Die mündliche Prüfung im 2. Staatsexamen – Bayern

Die mündliche Prüfung im 2. Staatsexamen. Die richtige Zeiteinteilung in der Vorbereitungsphase, worauf Sie achten sollten und weitere, nützliche Tipps!

Datum
Rechtsgebiet Examen
Ø Lesezeit 13 Minuten
Foto: helfei/Shutterstock.com

Herzlichen Glückwunsch zum bestandenen Staatsexamen! Jetzt ist es nur noch ein kleiner Schritt in die wohl verdiente Freiheit. Die mündliche Prüfung ist die letzte Hürde, die keine großen Schwierigkeiten mehr bereiten wird, die aber sehr wohl eine große Chance bietet das bisherige Ergebnis zu verbessern.

Im Folgenden möchte ich mich auf die Besonderheiten der mündlichen Prüfung im 2. Staatsexamen beschränken. Allgemeine Informationen und Hinweise zur mündlichen Prüfung im 1. Staatsexamen finden sie im vorhergehenden Artikel „Die mündliche Prüfung im Ersten Staatsexamen“.

1. Informationen zum Prüfungstermin

Zwischen dem Ende des schriftlichen Prüfungsabschnitts und der mündlichen Prüfung liegen in der Regel 3 – 4 Monate. Wie sie bereits aus dem ersten Examen wissen, liegt den Ergebnissen zum schriftlichen Teil die Ladung und damit der genaue Termin ihrer mündlichen Prüfung bei. In Bayern werden zusätzlich die Prüfungskommission und die Anzahl der Kandidaten, die in dem Termin geprüft werden sollen, bekannt gegeben. Die Namen der Mitstreiter werden jedoch nicht offengelegt.

An dieser Stelle ist es ratsam, sich deutlich vor Augen zu halten, dass sich sowohl die Prüfer, als auch die Zahl der Kandidaten jederzeit ändern kann – auch noch am Prüfungstag! Dies ist ein wichtiger psychologischer Faktor, den man nicht unterschätzen sollte. Wer mit dieser Möglichkeit rechnet, wird weit weniger Probleme haben sich an neue Umstände anzupassen und muss keine Einschränkung seiner Leistungsfähigkeit befürchten.

2. Erholungsphase

Gönnen Sie sich nach den schriftlichen Arbeiten eine Pause! Körper und Geist müssen sich nach dieser anstrengenden Zeit regenerieren. Erst danach können Sie sich wieder mit voller Kraft dem nächsten Abschnitt Ihrer Ausbildung widmen. Das Pflichtwahlpraktikum beginnt meist ohnehin bereits 2 – 3 Wochen nach den schriftlichen Prüfungen.

3. Pflichtwahlpraktikum

Pflichtwahlpraktikum und mündliche Prüfung sind eng miteinander verbunden. Zum einen haben Sie mit dem Pflichtwahlpraktikum Ihr Berufsfeld und damit den zusätzlichen Prüfungsstoff für Ihre mündliche Prüfung gewählt. Zum anderen gibt das Praktikum vor, wie viel Zeit Sie haben, um sich für die mündliche Prüfung vorzubereiten. Anders gesagt: das Arbeitspensum im Pflichtwahlpraktikum bestimmt Ihre Vorbereitungszeit. Leider tritt meist nie der Idealfall ein, indem Ihnen der Stoff des Berufsfeldes in Ihrem Praktikum näher gebracht wird. Zumindest nicht in einem für die Prüfung brauchbaren Ausmaß. Deswegen sollten Sie damit rechnen, dass die Zeit, die Sie für das Praktikum aufwenden müssen von Ihrer Lernzeit abgeht.

