem Prüfer mal keine Protokolle geben sollte, was passieren kann, weil auch manche Prüfer evtl. zum ersten Mal prüfen, ist es eventuell Sinnvoll ein solches Vorgespräch zu haben, um den Prüfer kennen zu lernen und einzuschätzen.

7) Die Vorbereitung auf den Kurzvortrag-Gruppenarbeit

In manchen Bundesländern kann man ein Rechtsgebiet wählen, indem man einen Vortrag halten muss. Das Thema oder den Fall hierzu erhält man eine Stunde vor dem Vortrag und hat dann eine Stunde Bearbeitungszeit. Erst wenn alle Kandidaten mit ihren Vorträgen fertig sind schließen sich die Prüfungsgespräche an.

In dem Rechtsgebiet eures Vortrages solltet ihr besonders fit sein und auch weiterhin die schwierigeren Thematiken beim Lernen im Auge behalten. Insofern kann der Vortrag ein sehr schwieriges Problem beinhalten wohingegen die Prüfungsgespräche oft leichter sind. Es gibt für die Vorbereitung Kurzbücher, die beispielhaft Probevorträge enthalten. Ihr solltet euch meiner Ansicht nach ein solches Büchlein zulegen und gemeinsam, evtl. mit eurer vorherigen Lerngruppe vom schriftlichen Examen gegenseitig üben diese Vorträge zu halten. Unterschätzt nicht, wie schwer es ist ohne ständige Verzögerung und immer wiederkehrende „äääähs“ und „äähms“ sauber diesen Vortrag zu halten. Gerade für Kandidaten mit Prüfungsangst und hohem Schamgefühl ist es enorm wichtig diese Vorträge zu üben und zwar am besten genau so, wie er auch im Examen gehalten werden würde. Das heißt für euch:

Am besten sucht jeder für den anderen einen bisher unbekannten Fall aus einem Vortragsbuch oder der aktuellen Rechtsprechung raus, der sich eurer Meinung nach gut eignen würde. Dann bereitet ihr genau eine Stunde lang parallel diesen Vortrag vor und tragt ihn euch im Anschluss gegenseitig vor. Verwendet ruhig jetzt schon die richtigen Einleitungssätze, die ihr euch am besten schon vor eurer Prüfung bereit legt. Denkt daran, dass ihr oft nur ca. 10 min Zeit für diesen Vortrag habt. Diese Zeit solltet ihr einhalten, denn eine Überschreitung wird von den Prüfern ungern gesehen. Diskutiert danach gemeinsam kurz über den Fall oder lasst euch von eurem Lernpartner noch ein paar Fragen dazu stellen. Dies tun auch häufig die Prüfer noch nach dem Vortrag.

Es war meiner Ansicht nach besonders hilfreich mit einer Person zusammenzuarbeiten, die den Kurzvortrag auf einem anderen Rechtsgebiet hält als ihr selbst. Der Vorteil davon liegt darin, dass ihr auch auf den anderen Rechtsgebieten fit bleibt und dafür dann leichter lernen könnt.

Sobald ihr den Vortrag bekommen habt, solltet ihr zunächst einmal sauber die Aufgabenstellung lesen und im Hinblick auf diese dann den Sachverhalt. Fangt nicht an euren Vortrag auf Papier auszuformulieren, dafür habt ihr zum einen gar keine Zeit und zum anderen wird euch das zum Hindernis, wenn es euch zum Ablesen verleitet. Es wird von euch ein freier Vortrag erwartet, bei dem ihr nicht andauernd auf das Papier starrt, sondern am besten die Prüfer anseht. Ohne jegliche Notizen ist der Vortrag meiner Ansicht nach nicht machbar, aber ihr solltet versuchen ausschließlich eine Lösungsskizze zu machen, an der ihr euch dann im Vortrag entlanghangeln könnt. Eine Lösungsskizze in einer Stunde hinzubekommen solltet ihr am besten schon vor den schriftlichen Prüfungen gelernt haben, dann fällt es euch nunmehr umso leichter. Versucht nicht 5 Seiten mit eurer Lösungsskizze voll zu schreiben, sondern schreibt so klein, dass ihr mit möglichst 2 Seiten auskommt. Alles andere führt in der Prüfung zu Papierhaufen, bei denen ihr eventuell selbst den Überblick verliert.

