Erwartungen an ein Jurastudium

Erwartungen ans Jurastudium: was es wirklich bedarf, worauf man sich gefasst machen sollte & welche Türen einem nach erfolgreichem Absolvieren offen stehen.

Datum
Rechtsgebiet Examen
Ø Lesezeit 11 Minuten
Foto: fizkes/Shutterstock.com

Die Erwartungen an ein Jurastudium sind vielschichtig. Ist das Jurastudium wirklich so anspruchsvoll, wie viele sagen? Oder kann nicht doch jeder mit Recht Karriere machen? Was wird von den Studierenden erwartet? Und bin ich selbst gut genug dafür? Ein Artikel über das Jurastudium.

Die Erwartungen an ein Jurastudium und die Perspektiven danach

Das Studium der Rechtswissenschaften gilt als besonders solide und vernünftig. Wer überlegt, Jura zu studieren oder bereits damit begonnen hat, trifft meist auf Anerkennung von Familie und Freunden. Die Vorstellung, zukünftig einen jungen Staatsanwalt, Richter, Notar oder Anwalt in der Familie zu haben, verbreitet Begeisterung. „Hast du dir das auch wirklich gut überlegt?“ ist eine der wenigen Fragen, die in diesem Zusammenhang gestellt werden. Und dies wahrscheinlich nur von jenen, die wissen, was die Studierenden erwartet. Dabei ist es die grundlegendste Frage von allen. Denn obwohl die Rechtswissenschaften zu den beliebtesten Studiengängen gehören, sind sie auch einer der schwierigsten Studiengänge, die es in Deutschland gibt. So herrschen im Jurastudium ein hoher Leistungsdruck und Konkurrenzkampf. Der prozentuale Anteil psychisch erkrankter Studierender ist vergleichsweise hoch. Aber woran liegt das?

„Jura ist doch nichts weiter als auswendig lernen. Das packst du schon – und danach stehen dir dann alle Türen offen!“

Wer sich nach dem Schulabschluss ratlos auf der Suche nach dem richtigen Studiengang umschaut, fasst nur allzu oft auch das Jurastudium ins Auge. Oft liegen die Erwartungen an ein Jurastudium darin, es handle sich um ein Generalstudium, dessen Tore allen offen stehen. Und wer erstmal das Studium absolviert hat, auf den warte schließlich ein hohes Einstiegsgehalt und eine Berufswelt mit schier unendlichen Möglichkeiten. Und so wird das Jurastudium zum Verlegenheitsstudium und lässt beinahe die Hälfte seiner Studierenden nach einigen Jahren mit Schrecken erwachen.

Studienabbruch

Daher rührt auch die hohe Anzahl der Studienabbrecher, deren Erwartungen an ein Jurastudium sich zwar nicht erfüllt, die aber immerhin noch rechtzeitig die Notbremse gezogen haben. Denn wer Jura nicht wirklich studieren will, wird schnell von der freien Prüfungsordnung verführt und sieht sich oft viel zu spät im Langzeitstudium gefangen.

Erfolgsquoten

All jene, die jedoch von Anfang an ein klares Ziel vor Augen haben, oder deren vage Erwartungen an ein Jurastudium sich schnell konkretisieren, werden das Studium letztlich gut meistern. Tatsächlich gelingt es rund 70 % der Examenskandidaten, das Staatsexamen im 1. Versuch zu bestehen. Allerdings bekommen nur 15 % von ihnen ihren Abschluss mit dem begehrten Prädikat zertifiziert. Es folgt das Referendariat und das 2. Staatsexamen, an dem immer noch jeder 6. Kandidat scheitert.

Optionen als Volljurist

Die erfolgreichen Examenskandidaten sind nun als Volljuristen auf dem Arbeitsmarkt auf der Suche nach einer geeigneten Stelle: In Klein- oder Großkanzleien, beim Staat, im Banken- oder Wirtschaftswesen. Juristen können vielfältig eingesetzt werden. Doch auch die Abschlusszahlen sind entsprechend hoch. So strömen viele junge Juristen auf den Markt. Umso entscheidender werden daher die Noten und Ausbildungsqualifikationen. Die Tendenz ist steigend und damit auch der Leistungsdruck. Aber wie verläuft nun dieses so anspruchsvolle Studium?