4. Vorbereitungsphase

Sicherlich kann man bereits zwei Wochen nach den schriftlichen Arbeiten mit der Vorbereitung auf die mündliche Prüfung beginnen – sehr realistisch ist das aber wohl nicht. Letztlich muss jeder selbst entscheiden wieviel Zeit er für die Vorbereitung aufbringen will, denn wie so oft im juristischen Leben kommt es auf den Einzelfall an. Da der Lernstil variiert und jeder ein anderes Maß an Sicherheit benötigt, kann keine pauschale Empfehlung gegeben werden. Da alle Versuche den Prüfungstermin auszurechnen zum Scheitern verurteilt sind, ist bei der Planung mit dem „worst case“ zu rechnen. D.h. zwischen Bekanntgabe der Ergebnisse und dem Prüfungstermin liegen nur noch maximal zwei Wochen. Aufgrund dessen sollten Sie zumindest einen Monat vor Bekanntgabe der Ergebnisse in die Vorbereitung einsteigen. So haben Sie noch ausreichend Zeit sich in das Berufsfeld einzuarbeiten und das Wesentliche in den Pflichtfächern zu wiederholen.

a) Prüfungsstoff

In den §§ 57 – 71 JAPO (Z/T 80) finden Sie alle Informationen zur Zweiten Juristischen Staatsprüfung. Die Auflistung der einzelnen Prüfungsgebiete findet sich in § 58 JAPO.

§ 65 JAPO, der die mündliche Prüfung zum Regelungsgegenstand hat, verweist auf ebendiese Prüfungsgebiete des § 58 JAPO. Folglich müssen Sie den Prüfungsstoff des Ersten Staatsexamens, sowie die zusätzlichen Bereiche für das Zweite Staatsexamen beherrschen. Als Neuerung gegenüber dem schriftlichen Teil muss der zusätzliche Prüfungsstoff zum Berufsfeld bewältigt werden.

b) Wiederholung der Pflichtfächer

Egal, wann Sie zu lernen beginnen; Sie können definitiv nicht mehr alles wiederholen. Dies ist aber auch nicht nötig. Greifen Sie auf die von Ihnen erstellten Übersichten und Unterlagen zurück, um sich einen Überblick in jedem Rechtsgebiet zu verschaffen und das Wichtigste nochmals zu durchdenken. Fälle durchzuarbeiten ist angesichts der Kürze der Zeit nicht zielführend.

c) Erlernen der Inhalte des Berufsfeldes

Das Berufsfeld enthält zumeist 4 – 5 neue Rechtsgebiete bzw. Themenfelder, die es zu beherrschen gilt. Damit soll auch Ihre Belastungsfähigkeit getestet werden. Jedem wird klar sein, dass diese Inhalte nicht vollumfänglich beherrscht werden können. Viele Prüfer erwarten eine äußerst präzise Arbeit mit dem Gesetz. Geprüft wird, ob sie auch auf relativ unbekanntem Terrain mithilfe systematischen Vorgehens und sauberer Methodik eine Lösung stückweise erarbeiten können. Sie müssen demnach keine Fülle an Wissen anhäufen, sondern Ihre juristischen Fertigkeiten auf Basiswissen aufbauend vorzeigen. Diese Grundkenntnisse im Berufsfeld müssen Sie sich aber zwingend vorher in Ruhe erarbeiten. Aufgrund des knappen Vorbereitungszeitraums muss die Fülle an Lernstoff auf ein beherrschbares Maß reduziert werden.

aa) Eingrenzung des Stoffes

Besonderes Gewicht ist bei der Vorbereitung auf die Einarbeitung in die Themen des Berufsfeldes zu legen, da in diesem Bereich zumeist keine oder nur wenige Vorkenntnisse vorhanden sind. Man fragt sich, wie man die Fülle des neu hinzugekommenen Stoffes am besten bewältigt.

In der JAPO finden sich nur sehr vage Umschreibungen wie „Grundzüge“ oder „Grundlagen“ eines bestimmten Rechtsgebietes.

