Klausurenkurs

Klausurenkurs: Alles zur Examensvorbereitung im Jurastudium, von der richtigen Zeiteinteilung bis hin zur Anmeldung, inkl. juristischer Auslegungsmethoden.

Datum
Rechtsgebiet Examen
Ø Lesezeit 9 Minuten
Foto: Chinnapong/Shutterstock.com

Zu einer erfolgreichen Examensvorbereitung gehört neben der Teilnahme an einer Lerngruppe und dem Besuch eines Repetitoriums auch die Bearbeitung von Übungsklausuren. Der folgende Beitrag soll dem Leser einen Überblick darüber geben, wie im Klausurenkurs bestmögliche Ergebnisse erzielt werden können.

I. Der richtige Zeitpunkt

Die meisten Studenten sind nach dem sechsten Semester scheinfrei und planen nun die Examensvorbereitung.  Sind die großen Scheine bestanden, so verfügt man in der Regel über ein solides Grundwissen aus den ersten Semestern sowie ein partiell angehäuftes Sonderwissen, welches aus der Vorbereitung auf die Scheinklausuren resultiert. Nun muss dieses Wissen mit den anderen examensrelevanten Themen vernetzt und die Anwendung trainiert werden.Dies geschieht am besten mit der Übung am Fall, denn so wird der Stoff schließlich auch im Examen abgeprüft. Somit bietet es sich an – nachdem die großen Übungen abgeschlossen sind – einmal wöchentlich den universitären Klausurenkurs zu besuchen. Dieser Kurs wird in der Regel immer an einem festgelegten und gleichbleibenden Wochentag auch in den Semesterferien angeboten. Als Beispiele können hier die Universität Freiburg (jeden Samstag von 8-13 Uhr) und die Universität Augsburg (jeden Freitag von 8:30-13:30 Uhr) angeführt werden. Im Idealfall besucht man in dieser Zeit auch ein Repetitorium, ist Mitglied einer Lerngruppe und kann dann in den Klausuren austesten, wie der derzeitige Wissensstand ist. Natürlich dürfen zu Beginn der Examensvorbereitung noch keine Wunder erwartet werden, allerdings stellen sich nach ein paar Wochen meistens erste Erfolge ein, die motivieren, weiter am Ball zu bleiben. Auch wenn der Wissensstand noch zu gering ist, um einen Fall komplett lösen zu können, so ist es unbedingt empfehlenswert, zumindest eine Lösungsskizze anzufertigen und bei der Rückgabe der Klausur in die Besprechung zu gehen. Es ist keine Schande, in den ersten Klausuren durchzufallen – das geht den meisten so und Übung macht den Meister.

II. Zeiteinteilung

Wurde der Sachverhalt ausgeteilt sind – wie im Examen – 5 Stunden Bearbeitungszeit vorgegeben. Um diese Zeit optimal zu nutzen und später kein Zeitproblem zu bekommen empfiehlt es sich, die Zeit wie folgt einzuteilen: Zunächst die Fallfrage lesen. Hat man diese im Kopf kann der Sachverhalt viel lösungsorientierter durchgearbeitet werden. Dann den Sachverhalt zweimal gründlich durchlesen, wichtiges markieren, erste Gedanken an den Rand schreiben. Nach der Sachverhaltsanalyse, für die in etwa 30 Minuten veranschlagt werden sollten, beginnt der Bearbeiter mit dem Erstellen einer Lösungsskizze. Hierfür sollte im Strafrecht ca. 1 Stunde, im öffentlichen Recht und Zivilrecht 1-1,5 Stunden eingeplant werden. In der Lösungsskizze sollten Probleme an den einzelnen Tatbestandsmerkmalen vermerkt werden sowie kurze Stichworte zur Lösung. Auch wichtige Konkurrenzprobleme, die im Eifer des Gefechts bei der Niederschrift gerne vergessen werden (Beispielsweise die Sperrwirkung des EBV) werden auf der Lösungsskizze vermerkt. Mehrpersonenverhältnisse im Zivilrecht müssen aufgemalt werden, um so die Beziehungen untereinander besser entschlüsseln zu können. Enthält ein Sachverhalt viele Zeitangaben, so empfiehlt sich das Anfertigen eines Zeitstrahls, um den Überblick nicht zu verlieren.

Jura Individuell -Tipp: Im Strafrecht unbedingt bei jeder Klausur den Versuch und ggf. Rücktritt im Hinterkopf behalten, da dies sehr oft übersehen wird.