Der Studienverlauf

Die Regelstudienzeit des Jurastudiums beträgt neun Semester. Nach Absolvierung der ersten drei Semester steht der Abschluss der sogenannten Zwischenprüfung an. In den nächsten drei Semestern schreibt man Hausarbeiten und Klausuren zum Erwerb der großen Scheine und nimmt ein Schwerpunktstudium auf. Anschließend heißt es: Examensvorbereitung. Examen. Referendariat. Examen.

Startschuss

Die Regelstudienzeit ist streng getaktet. Da verwundert es nicht weiter, dass es nur den Wenigsten gelingt, das Studium nach diesem Plan auch tatsächlich abzuschließen. Die Zahl der Studierenden reduziert sich bereits stark während der ersten drei Semester. Einige stellen fest, dass ein Jurastudium wahrscheinlich kaum die wirklich interessengerechte Wahl für sie gewesen ist und sie mit ihren Erwartungen an ein Jurastudium falsch lagen. Andere scheitern an der Zwischenprüfung, deren Klausuren sie nur ein einziges Mal wiederholen dürfen. Wer die Zwischenprüfung nicht schafft, muss gehen. Alle anderen können aufatmen. Ab jetzt dürfen sie studieren, als gäbe es kein Morgen mehr. Eine Exmatrikulation droht von nun an niemandem mehr.

Halbzeit

Die nächste Herausforderung bilden die großen Scheine in den drei Rechtsgebieten des Zivil-, Straf– und Öffentlichen Rechts. Die Scheine erwirbt man durch das Bestehen einer Hausarbeit und einer Klausur. Hier bietet sich für die Studierenden auch ein Auslandsaufenthalt an. Oft können sie so den Schein im öffentlichen Recht auch durch die Prüfungsleistungen an einer ausländischen Universität erwerben.

Ab dem 3. Semester sieht der Studienverlauf zudem vor, die vierwöchigen Pflichtpraktika in den vorlesungsfreien Zeiten zu absolvieren. Studierende dürfen zwei Stationen wählen; ein Praktikum bei Gericht ist allerdings Pflicht.

Finale

Die Regelstudienzeit sieht außerdem den Besuch der Schwerpunktveranstaltungen im 5. und 6. Semester vor. Hat man alle Scheine bestanden und den Schwerpunkt mitsamt der erforderlichen Seminararbeit abgeschlossen, so folgt nun die Examensvorbereitung. Die Regelstudienzeit setzt dafür ein Jahr an. Die Examensvorbereitung stellt so kurz vor dem Staatsexamen die größte Herausforderung für Studierende dar. Eigenständig und voller Selbstdisziplin ist es den Studierenden überlassen, den gesamten Studienstoff nachzuarbeiten. Um Gelerntes auch anzuwenden, schreibt man regelmäßig fünfstündige Probeklausuren.

Während dieser Studienphase werden sogenannte Repetitorien besucht. Dort arbeitet man den prüfungsrelevanten Stoff auf und vertieft ihn in Kleingruppen anhand von Fallbeispielen. Diese Unterstützung bieten die Universitäten kostenlos an. Aber auch Unternehmen bieten kommerzielle Repetitorien an, die Studierende oft besuchen. Insbesondere das Lernen in Kleingruppen wird wertgeschätzt. Bei Bedarf gibt es dort auch eine individuelle Nachhilfe, die sich an den persönlichen Bedürfnissen der Studierenden orientiert. So kann die optimale Examensvorbereitung entscheidend gefördert werden.

Dennoch beträgt die Vorbereitungszeit oft mehr als ein Jahr. Und wer bisher in Regelstudienzeit studierte, braucht spätestens hier oft noch ein bis zwei zusätzliche Semester. Nach mindestens 4 Jahren Studium ist es dann soweit: Examen. 6 Klausuren (je nach Bundesland gibt es hier ggf. Abweichungen) in 1,5 Wochen á 5 Stunden.

Freischuss

Nach den schriftlichen Prüfungen sieht die Regelstudienzeit die Bearbeitung der Hausarbeit im Schwerpunktstudium vor, deren Ergebnis zusammen mit einer mündlichen Prüfung in die Examensnote eingeht. Studierende, die während der Regelstudienzeit ins Examen gehen, schreiben dabei ihren sogenannten Freischuss. Sollten sie mit den Ergebnissen unzufrieden sein oder sind sie gar durchgefallen, dürfen sie die Prüfungen jederzeit erneut wiederholen. Am Ende zählt das beste Ergebnis.

