Lernplan-Baukasten – Examensvorbereitung

Ein einfaches Baukastensystem, um einen Lernplan für die heiße Phase der Examensvorbereitung zu erstellen. Zeitliche und thematische Aspekte werden abgehandelt.

Datum
Rechtsgebiet Examen
Ø Lesezeit 6 Minuten
Foto: locrifa/Shutterstock.com

Die Vorbereitung auf das Examen ist ein enormer Kraftakt. Praktisch der gesamte Inhalt des Studiums kann zum Prüfungsgegenstand werden. Und die Klausuren wollen ebenfalls vorbereitet sein, so dass man selbst im günstigsten Fall ein enormes Pensum zum Wiederholen und Lernen vor sich hat.

Ein solches Pensum arbeitet man am besten mit Hilfe eines strukturierten Lernplans ab. Doch dank der schieren Stoffmasse scheint das gar nicht so einfach zu sein. Was ist also zu tun? Ein Lernplan muss her. Und ein einfacher und doch flexibler Lernplan lässt sich verhältnismäßig leicht nach dem Baukastenprinzip zusammenstellen.

Zeitliche Strukturen und inhaltliche Schwerpunkte

Zunächst einige Tipps zu zeitlichen Strukturen. Da man sich ohnehin auf eine längere Vorbereitungsphase einrichten muss, kann man gleich etwas langfristiger planen. Von einer allzu ausufernden Vorbereitung sollte man jedoch absehen. Denn sonst vergisst man leicht zu viel bereits Bearbeitetes und läuft Gefahr, eine Aufschieberitis zu entwickeln.

Ein brauchbares tägliches Arbeitspensum besteht aus zwei bis vier Stunden, wobei ein ruhiger Lernort und eine tägliche Routine vorhanden sein sollten. Der zu wählende Themenkreis ist dabei frei. Jedoch kann es nicht schaden, an ein und demselben Tag Aufgaben aus mehr als einem Rechtsgebiet zu behandeln. Zur Kernvorbereitung eignet sich am ehesten das Lernen von Strukturen und Schemata sowie das Lösen entsprechender Aufgaben. Denn nur das Wissen, das in anwendbarer Form zur Verfügung steht, ist examenstauglich.

Wöchentlich Klausuren schreiben

Doch Achtung: Jede Woche MUSS mindestens eine Klausur geschrieben werden, ganz gleich ob nun beim Repetitor, im Klausurenkurs oder wo auch immer. Denn ohne das Trainieren des Klausurenschreibens sowie die Anwendung des Gelernten beim Schreiben einer Klausur hat die ganze Vorbereitung keinen Zweck.

Die Auswahl der Schwerpunkte für die Vorbereitung richtet sich vor allem nach der Anzahl der Klausuren, die geschrieben werden. Ferner kommt es auf den voraussichtlichen Inhalt der mündlichen Prüfung an. D.h. die Fachgebiete Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht sowie ein oder mehrere Wahlfächer sind vorbereitungsrelevant.

Schwerpunkt Zivilrecht

Im Examen nimmt das Zivilrecht dabei stets den Löwenanteil in Anspruch, wobei der Allgemeine Teil, das Schuldrecht und das Sachenrecht wiederum am häufigsten gefragt sind. Familien– und Erbrecht hingegen führen eher ein Schattendasein. Entsprechend sollte der Schwerpunkt auf den drei ersten Büchern des BGB und den dazugehörigen Nebengesetzen liegen. An zweiter Stelle steht meist das Öffentliche Recht. Und das Strafrecht bildet aufgrund seines etwas bescheideneren Umfangs den Schluss.

Naturgemäß sollte man damit den Schwerpunkt bei der Vorbereitung nach dem Zivilrecht eher auf das komplexere Öffentliche Recht legen. Doch lassen sich bei entsprechender Neigung im Strafrecht verhältnismäßig einfach ein paar Punkte abstauben. Die Nebengebiete, sofern für sie eine Klausur vorgesehen ist, bilden meist das Schlusslicht. In vielen Bundesländern wurden sie jedoch aus dem eigentlichen Staatsexamen ausgeklammert und in die Schwerpunktbereichsprüfung verlegt.

