Auswendiglernen im Jurastudium

Wissenswertes zum Wert des Auswendiglernens im Jurastudium. Vorstellung der Alternativen zum Auswendiglernen im Studium und Fazit.

Datum
Rechtsgebiet Examen
Ø Lesezeit 5 Minuten
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In jedem Studiengang ist Auswendiglernen eine bewährte Lernmethode, um wichtige Informationen im Gedächtnis verankern und jederzeit parat haben zu können. Wie bereits anderweitig beschrieben, kommt dieser Lernform in der Rechtswissenschaft aufgrund der Anforderungsstruktur keine so wichtige Rolle zu wie z.B. im Studium der Medizin, wo das Auswendiglernen unerlässlich ist. Denn Verständnis und geistige Anpassungsfähigkeit nehmen in der juristischen Arbeit meist einen höheren Stellenwert ein als die rasche Verfügbarkeit kasuistischen Faktenwissens. Doch wem das Auswendiglernen leicht fällt, kann dies auch in der Juristerei durchaus zu seinem Vorteil nutzen.

Was kann man auswendig lernen?

In diesem Zusammenhang stellen sich in der Rechtswissenschaft besondere Herausforderungen. Denn die schiere Menge an Schrifttum, Lehrbüchern, Gesetzestexten und Urteilen allein für die deutsche Rechtsordnung ist so gigantisch, dass jeder Versuch, einfach eine möglichst große Menge an Informationen ohne Ansehen der Gewichtung und Bedeutung zu verinnerlichen, selbst für Studenten mit Schnelllesefähigkeiten und einem kolossalen Gedächtnis von vornherein zum Scheitern verurteilt ist. Ebensogut könnte man versuchen, das Meer auszutrinken. Ganz abgesehen davon widersprechen sich gerade in wissenschaftlichen Abhandlungen die Gelehrten zum Teil auf das Entschiedenste. Und selbst bei denen, die wenigstens in etwa an einem Strang zu ziehen scheinen, weichen die Argumentationen und Gewichtungen oftmals voneinander ab. Bloßes Auswendiglernen ohne das notwendige Verständnis ist da eher hinderlich. Es stellt sich also die Frage, was man am zweckmäßigsten auswendig lernen sollte.

Die Antwort darauf hängt sowohl von den persönlichen Stärken und Schwächen als auch von den Anforderungen der Fallbearbeitung ab. Nicht jeder kann das Gleiche gut auswendig lernen. Und auch die Kapazitäten sind sehr verschieden. Zum Auswendiglernen eignen sich am besten Informationen, die man unreflektiert verinnerlichen kann. Wie bereits erwähnt, ist der Wert solcher Informationen in der Rechtswissenschaft ziemlich beschränkt. Denn statt auf das Widerkäuen vorgefertigter Lösungen kommt es auf das Verständnis und die Kombination im Einzelfall an. Das Auswendiglernen ganzer Lösungsskizzen und einzelner Lösungswege ist daher meist kontraproduktiv. Denn diese sind kaum je allgemeingültig und können in anders gelagerten Fällen auf die falsche Fährte führen.

Was eignet sich zum Auswendiglernen?

Viel besser eignet sich das Aneignen von Faktenwissen, das einem beim Erarbeiten der Lösung im Einzelfall hilft. Damit lässt sich eine ganze Menge Zeit sparen, die man stattdessen in das Schreiben, Denken oder das Nachschlagen von anderen Informationen investieren kann. Zu diesem Zweck sind vor allem Informationen geeignet, die nicht zu sehr in einen bestimmten Kontext eingebettet sind, sondern sich möglichst frei kombinieren lassen. Außerdem eignen sich Strukturen und Prinzipien, die das Verständnis unterstützen.

Solche Informationen können z.B. sein:

  • Prüfungsschemata
  • Verhältnis verschiedener Vorschriften und Prinzipien zueinander
  • „Hausnummern“ von Paragraphen
  • Inhalt von Vorschriften
  • Unterliegende oder übergreifende Prinzipien
  • Definitionen und Auslegungen
  • Theorien und Argumente
  • „Buzzwords“ und Begrifflichkeiten

Dabei ist jedoch zu beachten, dass diese Informationen teilweise rasch veralten, wenn z.B. ein Gesetz novelliert oder eine bestehende Ansicht umgestoßen oder reformiert wird. Dies macht das Auswendiglernen manchmal zu einem zweischneidigen Schwert. Man tut also gut daran, die im Kopf parat liegenden Informationen regelmäßig auf ihre Aktualität zu überprüfen.

Was für Alternativen gibt es?

Man kann in der Rechtswissenschaft auch ohne Auswendiglernen gut zurecht kommen. Oft ist das Einprägen von Inhalten nicht unbedingt nötig. Denn man kann vieles im Gesetz oder ggf. auch in Kommentaren nachschlagen. Das kann in der Klausur unter Umständen jedoch eine Menge Zeit kosten, so dass es sinnvoll ist, sich wenigstens einzuprägen, wo man die entsprechenden Informationen schnell finden kann. Angesichts der häufigen Novellierungen z.B. im BGB oder StGB fährt man damit manchmal besser, als wenn man sich mühevoll Informationen einpaukt, die womöglich veraltet sind, wenn es drauf ankommt. In diesem Fall sollte man den Umgang mit dem Kommentar und dem Gesetzestext üben und im Examen stets die aktuellste Version parat haben.

Zusammenfassung

Aufgrund der Struktur der juristischen Arbeitsweise kommt dem Auswendiglernen in der Rechtswissenschaft keine überragende Bedeutung zu. Denn Verständnis und geistige Anpassungsfähigkeit sind wichtiger als die sofortige Verfügbarkeit großer Wissensmengen. Dennoch kann man das Auswendiglernen durchaus zu seinem Vorteil nutzen, indem man sich allgemein gültige Fakten, Prinzipien und Strukturen einprägt, die man in der Klausur andernfalls erst lange suchen müsste. Die eingeprägten Informationen müssen jedoch hin und wieder auf ihre Aktualität untersucht werden.

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