
Die OHG, §§ 105 ff. HGB
Hat man sich vorab mit der Kommanditgesellschaft (KG) bereits beschäftigt, ist die Offene Handelsgesellschaft (OHG) im Grunde einfach zu verstehen. Denn einen Kommanditisten gibt es dort nicht. Damit fallen sämtliche diesen betreffenden Probleme weg.
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