Beginnt man mit der Niederschrift der Klausur und stellt fest, dass – trotz guter Zeiteinteilung – die Klausur nicht im vorgegebenen Bearbeitungsrahmen fertig gestellt werden kann, so darf man nicht in Panik verfallen. Vielmehr sollten die bisher bearbeiteten Probleme ausführlich dargestellt werden. Damit werden Punkte gesammelt; nicht mit einer runtergeschriebene Klausur ohne tiefergehende Argumentation bei den angelegten Problemen. Dann schadet es auch nicht, wenn die Klausur nicht zu Ende bearbeitet wurde. Wichtig ist, dass gewisse Problemkreise gesehen und vertretbar gelöst wurden.

III.Bearbeitung unter authentischen Bedingungen

Die Universitäten stellen für die Klausurbearbeitung in den allermeisten Fällen einen eigenen Hörsaal für die Ausarbeitung zur Verfügung. Dieses Angebot sollte genutzt werden, da die Rahmenbedingungen für das richtige Examen nirgendwo besser simuliert werden können. Auch auf herunterfallende Stifte und erkältete Mitprüflinge kann sich damit jeder Teilnehmer einstellen, um im richtigen Examen nicht Gefahr zu laufen, dadurch aus der Konzentration gebracht zu werden. Manche Universitäten bieten sogar eine Besprechung der geschriebenen Klausur direkt im Anschluss an. Dies bringt den Vorteil, sich nicht gesondert auf die Besprechung vorbereiten zu müssen und zugleich eine effektive Auf- und Verarbeitung der klausurrelevanten Probeme.

Oft kann im Klausurenkurs beobachtet werden, dass die Bearbeiter für die Lösung der Klausur Skripten, Karteikarten oder ihr Smartphone zu Hilfe nehmen. Hiervon ist dringend abzuraten. Zum einen ist es für eine gute Klausurlösung meistens überhaupt nicht erforderlich, Meinungsstreitigkeiten bis ins letzte Detail darzustellen oder Definitionen perfekt auswendig niederschreiben zu können. Hängt man in der Fallbearbeitung an einer Stelle, ist das oftmals ein Zeichen dafür, dass sich mit einem angelegten Problem auseinandergesetzt werden soll. Auch ohne einen Streit zu kennen hilft es oft, wenn der Bearbeiter das Problem herausarbeitet und davon ausgehend überlegt, welche Positionen hierzu eingenommen werden können.

Jura Individuell- Tipp: Beispielsweise könnte in einer Zivilrechtsklausur einmal das Problem auftauchen, ob ein Anwartschaftsrecht ein Recht zum Besitz i.S.d. § 986 BGB darstellt. Hier hilft es, sich zu überlegen, welche Rechtsnatur das Anwartschaftsrecht darstellt. Im nächsten Schritt wird das  Anwartschaftsrecht mit den von der Rechtsprechung anerkannten Besitzrechten verglichen. Dann überlegt man schlussendlich, ob auch das Anwartschaftsrecht hierunter fallen könnte.

IV. Der Rettungsanker für jede Klausur: Die juristischen Auslegungsmethoden

Stößt man in der Bearbeitung auf eine unbekannte Norm, so stellt sich die Frage, wie sich nun im Gutachten am besten mit der Norm auseinanderzusetzen ist.

Hierfür eignen sich die in der Ausbildung oft erwähnten, allerdings oftmals nicht vom Klausurbearbeiter angewendeten Auslegungsmethoden:

1. Grammatikalische Auslegung

Mit der grammatikalischen Auslegung ist gemeint, dass sich der Rechtsanwender den Sinn der Norm klar macht, also überlegt was Sinn der gesetzlichen Formulierung sein könnte.

2. Systematische Auslegung

Systematische Auslegung bedeutet, dass die Norm im Gesamtkontext des Gesetzes gesehen werden soll. Steht die Norm möglicherweise im Schuldrecht, so wollte der Gesetzgeber eine für das Schuldrecht relevante Materie regeln. Im nächsten Schritt kann untersucht werden, in welchem Teil des Schuldrechts die Norm steht. Dies führt einem vor Augen, in welches System der Gesetzgeber die Norm eingebettet hat und hilft auch bei der möglichen Frage weiter, ob die Norm ggf. analogiefähig ist.