Beispiel NRW

Ein Beispiel für das erste Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen: hier werden sechs Klausuren geschrieben, drei im Zivilrecht, zwei im Öffentlichen Recht und eine im Strafrecht. Entsprechend ist die Gewichtung bei der Vorbereitung: 1/2 Zivilrecht, 1/3 Öffentliches Recht und 1/6 Strafrecht. Dieser Schlüssel ist für abweichende Klausurenaufteilungen in anderen Ländern entsprechend abzuändern.

Die Anzahl der Klausuren ist jedoch nicht die einzige Erwägung bezüglich der zu wählenden Schwerpunkte. Auch Vorlieben und Abneigungen spielen eine Rolle. Und gemäß der Devise „Tu, was du hasst“ sollte man den Gebieten, die einem schwerer fallen, mehr Zeit und Mühe einräumen.

Ein Lernplan aus dem Baukasten

Mit Hilfe dieser Maximen lässt sich verhältnismäßig leicht ein Wochen-Lernplan aufstellen, der sich mit verschiedenen Inhalten fast beliebig oft wiederholen lässt. Die tägliche Arbeitszeit kann in mehrere Lektionen unterteilt werden, zwischen denen mindestens eine Pause liegen sollte. Keinesfalls sollte die tägliche Arbeitszeit sechs Stunden übersteigen. Und man muss für Ausgleich sorgen, der nach Möglichkeit nichts mit alltäglichen Verrichtungen, Lernen etc. zu tun haben darf und nicht allein oder zu Hause genossen werden sollte – Sport, Kneipe oder Kino bieten sich hier an. An Klausurentagen wird nicht gelernt. Und mindestens ein Tag in der Woche sollte ganz frei sein.

Für die Examensvorbereitung sollte man sich mindestens ein halbes Jahr Zeit nehmen, maximal neun Monate. Diese Zeit kann man in Blöcke oder auch Module zu je einem Monat aufteilen, die wiederum in Untermodule zu je einer Woche zerlegt werden können. Im Vorfeld sollte man eine Marschroute festlegen, in welcher Woche man welche Rechtsgebiete durchnimmt, damit man etwas mehr Struktur hat und sich an einer Art Leine entlanghangeln kann. Diese Marschroute sollte jedoch flexibel sein, damit man sich je nach Bedarf mehr Zeit für bestimmte Themen nehmen kann. Grundsätzlich fährt man wohl am besten, wenn man die Wiederholung in der gleichen Reihenfolge vornimmt, in der die entsprechenden Gebiete auch im Studium Thema waren. Denn so braucht man keine eigene didaktische Struktur zu entwickeln und kann einfach dem Strom des bereits Bekannten folgen – das spart Zeit und Hirnschmalz.

Punktesystem

Mit Hilfe dieser einfachen Regeln lässt sich bereits ein brauchbarer Lernplan für die Examensvorbereitung erstellen. Wer mag, kann sich ein eigenes Punktesystem als Anhalt für die zu leistende Arbeit zusammenstellen. Ein Beispiel: jede Woche müssen mindestens 30 Punkte abgearbeitet werden. Jede Stunde Lernen bringt einen Punkt, jede Klausur zehn Punkte, wobei eine Klausur pro Woche Pflicht ist. Zugleich sollte man aber ein Minimum von fünf bis zehn Ausgleichspunkten (für je eine Stunde) einplanen, die für je eine Stunde lernfremde Ausgleichsaktivitäten stehen.

Und nun alles Gute und viel Erfolg!

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Anmerkungen

siehe auch: Lernplan Jura – Das erste Semester; Lernplan Jura – Zwischenprüfung; Lernplan Jura -Examensvorbereitung

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