Das klingt natürlich verlockend und soll Studierende motivieren, sich nicht im Langzeitstudium zu verlieren. Dahinter verbirgt sich jedoch auch die Gefahr, dass man voreilig und ungenügend vorbereitet das Examen schreibt und daher im Anschluss zunächst das erste Durchfallen als persönliche Niederlage verarbeiten muss.

Hat man die Examensklausuren und die Hausarbeit allerdings erstmal bestanden, so folgen noch die mündlichen Prüfungen. Und dann ist es endlich soweit: das Studium ist abgeschlossen. Zumindest Teil 1.

Runde 2

Teil 2 bildet das Referendariat. Dort lernen Studierende zwei Jahre Theorie und Praxis kennen und werden anschließend im 2. Staatsexamen geprüft. Auch während des Referendariates ist es möglich, einen Auslandsaufenthalt einzuplanen. Doch auch vor dem Referendariat nach Abschluss des 1. Staatsexamens bietet es sich an, für einen Master of Law ins Ausland zu gehen und dort oder in Deutschland zu promovieren.

Studierende, die auch das 2. Staatsexamen abgeschlossen haben, sind als Volljuristen dann für sämtliche juristischen Berufe qualifiziert.

Aber wie funktioniert das Studium eigentlich genau?

Bekannt sind nun sämtliche Details des Studienverlaufes bis hin zum 2. Staatsexamen. Aber was machen Studierende der Rechtswissenschaften eigentlich in all den Jahren? Welche Erwartungen an ein Jurastudium darf man richtigerweise haben? Das Jurastudium ist von Grund auf anders konzipiert, als viele bekannte Studiengänge. Angeblich lernt der Jurastudent vom 1. Tag an Paragraphen und Gesetze auswendig. Wenn es doch nur so einfach wäre …

Vorlesungen und Falltutorien

Studierende der Rechtswissenschaften besuchen theoretische Vorlesungen, in denen Gesetzestexte besprochen werden. Es geht dabei nicht darum, bestehendes Recht moralisch zu hinterfragen, sondern dessen Wortlaut zu analysieren, die Systematik eines Gesetzes zu verstehen und dessen Inhalt anwenden zu können. Um diese Anwendung zu beherrschen, besuchen Studierende Falltutorien analog zu den Vorlesungen. Gemeinsam erarbeiten sie sich dort anhand von Fallbeispielen den Weg zur Lösung eines juristischen Problems.

Fallbearbeitung im Gutachtenstil

Bereits ab der 1. Stunde wird der Gutachtenstil eingeführt. Dieser verschreckt oft wortgewandte Studierende, die das Spiel mit der Sprache lieben. Schematisch gliedern sich die Sätze aneinander. Eine vorgegebene Sprachstruktur lässt kaum Raum für Individualität, die man nach dem Vorbild amerikanischer Serien von Helden der Juristerei erwarten würde. Vielmehr geht es darum, Probleme im Sachverhalt des Fallbeispiels juristisch sicher zu verorten, um sie im Gutachten an entsprechender Stelle abzuhandeln.

Der Umgang mit Problemen ist ebenfalls starr. Sobald sich ihr Kern im Gutachten entblößt, werden Argumentationlinien vorgegeben, die verschiedene Lösungsansätze forcieren. Nachdem man sämtliche Möglichkeiten abgewägt hat, führt man das Gutachten im Sinne der am besten geeigneten Lösung fort und beschreitet den entsprechenden Pfad. So bahnen sich die Studierenden Stück für Stück einen Weg durch den Fall, bis sie am Ende verschiedenste Anspruchsnomen für Schadensersatz ausfindig gemacht haben, diverse Straftatbestände einer Handlung zuordnen konnten oder die Verhältnismäßigkeit staatlichen Handels gegenüber dem Individuum abgewägt haben.

