Promotion Jura – Zeitpunkt

Artikel über den richtigen Zeitpunkt der Promotion als Jurist. Vor dem Referendariat und bereits nach dem 1. Examen oder nach dem 2. Examen?

Datum
Rechtsgebiet Juristische Ausbildung
Ø Lesezeit 6 Minuten
Foto: Ekaphon maneechot/Shutterstock.com

Ist das erste Staatsexamen mit einem ordentlichen Ergebnis absolviert und in einem Rechtsgebiet ein tiefer gehendes Interesse entwickelt, stellt sich die Frage nach dem richtigen Zeitpunkt für das Promotionsvorhaben. In Betracht kommt zum einen eine Promotion unmittelbar nach dem ersten Staatsexamen oder eine Promotion nach Abschluss des Referendariats und des zweiten Staatsexamens. Im folgenden Artikel sollen die Vor-und Nachteile einer Promotion nach dem ersten bzw. zweiten Examen herausgearbeitet werden.

I. Promotion nach dem ersten Examen

Ein Jurastudium dauert in der Regel fünf Jahre. Ist das Studium abgeschlossen, so erscheint es nun auch nicht so viel länger, noch 1-2 Jahre für die Promotion anzuhängen. Dann wurde alles in „einem Rutsch“ absolviert und nun ist der Kopf frei um sich im Referendariat auf die Ausbildung zu konzentrieren. Nach dem Referendariat wartet dann in der Regel mit dem Doktortitel ein erhöhtes Einstiegsgehalt. Auch bietet sich eine Promotion nach dem ersten Examen dann an, wenn man in einem Rechtsgebiet beispielsweise durch den Schwerpunkt, ein weitergehendes Interesse entwickelt hat und dieses Interesse durch eine Promotion an der Heimatuniversität vertieft werden kann. In der Regel findet sich dann auch ein Doktorvater besser, da man die Professoren aus dem Schwerpunkt kennt. Nach dem Studium fällt das wissenschaftlichen Arbeiten noch bedeutend leichter als nach dem Referendariat, das überwiegend praxisbezogen ausbildet. Es erscheint einem so einfacher, die Promotion zu verfassen als nach zwei Jahren in der Praxis. Darüber hinaus schließt sich nach dem ersten Examen auch noch nicht der Berufseinstieg an, es sei denn, es wird der Weg des Unternehmensjuristen gewählt. Es fällt einem somit noch nicht allzu schwer auf etwas zu verzichten, das einem so noch nicht bekannt ist, nämlich Geld zu verdienen. Hat man nach dem zweiten Examen erst mal eine Arbeitsstelle, so wird die Promotion oftmals nur noch halbherzig betrieben, bzw. oft ganz abgebrochen.

Allerdings gibt es auch gute Gründe, die gegen eine Promotion nach dem ersten Examen sprechen.

Oftmals erschließen sich einem gewisse Gebiete der Rechtswissenschaft erst, wenn auch die prozessuale Seite verstanden wird. Im ersten Examen spielen prozessuale Kenntnisse jedoch nur eine sehr untergeordnete Rolle und so ist es für eine Promotion unter Umständen hilfreich, nicht unmittelbar nach dem ersten Examen zu schreiben, da das prozessuale Verständnis noch fehlt. Auch ist es nicht von der Hand zu weisen, dass man nach dem ersten Examen auf der Höhe des Wissens ist. Beginnt man jetzt mit der Promotion, ist viel relevanter Stoff, denn man im Referendariat benötigt bis nach der Promotion nicht mehr so präsent. Im Idealfall dauert eine Promotion 1-2 Jahre. Verschiebt sich allerdings dieser Plan nach hinten, hat man schnell das Gefühl „niemals“ fertig zu werden. Hängt man sich nicht mit absoluter Disziplin rein, kann aus der Promotion schnell ein Endlosvorhaben werden. Auch Kostengründe stellen ein Kriterium dar. Eine Promotion muss finanziert werden und Mitarbeiterstellen an der Universität sind rar. Mit steigendem Alter steigen auch die (materiellen) Ansprüche. Lebt man mit Ende 20 immernoch in einer Studenten-WG, während andere bereits im Berufsleben stehen, so kann dies möglicherweise demotivierend wirken und den Fortschritt an der Promotion behindern. Hier spricht vieles dafür, zunächst einmal das Referendariat abzuschließen, um dann finanziell abgesichert in eine Promotion zu starten. Schlussendlich stellt auch eine Doktorarbeit nur das Sahnehäubchen in der juristischen Ausbildung dar. Somit spricht vieles dafür, erst einmal die Pflicht zu absolvieren und dann die Kür.

