Geht es in einer handelsrechtlichen Klausur um eine Kommanditgesellschaft (KG), so ist Gegenstand der Klausur meist die Haftung des Kommanditisten. Diese ist für den Klausursteller wesentlich interessanter als die des Komplementärs.
Die rechtliche Bedeutung von Schweigen im Handelsrecht. Insbesondere Vorstellung des klassichen Klausurproblems des kaufmännischen Bestätigungsschreibens.