 

Hilfreich ist dabei ein antrainiertes Schubladendenken. Signalwörter im Sachverhalt geben oft entscheidende Hinweise, die es dann zu erkennen und richtig zu verknüpfen gilt. So wird es in einer juristischen Klausur niemals darum gehen, auf eine Frage einfach eine knappe Antwort in kurzen Sätzen zu formulieren oder die Richtige aus verschiedenen Möglichkeiten anzukreuzen. Den Studierenden wird die Erstellung eines umfassenden Gutachtens abverlangt, das auf alle rechtlichen Probleme des Sachverhalts eingeht.

Die Frage nach der Gerechtigkeit

Sieht so also Jura aus? Gutachten schreiben? Entspricht das meinen Erwartungen an ein Jurastudium? Was hat das dann mit dem Recht zu tun? Wo bleiben Recht und Gerechtigkeit?

Neben den praktischen Fallanalysen, in denen man die Anwendung der Gesetze übt, gibt es auch Veranstaltungen in den Grundlagenmodulen. So muss jeder Studierende mindestens eine der Vorlesungen wie Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie oder Kriminologie besuchen. Zum Inhalt dieser Veranstaltungen zählt auch die Untersuchung soziologischer Aspekte des Rechts. Dort bietet sich entsprechend Raum, sich auch mit dem Menschen, dem Gerechtigkeitsempfinden und der Moral auseinanderzusetzen, um zu verstehen, wie es zu Staaten, Recht und Gesetzen gekommen ist.

Ansonsten begegnet man diesen Fragestellungen im Studium nicht wieder. Ob der Einzelne die Einführung der Todesstrafe befürwortet oder ablehnt, die Normen des Kaufrechts gerecht findet oder nicht, wird keinesfalls diskutiert. Studiert werden Gesetze und ihre Anwendung. Doch wenn der Jurist dieses Handwerk beherrscht, wird er in der Praxis Recht sprechen. Insofern ist das Studium die Grundlage für gesellschaftliche Gerechtigkeit im Sinne des Gesetztes.

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Voraussetzungen für ein Jurastudium

Wäre ich gut genug für all das? Könnte das mein Weg sein? Die Aufnahme des Jurastudiums erfordert nicht nur gewisse leistungsbezogene Voraussetzungen, sondern fordert idealerweise auch spezifische persönliche Fähigkeiten und Charakterzüge.

Numerus clausus

Die leistungsbezogenen Voraussetzungen differieren von Universität zu Universität. So kann an einigen Universitäten ein hoher numerus clausus gefordert sein, während andere Universitäten nicht einmal einen gewissen NC vorschreiben. Leistungsstärke in Fächern wie Deutsch, Englisch und Mathematik wird als besondere Eignung für den Studiengang empfunden. Auch das Latinum ist hilfreich. Pflicht ist es aber keinesfalls. Einheitliche leistungsbezogene Voraussetzungen lassen sich jedenfalls nicht formulieren.

Selbstsicherheit und Selbstdisziplin

In persönlicher Hinsicht ist Selbstsicherheit eine wichtige Eigenschaft. Studierende, die ihre Wertschätzung über Prüfungsleistungen definieren, werden im Jurastudium enttäuscht. Harte Arbeit und Disziplin werden mit einem „ausreichend“ belohnt. Das berühmte Prädikat ist nichts weiter als „vollbefriedigend“ und dennoch sehr selten. Den Allerwenigsten wird jemals eine Klausur für „gut“ befunden werden. Trotzdem müssen Studierende genug Selbstdisziplin mitbringen, die Vorlesungen und Tutorien ohne Anwesenheitspflicht zu besuchen, um weiter an sich zu arbeiten. Insbesondere müssen sie fähig sein, selbstständig zu lernen und das Lernen auch selbst zu organisieren.

Gerade während der Examensvorbereitung werden diese Fähigkeiten auf einer hohen Ebene verlangt, weil Studierende oft über Jahre hinweg starken Belastungen ausgesetzt sind. Das Studium geht nicht an allen spurlos vorbei. Ein auffällig hoher Anteil der Studierenden der Rechtswissenschaften hat mit psychischen Belastungen zu kämpfen, die aus Selbstzweifeln, Leistungsdruck und Examensstress resultieren.

Die Aufnahme des Jurastudiums steht wahrscheinlich den meisten Abiturienten uneingeschränkt frei. Ob es auch die richtige Entscheidung ist, wird vorher niemand wissen, aber zumindest sollte sich die Frage gestellt werden: „Hast du dir das auch wirklich gut überlegt?“

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