8) Das Prüfungsgespräch

Was das Prüfungsgespräch selbst angeht ist es wohl nur schwer irgendwelche Hinweise zu geben. Diverse Hinweise auf Verhalten, Kleidung und Satzbau werden euch schon in den Kurzbüchern zum Aktenvortrag an die Hand gegeben, die ihr auch beherzigen solltet, denn euer Auftreten wird mit bewertet. Allerdings kann sich jeder Student sich das wichtigste wohl selbst bereits denken. So muss ich denke ich keinen von euch darauf hinweisen, dass Kaugummi kauen in einer mündlichen Prüfung wohl unangebracht ist. Lest euch die Hinweise in den Kurzbüchern dennoch einmal durch, denn den einen oder anderen Hinweis findet man dann noch wieder nützlich.

Achtet auf eure Wortwahl und eure Lautstärke. Wer dauerhaft enorm unsicher wirkt und zu leise spricht hinterlässt einen schlechteren Gesamteindruck. Ebenso wird man mit Sicherheit dafür belohnt mit dem Gesetzestext zu arbeiten und auch immer mitzuschreiben/mitzulesen und mitzudenken, wenn ihr gerade mal nicht an der Reihe seid. Ein wichtiger Hinweis ist mit Sicherheit, dass ihr an keiner Stelle der Prüfung eine Frage mit dem Argument abschmettern solltet ihr wüsstet die Antwort nicht, bevor ihr nicht versucht habt die Frage zu beantworten. Das würde einen schlechten Eindruck hinterlassen. Stattdessen versucht lieber die Frage zu wiederholen. Das hat für euch auch den Vorteil, dass ihr selbst noch einmal darüber nachdenkt und der Prüfer wird euch eventuell auch helfen sofort helfen. Eine andere Möglichkeit besteht darin, dass ihr den Prüfer bittet die Frage umzuformulieren, weil ihr die Frage nicht richtig erfasst habt oder ihn bittet die Frage zu wiederholen. Die Prüfer sind meist sehr wohlwollend und werden die Frage anders stellen und euch eventuell schon einen Hinweis auf den richtigen Lösungsansatz geben. „Ich weiß es nicht“ ist grundsätzlich die falsche Antwort. Vielmehr könntet ihr auch sagen, dass ihr zunächst mal ins das Gesetz sehen wollen würdet und fangt an zu blättern. Versucht mit euch bekannten Auslegungsmethoden zu arbeiten oder sagt ihr müsstet darüber kurz einmal nachdenken. Versucht auch laut zu denken, das wird von den Prüfern sogar sehr gerne gesehen.

Niemand erwartet von euch sofort und ohne nachzudenken zu antworten. Wichtig ist allerdings, dass ihr in der Prüfung die Nerven behaltet. Verfallt nicht in Panik, nur weil ihr mal nicht auf Anhieb eine Antwort parat habt, sondern versucht eine Antwort ruhig und gelassen zu entwickeln. Fangt bitte auf keinen Fall an zu weinen oder aggressiv zu werden. Das hilft euch nicht weiter und zeigt dem Prüfer mangelnde Selbstbeherrschung. Es ist wie bereits im ersten Teil dieses Aufsatzes erwähnt nicht der Fall, dass die Prüfer von euch erwarten, dass ihr arbeitet wie ein Computer. Die meisten Prüfer führen euch sehr gut durch die Prüfung und sind sehr nett, auch wenn man mal nicht gleich mit der Antwort herausschießt wie aus der Pistole geschossen. Angst vor der mündlichen Prüfung braucht ihr in keinem Fall zu haben, insbesondere nicht, weil durch diese Prüfungen auch kaum ein Kandidat durchfällt.

Ich wünsche euch natürlich weiterhin viel Erfolg und ein gutes Gelingen. Den Großteil der Prüfung habt ihr mit den Klausuren schon hinter euch, dann ist die mündliche Prüfung auch nur noch das I-Tüpfelchen 🙂

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