Da man schon mal an der Fülle des Stoffes zu verzweifeln droht Folgendes: Sie sind bereits Jurist/in. Sie wissen auf was es in Jura ankommt. Das System ist immer das Gleiche und lässt sich auch auf die neuen Rechtsgebiete anwenden.

bb) Zur Verfügung stehendes Handwerkszeug
(1) Literatur

Zunächst müssen Sie recherchieren, was es an Literatur für die zu erlernenden Rechtsgebiete gibt. Dies kann sich unter Umständen schwierig gestalten, da sich Lehrbücher meist am Pflichtstoff orientieren und es mangels Nachfrage nur wenig Literatur gibt, die sich mit dem Einstieg in diese Rechtsbereiche beschäftigt.

Anhaltspunkt bei der Suche ist, wie oben schon erwähnt, in jedem Fall die Literaturliste, die neben Hinweisen auf einschlägige Artikel auch auf geeignete Lehrbücher verweist. Hilfreich ist die Reihe „Start ins Rechtsgebiet“ von C.F.Müller, die auch Nebengebiete abdecken.

Egal mit welchem Lehrbuch sie nun arbeiten, wichtig ist es, sich einen Gesamtüberblick über die Materie zu erarbeiten und mithilfe der Literaturliste herauszuarbeiten, wo aktuell Diskussionsbedarf besteht und welche Gebiete bevorzugt thematisiert werden.

Weiter lassen sich mithilfe der Literaturliste sehr effizient Schwerpunkte setzen. Diese wird ihnen zugesandt. Sie können sie aber auch nachträglich bei der für Sie zuständigen Referendargeschäftsstelle anfragen. Sicherlich ist es mühselig sich die einzelnen Artikel aus den verschiedenen Ecken der Bibliothek herauszusuchen. Meine Empfehlung ist es, sich einen Tag dafür zu nehmen die Artikel einzuscannen, sofern die jeweilige Bibliothek diese Möglichkeit bietet und sich so die Sammlung bequem mit dem USB-Stick mit nach Hause zu nehmen. Wer lieber in der Bibliothek lernt, spart sich diese Arbeit und kann natürlich gleich vor Ort beginnen zu arbeiten.

Letzteres ist ein wichtiger Gesichtspunkt, der oft vernachlässigt wird. Viele meiner Kommilitonen haben diese Liste nicht eines Blickes gewürdigt. Sie ist aber zum einen hilfreich, da eine Einarbeitung in ein Themengebiet leichter möglich ist und unwichtigere Bereiche ausgeschlossen werden können.

Einen kurzen Abschnitt möchte ich noch den Protokollen widmen. In jedem Fall ist es empfehlenswert, sich die Protokolle von den voraussichtlichen Prüfern zu holen. Sie liefern wertvolle Hinweise auf die Prüfungsweise, zeigen Vorlieben und Eigenarten der einzelnen Prüfer auf. Verlassen sollte man sich darauf aber nie gänzlich. Zum einen kann der persönliche Eindruck eines jeden Prüflings sehr variieren. Zum anderen ist eine Protokollfestigkeit nie garantiert. Nicht zu vergessen, dass der Prüfer auch noch kurzfristig ausgewechselt werden kann. Hilfreich ist beispielsweise zu wissen, dass einer der Prüfer im Familiensenat eines Gerichts sitzt und mit Vorliebe sein Spezialgebiet Familienrecht prüft. In diesem Fall sollte man sich natürlich verstärkt auf diese Thematik vorbereiten. Dennoch ist es nicht ratsam, die übrigen Rechtsgebiete gänzlich außen vor zu lassen.

(2) Vorbereitungskurse

Abhängig vom jeweiligen Ausbildungsort werden vorbereitende Kurse angeboten. Die Teilnahme ist freiwillig. Reisekosten werden nicht erstattet, sodass jeder selbst entscheiden muss, ob sich das Kosten-Nutzen-Verhältnis für ihn rechnet.

