Lernmethoden Jura

Lernmethoden Jura. Überblick über die verschiedenen Arten des Lernens; Learning by doing, visuelles und auditives Lernen als auch die Kombination

Datum
Rechtsgebiet Juristische Ausbildung
Ø Lesezeit 7 Minuten
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Auch mit der Unterstützung durch einen Tutor und/oder Repetitor bleibt das eigentliche Lernen stets hauptsächlich die Aufgabe des Studierenden. Aus diesem Grunde hier ein Überblick über die verschiedenen Lernmethoden und Lernwege, die sich dem Studierenden bieten.

A. Allgemeines

Es gibt kein allgemeingültiges Schema für die optimale Lernmethode. Jeder Mensch hat seine eigenen Vorlieben und Abneigungen, über die er allerdings Bescheid wissen sollte, damit sie optimal genutzt werden können. Wer noch nicht weiß, was ihm liegt, sollte es schnellstmöglich herausfinden, um sich viel Zeit und Mühe zu ersparen, welche ansonsten mit falscher Methodik sinnlos verpulvert würden.

B. Lernkanäle und Lernmethoden

Eine der wichtigsten Differenzierungen von Lernmethoden ist die Wahl des Kanals (sprich Sinnesorgans), über den sie den Verstand erreicht. Der auditive Kanal nutzt das Ohr als Einfallstor, der visuelle dagegen das Auge und beide nutzen nicht nur verschiedene Eingangstore, sondern sprechen auch verschiedene Hirnregionen an. Mit der bloßen Aufnahme der Informationen ist es jedoch nicht getan, auch die verwendete Lernmethode muss stimmen: die Informationen sollten so aufbereitet oder formatiert sein, dass der Verstand sie möglichst reibungslos erfassen, speichern und bei Bedarf wiedergeben kann. Das Optimum ist natürlich, den Informationsgehalt so weit zu verinnerlichen, dass man das dahinterliegende Prinzip versteht und in beliebiger Kombination reproduzieren kann. Dazu sollte man alle Lernkanäle nutzen, um mit ihnen möglichst viele Einfallstore zum Verstand sowie möglichst viele Hirnregionen zum Einsatz zu bringen.

Diese Kanäle, die dazugehörigen Methoden und die verschiedenen Möglichkeiten ihrer effizienten Nutzung sollen nun kurz vorgestellt werden.

I. Visueller Kanal

Über den visuellen Kanal erreichen die relevanten Informationen den Verstand auf dem Wege des Sehnervs und werden als Bilder oder Text aufgenommen.

Die Bandbreite der Nutzung dieses Kanals ist naturgemäß sehr groß. Dabei sollte man jedoch keinesfalls beim bloßen Lesen und Betrachten stehenbleiben, da auf diese Weise meist nur wenige Informationen der trockenen juristischen Materie haften bleiben werden. Sehr viel wichtiger ist es, das Gelesene und Gesehene wiederzugeben; das reicht vom vergleichsweise simplen Auswendiglernen oder Abschreiben bis hin zum strukturierten Verinnerlichen über Techniken wie das Erstellen von Schemata oder Mindmapping. Gerade die komplexeren Methoden, die zur Verinnerlichung des Lernstoffes gut geeignet sind, erfordern aber auch einen hohen Aufwand an Zeit und Mühe.

Manche greifen zur Verdeutlichung von Strukturen zu einer eigenwilligen Methode, die eine Menge bildliche Vorstellungskraft erfordert: sie entwerfen zur Struktur eine kleine Szene mit handelnden Personen anstelle der jeweiligen Parteien oder Organe, deren Verhalten sich leichter einprägen lässt als die blutleeren Tiefen eines Gesetzeswerks.

Über die Brauchbarkeit von Lehrbüchern und ähnlichen Werken entscheidet ihre Eignung zum jeweiligen Zweck. Eine große Rolle spielt dabei die persönliche Neigung, vielfach sind Lehrbücher zwar ausgezeichnet zur detaillierten Erläuterung der Mechanismen eines Prinzips, einer Theorie oder einer Vorschrift zu gebrauchen, überfordern jedoch bald die Aufnahmefähigkeit, wenn es um das große Ganze geht. Skripten verschiedener juristischen Verlage und Repetitorien sind zum überblicksmäßigen Lernen meist besser geeignet.

II. Auditiver Kanal

Der auditive Kanal nutzt das Gehör zur Übermittlung der Informationen an den Verstand. Die klassische Methode ist dabei die Vorlesung bzw. Übung in der Universität, wobei man sich jedoch stets vor Augen halten sollte, dass dort meist nur ein Bruchteil dessen gelehrt wird, was man letztendlich brauchen wird, und das viel vom Talent des Vortragenden abhängt. Eine Alternative sind Hörbücher juristischer Verlage und Repetitorien zum jeweiligen Gebiet. Auch hier ist es dringend erforderlich, das Erlernte selbst zu strukturieren und wiederzugeben, etwa in Form eines Vortrags. Eine weitere Möglichkeit stellt das Strukturieren und Aufbereiten des Stoffes in Audioform dar, z.B. durch Vorlesen oder Vortragen, woraus man eine Audiodatei erstellen kann, die später zur Wiederholung nützlich sein kann. Entsprechend Begabte könnten es mit Reimen versuchen, da Gereimtes (ob nun wahr oder falsch) sehr viel eingängiger ist.