3. Historische Auslegung

Die historische Auslegung kann nur zur Anwendung kommen, wenn dem Klausurbearbeiter der Wille des Gesetzgebers bekannt ist. Dieser geht aus den Gesetzesmaterialien hervor, die einem jedoch meistens nicht vorliegen dürften. Insofern ist auf die historische Auslegung nur einzugehen, wenn beispielsweise die Gesetzesmaterialien in einer Klausur mit abgedruckt sind, was allerdings nur äußerst selten der Fall sein wird.

4. Teleologische Auslegung

Mithilfe der teleologische Auslegung fragt man nach den Zweck einer Vorschrift. Allerdings ist die Grenze der Auslegung dort gegeben, wo der Wortlaut das Ergebnis nicht mehr trägt.

5. Analoge Anwendung von Normen

Jura Individuell- Hinweis: Vorsicht! Dies gilt jedoch nur für das Zivilrecht und das Öffentliche Recht, allerdings nicht für das Strafrecht, denn dort herrscht bekanntermaßen – zumindest für den Täter belastende Normen – das Analogieverbot!

Bei der Analogie handelt es sich zwar nicht um eine der oben dargestellten Auslegungsmethoden, sondern um ein Rechtsinstitut, das weiterhilft, wenn man eine Norm auf Sachverhalte anzuwenden versucht, die sich nicht mehr unter den Wortlaut des Gesetzes subsumieren lässt. Dann kommt eine analoge Anwendung der Norm in Betracht.

Voraussetzungen einer analogen Anwendung von Normen sind:

a) Es muss eine planwidrige Regelungslücke  im Gesetz vorliegen sowie

b) Eine vergleichbare Interessenlage gegeben sein

6. Teleologische Reduktion

Bei der teleologischen Reduktion handelt es sich um eine Auslegungsmethode, bei der man den Sachverhalt mit dem Wortlaut der Norm vergleicht und es zunächst erscheint, dass der Sachverhalt durch die Anwendung der Norm abschließend geregelt ist. Möglicherweise wäre es jedoch im konkreten Einzelfall nicht sachgerecht die Norm anzuwenden. Die Norm wird somit eng ausgelegt und bleibt möglicherweise im konkreten Einzelfall unangewendet.

Mit den dargestellten Auslegungsmethoden kommt der Klausurbearbeiter  somit immer zu einem vertretbaren Ergebnis, ohne vertiefte Kenntnisse zu der Norm zu haben.

V. Anzahl der zu schreibenden Klausuren

Sucht man nach Ratschlägen, wie viele Übungsklausuren bis zum Examen geschrieben werden sollten, so finden sich unterschiedliche Angaben. Manche haben so gut wie keine Klausur geschrieben, andere nahezu 100.

Hierzu sollte gesagt werden, dass die Übungsklausuren zum einen dazu dienen, die Examenssituation möglichst oft zu simulieren, d.h. dass Bearbeiter, die es bereits nach wenigen Klausuren schaffen, sich die Zeit gut einzuteilen weniger Klausuren schreiben müssen wie Bearbeiter, die hiermit noch Probleme haben.

Darüberhinaus hilft das Klausurschreiben mit unbekannten Problemen fertig zu werden, indem man die oben genannten Bearbeitungsmethoden anwendet. Dies gibt das nötige Selbstbewusstsein, um im Examen bei einem zunächst „exotischen“ Sachverhalt die Nerven zu bewahren.

Schreibt man ohne Hilfsmittel die Klausuren und besteht diese nach einiger Zeit mit einem Schnitt von ca. 6 Punkten, kann man sich guten Gewissens zum Examen anmelden. Somit sollte nicht so sehr die Anzahl der Klausuren im Vordergrund stehen, sondern die erzielten Leistungen in den Übungsklausuren. Damit sich ein verlässlicher Durchschnitt bilden kann, ist es jedoch schon erforderlich, zumindest 10-15 Klausuren verfasst zu haben.

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VI.Fazit

Um ein erfreuliches Ergebnis im Examen zu erzielen ist es unerlässlich, Übungsklausuren zu schreiben. Hierzu müssen die Klausuren ohne Hilfsmittel unter Examensbedingungen verfasst werden. Nur so ist eine verlässliche Selbsteinschätzung möglich, die einem vor dem bösen Erwachen im Examen bewahrt. Durch das Klausurenschreiben geht man souveräner ins Examen und meistert auch an unbekannte Sachverhalte heran. Wichtig ist es, sich die gängigen Auslegungsmethoden ins Gedächtnis zu rufen, wenn es gilt, eine unbekannte Norm zu bearbeiten.

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