Der Ablauf der Examensklausur

Ablauf der Examensklausuren im ersten juristischen Staatsexamen

Datum
Rechtsgebiet Examen
Ø Lesezeit 10 Minuten
Foto: Lincoln Beddoe/Shutterstock.com

Fast jeder der sich für das erste Staatsexamen gemeldet hat, kennt dieses Gefühl: Der Termin rückt näher, man weiß nicht was auf einen zukommt, wie alles abläuft oder wann man zu den entsprechenden Fragen die Antworten bekommt.

Dieser Bericht soll dabei helfen, eine gewisse Vorstellung von dem Ablauf an den Prüfungstagen im ersten Examen zu haben, aber auch als kleine Orientierung dienen um sich vorher gut zu organisieren und vorzubereiten.

I. Die Vorbereitung

Eine frühzeitige und gute Vorbereitung ist nicht nur organisatorisch sinnvoll, sondern beruhigt auch die Nerven. Viele, die zum ersten Mal zu den Klausuren erscheinen müssen, stellen sich die Frage, was darf/ muss ich mitbringen.

Zunächst zu der Frage, was muss ich mitbringen:

Ungefähr 2 Wochen vor den Schreibtermin erhält man von dem entsprechenden OLG eine Ladung auf der die meisten Informationen enthalten sind. Man kann dieser Ladung entnehmen wann man welche Klausur schreibt, wo man sie schreibt und wann man erscheinen muss.

Zunächst ist es natürlich klar, dass man zu den Klausuren seine Gesetze mitbringen muss. Genauer gesagt muss man mitbringen

  • Schönfelder
  • Ergänzungsband
  • Sartorius
  • Hippel/ Rehborn

Diese 4 Gesetze sollten bei jedem Schreibtermin dabei sein. Zwar denken manche „was soll ich mit einem Sartorius in der Zivilrechtsklausur“, aber man kann sich dessen nie sicher sein und man ist auf alle Eventualitäten vorbereitet. Sollte man allerdings einen Gesetzestext vergessen haben, besteht die Möglichkeit ein Gesetz gestellt zu bekommen. Dies wird jedoch nicht gerne gesehen, verzögert den Beginn der Klausur und ist daher äußerst unangenehm. Weiterhin ist zu den Gesetzen zu sagen, dass ausschließlich die 4 oben genannten Gesetze (natürlich in aktueller Auflage) verwendet werden dürfen. Erscheinen Sie auf keinen Fall mit einem Beck-Text oder ähnlichem!!!

Dann benötigt man natürlich Stifte. Stifte, Textmarker und ähnliche Schreibutensilien dürfen sie in ausreichenden Mengen mitbringen. Meiner Erfahrung nach ist es sinnvoll, mit Tinte zu schreiben und einen Textmarker dabei zu haben. Arbeiten welche ein unschönes Erscheinungsbild durch durchgestrichene Passagen oder ähnliches aufweisen, machen häufig einen negativen Eindruck.

Ferner müssen Sie unbedingt ihre Ladung mit ihrer Kennziffer und ihren Personalausweis dabeihaben.

Blätter beziehungsweise ein Klausurenblock sind nicht mitzubringen. Die Blätter für die Klausur werden vom OLG selbst gestellt. Auch dürfen Sie keine Schmierblätter mitbringen. Jegliche Blätter die beschrieben werden, müssen solche des OLG sein.

Was darf man zusätzlich mitbringen:

Natürlich ist es gestattet etwas zu essen und zu trinken mitzunehmen. Auch werden gerne Ohropax oder ähnliches mitgenommen um sich nicht von eventuellen Geräuschen anderer stören zu lassen. Glücksbringer dürfen selbstverständlich auch dabei sein.

II. Der erste Tag

Zunächst muss gesagt werden, dass ich hier über den Ablauf beim OLG Köln berichte. Es kann natürlich sein, dass der Hergang bei anderen Schreiborten abweicht. Jedoch dürften die Unterschiede nicht allzu gravierend sein.

Die Klausuren beginnen in der Regel um 9:00 Uhr morgens. Bereits der Ladung ist zu entnehmen, dass man sich spätestens 45 Minuten vor Beginn der Klausur vor dem OLG einfinden sollte. Dies hat damit zu tun, dass es vor dem Klausurbeginn etliche Kontrollen gibt und man sich am ersten Tag auch erst einmal zurechtfinden muss.

