Jura-Klausuren bestehen

Ein kleiner Leitfaden zum Bestehen von juristischen Klausuren für die erste juristische Prüfung und Anfänger im Studium der Rechtswissenschaft.

Datum
Rechtsgebiet Examen
Ø Lesezeit 4 Minuten
Foto: Ivan Kruk/Shutterstock.com

Viele Studierende rätseln, wie sie juristische Klausuren bestehen können. Das Jurastudium verlangt den Kandidaten in jeder Phase mehr ab, sodass sich diese Frage im Studium mehrfach aufdrängt. Der vorliegende Beitrag möchte einen Leitfaden zum Verfassen von brauchbaren Gutachten geben.

A. Sinn juristischer Klausuren

Juristische Klausuren sind eine bestimmte Art zu prüfen, ob ihr Verfasser das geltende Recht verstanden hat, logisch arbeitet und argumentieren kann.

Diese Art der Prüfung ist keinesfalls selbstverständlich. In anderen Rechtsordnungen werden Juristen durch Multipel-Choice Klausuren ausgebildet. Dies bietet sich im römischen Recht und demnach im deutschen Recht nicht an, da wir kaum über Rechtsprechung (Case-Law) sondern über eine normativ geprägte Rechtsordnung verfügen. Dieses Rechtssystem verlangt es, dass der Jurist mit den Normen umgehen kann. Dies zu prüfen ist Zweck der Klausur. 

B. Die Gutachtentechnik

Im ersten Examen werden regelmäßig Gutachten erwartet. Demnach muss in einem ersten Schritt die Gutachtentechnik beherrscht werden. Diese bedeutet eine Hypothese aufzuwerfen, die Rechtslage zu prüfen und zu einem Ergebnis zu kommen. Dieses scheinbar einfache Schema lautet daher folgendermaßen:

 I. Obersatz

II. Definition

III. Subsumtion

IV. Ergebnis

 Wer sich hieran in der Klausur festhält, ist schon einen großen Schritt weiter als die meisten Kandidaten. Es stellt die logisch richtige Herangehensweise an Probleme in Klausuren dar.

Als Beispiel lässt sich folgender Fall anführen:

 Fiktives Gesetz:

§1: Die Zulassung ist zu erteilen, wenn das KFZ über die notwendigen Voraussetzungen für den Straßenverkehr verfügt.

 §2: Ein KFZ muss fahrtüchtig sein.

 §3: Ein KFZ muss über Abgasfilter verfügen.

 Sachverhalt:

A verfügt über ein KFZ dessen Räder irreparabel beschädigt sind. Ist die Zulassung des KFZ zu erteilen?

 Lösung:

Die Zulassung ist für das KFZ des A gemäß §1 des fiktiven Gesetzes zu erteilen, wenn das KFZ über die notwendigen Voraussetzungen für den Straßenverkehr verfügt (=Obersatz). Dies bestimmt sich nach §§2, 3.

Von dem Vorhandensein eines Abgasfilters ist auszugehen, da keine gegenteiligen Anhaltspunkte bestehen. §3 liegt folglich vor.

Fraglich ist, ob das KFZ fahrtüchtig ist (=Obersatz 2).

An der Fahrtüchtigkeit fehlt es, wenn das KFZ eine Beschaffenheit aufweist, die keine Eignung für den öffentlichen Straßenverkehr und dessen Gefahren erkennen lässt (=Definition).

Im vorliegenden Fall sind die Räder des KFZ des A irreparabel beschädigt. Hieraus können sich Gefahren für andere Teilnehmer am Straßenverkehr ergeben. Damit ist es nicht für den Verkehr geeignet (=Subsumtion).

Die Zulassung ist zu versagen (=Ergebnis).

C. Die goldenen Regeln für die Klausur

Überdies gibt es noch weitere Regeln, welche beachtet werden müssen, um eine Klausur zu bestehen. Einige werden hier zusammengefasst.  

I. Gutachtenstil

Wie oben dargestellt, sind Klausuren im ersten Examen im Gutachtenstil auszuarbeiten. 

II. Lesen des Gesetzes

Die meisten schlechten Noten resultieren daraus, dass Normen nicht oder nur ungenau gelesen werden. Stattdessen muss jede – auch noch so vermeintlich bekannte –  relevante Norm Wort für Wort akribisch in der Klausur gelesen werden.  

III. Nur die Frage beantworten

Überdies darf im Gutachten nur die gestellte Frage beantwortet werden. Andere Fragen bleiben außer Betracht. Schwierigkeiten entstehen oftmals hier beim sog. Trennungsprinzip. In fast jeder Klausur gibt es Kandidaten, die etwa bei der Frage nach einer dinglichen Einigung das schuldrechtliche Kausalgeschäft ansprechen. Dies ist ein Fehler und geht an der Frage vorbei.  

IV. Lesen des Sachverhaltes

Der Sachverhalt ist genau zu lesen. Nur wer ihn exakt erfasst hat, kann eine juristische Auskunft erteilen.

V. Kleine Schritte

Besonders wichtig ist es, durch jede Klausur in kleinen Schritten zu gehen und sich bei jedem zu prüfenden Tatbestandsmerkmal kritisch zu fragen, ob ein Problem besteht. Nur wer langsam und in kleinen Schritten vorgeht, wird erfolgreich sein.  

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VI. Übung

Das Schreiben von juristischen Gutachten erfordert Übung. Daher ist es zwingend erforderlich anhand von Klausuren den Gutachtenstil und das Problembewusstsein zu trainieren.

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