5. Anreise

Prüfungsorte in Bayern sind Nürnberg und München. In den meisten Fällen ist eine Anreise zum Prüfungsort notwendig. Da in der Regel vormittags geprüft wird, ist eine Übernachtung in einem Hotel zwingend, um stressfrei und sicher zur Prüfung zu gelangen. Meistens gibt es ein Hotel, das bereits in den Protokollen oder von ehemaligen Referendaren empfohlen wird. Dabei handelt es sich in der Regel um ein bezahlbares Hotel in unmittelbarer Nähe des Gerichts. Manche Hotels sind auf die Prüfungszeit auch schon speziell vorbereitet und bieten ein Special an, wie beispielsweise ein Glas Beruhigungstee oder wahlweise ein Gläschen Schnaps zum Frühstück.

Wer aber nicht Gefahr laufen möchte am Tag vor der Prüfung andere Prüflinge zu treffen (nicht jeder hat Nerven aus Drahtseil), der kann sich auf die Suche nach einem anderen Hotel machen. In jedem Fall sollte die Entfernung zwischen dem Hotel und dem Gericht zu Fuß oder mit dem Bus oder der U-/S- Bahn erreichbar sein. Eine Anreise mit Auto empfehle ich nicht, da einfach die Gefahr eines Unfalls und damit des Nichtbestehens der Prüfung besteht.

Wer gerne alle Unsicherheiten vermeidet, kann den Weg vom Hotel bis zum Gericht am Tag vor der Prüfung abgehen, um zu wissen, wie viel Zeit man dann im „Ernstfall“ benötigt.

Lernen Sie nicht mehr am Tag vor der Prüfung! Das menschliche Gehirn benötigt Zeit alle Informationen verarbeiten zu können. Mit mehr Abstand haben Sie einen besseren Gesamtüberblick über die Materie und haben das ganze Spektrum an Wissen zur Verfügung. Andernfalls sind womöglich die zuletzt wiederholten Themen viel präsenter und man versucht oftmals indirekt den Fall auf dieses gefühlt sichere Terrain zu lenken, obwohl man so weitab vom richtigen Lösungsweg sein kann.

6. Der Prüfungstag

Auf Pünktlichkeit und ein exaktes Zeitmanagement vor der Prüfung muss hier nicht mehr extra hingewiesen werden. Sie sollten die Anreisezeit großzügig bemessen, um noch die Zeit zu haben sich mental auf die Prüfungssituation einzustellen.

Haben sich alle Prüfer und Prüflinge eingefunden, bittet der Vorsitzende zunächst jeden Prüfling einzeln zu einem Vorgespräch zu sich. Das Gespräch findet nur unter Anwesenheit des Vorsitzenden statt, die übrigen Prüfer suchen eventuell das Gespräch mit den Wartenden oder erscheinen erst wieder zum Prüfungsbeginn. Das Vorgespräch wird in der Regel sehr kurz gehalten und dient auch dazu, dem Prüfling die Angst vor der Situation zu nehmen. Die Fragen des Vorsitzenden beziehen sich zumeist auf markante Punkte im juristischen Lebenslauf. Gerne wird auch gefragt, wie man sich seine berufliche Zukunft vorstellt. Werden Sie danach gefragt, welche Punktzahl sie denn in der mündlichen Prüfung anstreben, bzw. welche Endnote Sie sich erhoffen, bleiben Sie realistisch. Viele Prüfer reagieren sehr ungehalten auf eine utopische Vorstellung, was ihnen im Endeffekt nur zum Nachteil gereicht. Will man sich jedoch auf eine realistisch erreichbare Note (oft für die Staatsnote entscheidend) verbessern, sollte man sich nicht scheuen, dies im Vorgespräch zu sagen. Gerade in den höheren Bereichen bekommt man erfahrungsgemäß die Chance durch anspruchsvolle Fragen sich an die erwünschte Note anzunähern. Mit der Gefahr, die Erwartungshaltung des Prüfers zu erhöhen muss dann aber gerechnet werden.