III. Wiederholung

Repetitio est mater studiosum – dass die Wiederholung die Mutter aller Studien ist, wussten bereits die Römer, die auch die Erfinder der Rechtswissenschaft im heutigen Sinne waren. Es kann also nicht schaden, sie beim Wort zu nehmen und regelmäßig zu wiederholen, was man bereits gelernt hat. Es gibt dafür viele Möglichkeiten, etwa das Vorbereiten von Karteikästen mit Kontrolle und Bewertung, welche Informationen schon gut sitzen oder welche nicht. Auch das erneute Durcharbeiten von Vorlesungsskrikpten ist geeignet, ebenso wie das Anhören von Audiobüchern oder selbst erstellten, gesprochenen Zusammenfassungen, Skripten und Schemata. Erneut sollte man tunlichst jeden Lernkanal nutzen, um einen möglichst großen Teil des Gehirns anzusprechen, und keinesfalls die Anwendung des Erlernten vergessen.

IV. Learning by doing – Einsatz des Erlernten

Welche Lernmethode man nun auch nutzt; eins sollte auf keinen Fall vergessen werden: das Gelernte auch anzuwenden. Und Anwenden heißt dabei nicht, ängstlich an ein Schema geklammert einer vorgefertigten Lösung bis zum Ende zu folgen, sondern vielmehr das selbständige Ausprobieren an einem unbekannten Fall bis zur fertigen Lösung. Denn das ist die Situation, auf die hingearbeitet wird, und entsprechend muss sie so lange trainiert und gelebt werden, bis sie keine nennenswerten Probleme mehr verursacht. Im Examen wird es aller Wahrscheinlichkeit nach unübersichtlich und hektisch genug, da kann man es sich schlicht nicht leisten, im entscheidenden Moment auf dem Schlauch zu stehen.

V. Kombinationen

Neben der Nutzung jeweils nur eines Kanals bestehen verschiedene Möglichkeiten, mehrere Kanäle gleichzeitig zu nutzen. Neben der genannten Methode der Einbeziehung des Gelernten in eine entsprechende Szene gibt es beispielsweise verschiedene Brett- und Kartenspiele, die eine juristische Problematik in den Mittelpunkt stellen und so Anlass zum Lernen, Wiederholen und Anwenden im sozialen Umfeld geben. Abzuraten ist dagegen von Gerichtsshows, die meistens wenig mit der Wirklichkeit zu tun haben – die Zeit wäre in einem echten Gerichtsverfahren besser investiert, das zwar länger dauert und weniger eingängig sein dürfte, dafür aber ohne Werbeunterbrechungen und billige Theatralik auskommt.

Eine der effektivsten Möglichkeiten, die verschiedenen Kanäle und Methoden zu bündeln, ist die aktive Teilnahme an einer Vorlesung, einer Übung oder einem Repetitorium. Die Einzelbetreuung ist hierbei mit Abstand am effektivsten, da Schüler und Lehrer sich gegenseitig nicht ausweichen können und ein Maximum an Aufmerksamkeit aufeinander richten. Außerdem nutzt der Schüler den auditiven sowie den visuellen Kanal sowohl passiv als auch aktiv und kann im Verlauf der Stunde nicht nur lernen und repetieren, sondern auch Fälle aktiv und ohne Hilfe, doch mit Betreuung und Korrektur, lösen.

C. Ergebnis

Die Lernmethoden, die im Jurastudium zum Einsatz kommen können, sind sehr vielgestaltig und nutzen verschiedene Sinnesorgane, Hirnregionen und Verarbeitungsmethoden, sind aber auch stark von persönlichen Vorlieben und Begabungen abhängig. Ganz gleich, für welche man sich entscheidet: Es empfiehlt sich stets, mehrere Methoden und Kanäle parallel zu nutzen und nicht nur Informationen aufzunehmen, sondern sie auch zu begreifen, wiederzugeben und – am allerwichtigsten – in Fällen und Klausuren selbständig anzuwenden, um sie auch im Ernstfall zu beherrschen.

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D. Anmerkungen

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Des weiteren erhalten Sie Hilfestellungen bei der Vorbereitung und Anfertigung der  Abschluss-, Schein-, Zwischenprüfungsklausuren (Zivilrecht, Öffentliches Recht, Strafrecht) und des  Staatexamen (Ablauf, mündliche Prüfung, Die Klausuren, Die Vorbereitung, Examen im Zivilrecht, Examensplan). Wir informieren Sie ebenfalls über Crashkurse zur Vorbereitung auf Klausuren und das Referendariat (Der erste Tag, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz).

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