Am OLG eingetroffen, kommen Sie mithilfe eines Strichcodes der auf der Ladung aufgedruckt ist durch die automatischen Schwingtüren, die übliche Personenkontrolle am Eingang des OLG müssen Sie an den Schreibterminen also nicht durchlaufen.

Danach heißt es den Prüfungsraum zu finden. Die Klausuren werden meist im 4. Stock des Gebäudes geschrieben, welcher sowohl über die Treppen als auch über die vorhandenen Aufzüge erreicht werden kann. Der Raum (der selbstverständlich auf ihrer Ladung vermerkt ist) bleibt während der gesamten Examensphase derselbe.

Wenn Sie an dem Raum angelangt sind, was meist 30 Minuten vor Klausurbeginn der Fall ist, dürfen Sie noch nicht in diesen hineingehen. Es muss gewartet werden, bis ein Mitarbeiter des OLG Sie hineinbittet. Vor dem Betreten des Raumes ist es wichtig, dass Sie ihre Sitzplatznummer herausfinden.  Diese entnehmen Sie einer Liste die vor dem Prüfungsraum hängt. Darauf finden Sie ihren Namen mit der entsprechenden Sitzplatznummer. Es ist wichtig sich diese zu merken, da Sie in dem Prüfungsraum ihren Sitzplatz nur noch anhand der Nummer finden können. Ihr Name steht dort nicht. Weiter zu beachten ist, dass sich ihre Sitzplatznummer jeden Tag ändert, weswegenSsie jeden Tag aufs Neue ihre Platznummer herausfinden müssen.

III. Im Prüfungsraum

Prüfungsraum angelangt müssen Sie zunächst ihren Sitzplatz finden. Die Nummern sind vorne an den Tischen und in aufsteigender Reihenfolge angebracht. Am Tisch angelangt, müssen Sie alles, was während der Klausur benötigt wird aus ihren Taschen bzw. aus dem Examenskoffer herausholen. Es ist nicht gestattet während der Klausur an die Taschen zu gehen. Wichtig ist dabei, dass der Karton der Gesetze nicht als Buchstütze verwendet werden darf. Die Umschlagkartons der Gesetze sind genauso in den Koffer zurückzupacken, wie das Mäppchen, alle Schreibutensilien müssen Sie aus diesem herausholen. Auf ihrem Tisch darf sich demnach befinden:

  • Gesetze (ohne Kartons)
  • Stifte; Textmarker usw.
  • Ohropax
  • Ladung
  • Personalausweis
  • Essen/ Getränke
  • Eventuelle Glücksbringer

Eventuell mitgebrachte Handys oder Mp3-Player müssen ausgeschaltet werden und vorne auf einen extra dafür vorgesehenen Tisch gelegt werden. Diese elektronischen Geräte dürfen auf keinen Fall in den Taschen oder sogar am Sitzplatz verbleiben. Das gilt als Täuschungsversuch (auch wenn die Geräte ausgeschaltet sind!).

Wenn Sie alles was sie benötigen ausgeräumt haben, werden Koffer, Taschen und Jacken nach hinten in den Raum gebracht.

Während man selbst damit beschäftigt ist seinen Prüfungsplatz vorzubereiten, gehen Mitarbeiter des OLG durch die Reihen und kontrollieren zum einen die Gesetze, zum anderen werden der Personalausweis und die Ladung als Anwesenheitsbeweis überprüft.

Sind diese ersten Kontrollen beendet und hat jeder seine Taschen ausgeräumt, müssen sich alle zu ihrem jeweiligen Platz begeben und neben dem Tisch stehen bleiben. Dann kommen mindestens 2 Beamte in den Prüfungsraum, die eine Personenkontrolle durchführen. Diese läuft ab wie am Flughafen, man muss seine Taschen leeren und sich einmal abscannen lassen. Nach dieser Kontrolle sollte keiner mehr zu seinen Taschen gehen. Stellen sie daher vorher sicher, dass Sie alles was sie benötigen an ihrem Platz haben!

Anschließend folgen die Belehrung und eine kurze Erläuterung zum Ablauf während der Klausur durch einen Mitarbeiter des OLG.