II. Promotion nach dem zweiten Examen

Nach dem Abschluss der juristischen Ausbildung wurde in der Regel ein umfassender Überblick über die Rechtsgebiete erlangt. Nichts liegt nun näher, als jetzt eine Promotion zu beginnen. Finanziert werden kann eine Promotion durch eine halbe Stelle in einer Kanzlei oder im Öffentlichen Dienst. Der Druck, schnellstmöglich fertig zu werden, um finanziell unabhängig zu sein, ist nun nicht mehr so stark und man geht entspannter an eine Promotion heran. Viele Arbeitgeber unterstützen und fördern ein Promotionsvorhaben. Durch eine Promotion in seinem Spezialgebiet erlangt man vertiefte Kenntnisse und wird so im Unternehmen unverzichtbar. Dies ist besonders von Vorteil, wenn sich die Dissertation mit einem bisher recht unerforschtem Thema befasst, welches in Zukunft von erheblicher Bedeutung für das Unternehmen sein wird. Aber auch im öffentlichen Dienst sind Spezialisten gefragt, beispielsweise im immer schneller wachsenden Bereich des Wirtschaftsstrafrechts. Eine Promotion kann hier ein gelungener Einstieg in eine Schwerpunktsstaatsanwaltschaft darstellen.

Allerdings gilt es auch bei einer Promotion nach dem zweiten Examen gewisse Aspekte zu beachten.

Nachdem das zweite Examen abgelegt wurde, hat man in der Regel 7-8 Jahre juristische Ausbildung hinter sich. Es fällt sicherlich schwer, sich danach noch zu einer Promotion zu motivieren, wenn man als Anwalt oder im öffentlichen Dienst nun endlich Geld verdienen kann und mitten im Berufsalltag stehen möchte. Desweiteren nehmen nach dem Referendariat bei vielen auch familiäre oder private Verpflichtungen zu und die Zeit für eine Promotion ist schlicht nicht mehr da. Wurde eine Familie gegründet und beginnen die damit einhergehenden Pflichten, so bleibt kaum noch Zeit für eine Dissertation. Arbeitet man unter der Woche Vollzeit und plant die Promotion an den Wochenenden voranzutreiben, so entsteht schnell eine Überlastung mangels genügender Erholung. Dies führt unter Umständen dazu, dass die Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz abnimmt und die Promotion nicht weiter verfolgt wird. Selbst wenn man nur halbtags arbeitet, so ist das Berufsleben stressig und es bleibt wenig Zeit für die Doktorarbeit und die hierzu unabdingbare Recherche. Denn auch ein Halbtagsjob kann stressig sein und stellt gerade für Berufsanfänger oft eine große Anstrengung dar, das Arbeitsleben und das Privatleben unter einen Hut zu bekommen.

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III. Fazit

Der richtige Zeitpunkt für das Verfassen einer Dissertation ist eine sehr persönliche Entscheidung. Um im Einzelfall eine gute Entscheidung treffen zu können, kommt es vor allem auf die finanzielle Situation an. Tendenziell ist eine Promotion nach dem zweiten Examen für alle diejenigen von Vorteil, die die Juristenausbildung straff durchziehen wollen und sich danach in Ruhe einem Promotionsvorhaben widmen, u.U.mit der Sicherheit einer beruflichen Tätigkeit im Rücken. Besteht kein Zeitdruck, bietet es sich an, eine Promotion nach dem ersten Examen in Angriff zu nehmen. Hier sollte, um Niederlagen zu vermeiden, ein selbst auferlegter Zeitplan unbedingt eingehalten werden. Egal für welchen Weg man sich entscheidet gilt jedoch, dass zu einer Dissertation eine ganze Menge Idealismus gehört und die Fähigkeit zu verzichten. Nur wer wirkliches Interesse an der Promotion mitbringt, ist längerfristig bereit Opfer zu bringen, um am Ende eine gelungene Arbeit in den Händen zu halten.

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