7. Die Prüfung

Nach Abschluss der Vorgespräche werden alle Prüflinge in den Raum gebeten und die Plätze werden entsprechend der Nachnamen alphabetisch verteilt. Erhalten sie einen Randplatz, müssen Sie sich in jedem Fall darauf einstellen als Erster zu einer Problemstellung gefragt zu werden. Die Prüfung unterteilt sich in vier Prüfungsabschnitte (ZR, StrafR, Ö-Recht und das BF). Für jeden Prüfungsteilnehmer ist eine Gesamtprüfdauer von 50 Minuten vorgesehen, wobei der relativ größte Zeitraum von 15 Minuten für die Prüfung im Berufsfeld angedacht ist. Nach Abschluss der ersten beiden Rechtsgebiete wird in der Regel eine 20- minütige Pause gemacht. Hierfür sollte man sich etwas zu trinken und einen Snack vorbereiten.

Ein Unterschied ergibt sich abhängig von der Zahl der Prüflinge. Bei 5 Prüflingen gilt es einen längeren Zeitraum zu überstehen, inklusive Pause viereinhalb Stunden. Wohingegen sich die Prüfungszeit bei nur 4 Prüflingen auf 3.40 h beschränkt. Werden wie überwiegend 5 Prüflinge geprüft, ist es wichtig möglichst viel vorzubringen wenn man an der Reihe ist, da es durchaus vorkommen kann, dass man in einem der 4 Gebiete nur 2 Mal zu Wort kommt. Dennoch sollten sie sich hiervon nicht beunruhigen lassen, da in diesen Fällen der Redeanteil höher ist und mehr Zeit für eine fundierte Herleitung der Lösung bleibt.

Es ist wohl überflüssig zu erwähnen, auch hier immer die Regeln der Höflichkeit nicht außer Acht zu lassen und es gut sein zu lassen, wenn die Frage eindeutig an den Nebenmann weitergegeben wurde und dieser schon zu reden begonnen hat.

Eine exakte Aufteilung der Prüfungszeit auf jeden einzelnen Prüfling ist bei der Falldiskussion schlichtweg nicht möglich. Manche Prüfer achten genauer auf die Verteilung der Redezeit und andere verlassen sich dabei mehr auf ihr Bauchgefühl. Meldungen werden jedenfalls in der Regel ignoriert und sollten auch unterbleiben. Mit Augenkontakt können sie dem Prüfer klar zu verstehen geben, dass sie die Lösung wüssten, wobei es schlussendlich im Ermessen des Prüfers liegt, ob er ihrem Angebot nachkommt. Meist wird streng nach Reihenfolge geprüft, was aber natürlich in jeder Prüfung anders gehandhabt werden kann.

Eigentlich sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, nach der Notenvergabe sachlich und höflich zu bleiben. Einige Kandidaten brechen dennoch in Tränen aus. Sie sind nach der Prüfung fertige Juristen und sollten Ihre Emotionen kontrollieren.

Meinem persönlichen Eindruck zufolge war die mündliche Prüfung im 2. Staatsexamen anspruchsvoller als die des 1. Staatsexamens und die Wahrscheinlichkeit eines erheblichen Notensprunges geringer. Die Möglichkeit sich um einige Zehntel zu verschlechtern kann auch nicht völlig ausgeschlossen werden auch, wenn dies doch sehr unwahrscheinlich und selten ist.

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8. Fazit

Haben Sie keine Angst vor der mündlichen Prüfung. Mit großer Wahrscheinlichkeit können Sie ihre Note verbessern. Sie haben sich jahrelang mit Jura beschäftigt und wissen, wie man an unbekannte Fallkonstellationen herangeht. Auch wenn nicht viel Zeit für die Vorbereitung geblieben ist; gefragt wird meist sowieso das, auf das man sich nicht explizit vorbereitet hat. Etwas mehr Augenmerk sollten Sie auf das Berufsfeld legen, da dort einfach Punkte gesammelt werden können.

Ich wünsche Ihnen gute Nerven und viel Erfolg!

Seal

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