IV. Die Klausur beginnt

Auf ihrem Platz befinden sich bereits Blätter für die Klausur, sowie ein für die Klausur vorgesehenes Deckblatt. Dieses Deckblatt müssen Sie ausfüllen. Darauf werden die Bezeichnung der Klausur und die Anfangszeit vermerkt (die Bezeichnung der Klausur wird vorne an eine Tafel geschrieben und ist natürlich auch jeden Tag anders, ebenso wird die Anfangszeit notiert). Weiter müssen Sie auf dem Deckblatt ihre Kennziffer (diese entnehmen sie der Ladung) und das Datum notieren. Ihre Kennziffer sowie ihre Sitzplatznummer müssen Sie auch auf der ersten Seite ihrer Reinschrift notieren.

Anschließend werden die Sachverhalte ausgeteilt. Sobald Sie einen Sachverhalt erhalten haben, dürfen Sie diesen auch durchlesen, die Anfangszeit wird erst dann festgelegt, wenn der letzte einen Sachverhalt erhalten hat.

Sollten Sie Fragen zu dem Sachverhalt haben, ist es ihnen gestattet sich zu melden und diese zu äußern. Im Regelfall sind die Sachverhalte aber so klar gestellt, dass Fragen unnötig sind.

Natürlich ist es erlaubt während der Klausur die Toilette aufzusuchen. Hinten in dem Prüfungsraum befinden sich 2 Toiletten, eine für Männer und eine für Frauen. Es dürfen immer ein Mann und eine Frau gleichzeitig in den jeweiligen Toilettenräumen sein. Müssen Sie auf die Toilette, melden Sie sich und warten Sie darauf, dass die Aufsicht ihnen gestattet den Platz zu verlassen. Sie sollten den Platz nicht verlassen ohne es anzuzeigen. Gehen Sie dann zur Toilette, hält die Aufsicht ihre Sitzplatznummer und die Zeit fest, die Sie auf der Toilette verbracht haben.

Sollten ihnen während der Klausur die Blätter die für Sie bereitgelegt worden sind ausgehen, befindet sich (meist vorne bei der Aufsicht) ein großer Stapel an Blättern, wo Sie sich so viele nachnehmen können wie benötigt. Dies ist, anders als bei den Toilettengängen, ohne vorheriges Melden erlaubt.

Wenn Sie kurz vor dem Ende der Klausur fertig sind, empfiehlt es sich die restlichen Minuten sitzen zu bleiben und das offizielle Ende abzuwarten. Zum einen macht es meiner Meinung nach einen besseren Eindruck die vorgegebene Zeit auszunutzen, zum anderen ist es fair gegenüber den Mitschreibern kurz vor dem Ende keine Aufregung zu schaffen. Geben Sie dann ab, müssen Sie auf dem Deckblatt noch die Endzeit eintragen. Ganz wichtig zu beachten ist, dass an das Ende der Klausur nur die Bemerkung „Ende der Bearbeitung“ gehört. Unterschrieben werden darf die Klausur nicht!

Abgegeben werden muss alles, was Sie während der Klausur geschrieben haben. In der Reihenfolge

  • Sachverhalt
  • Reinschrift
  • Skizze/ Notizen

wird alles hinter das Deckblatt gepackt und der Aufsicht übergeben. Diese zeichnet dann auf dem Deckblatt gegen.

V. Nach der Klausur

Nach der Klausur muss alles (d.h. auch die Gesetze) wieder eingepackt und mitgenommen werden. Bei anderen OLG`s gibt es angeblich die Möglichkeit Gesetze in vorhandenen Spinden unterzubringen. In Köln leider nicht, so dass sie jeden Tag die Gesetze hinbringen und wieder mitnehmen müssen.

Häufig vergessen werden die Handys. Dies ist besonders ärgerlich, wenn man diese an einem Freitag, also über das Wochenende vergisst. Ist die Klausur nämlich vorbei und jeder hat den Raum verlassen, besteht bis zur nächsten Klausur keine Möglichkeit in den Raum zu gelangen.

VI. Fazit

Die ganzen Kontrollen und Auflagen hören sich erst einmal sehr gefährlich an. Dabei muss man aber sagen, dass man sich an den Ablauf schon am zweiten Tag gewöhnt hat, wenn alles nicht mehr so „neu“ ist. Anstrengend ist das ganze Prozedere durch die immer wiederkehrende Aufregung natürlich schon, aber mit etwas anderem rechnet man wohl auch nicht bei einem Staatsexamen.

Ich hoffe, dass durch diesen Bericht einige Fragen zum Ablauf der Klausuren geklärt werden konnten und wünsche allen zukünftigen Examenskandidaten viel Erfolg und Durchhaltevermögen!

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 VII. Anmerkungen

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