Wie schreibt man eine Jura-Klausur?

Hilfreiches zum richtigen Klausurenschreiben - Stil, Fallstricke und wichtige Grundsätze.

Datum
Rechtsgebiet Examen
Ø Lesezeit 8 Minuten
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Sowohl im ersten als auch im zweiten Staatsexamen spielt das Schreiben von Klausuren eine zentrale Rolle. Ob nun im Zivilrecht, Strafrecht oder auch im Öffentlichen Recht – das Erstellen guter oder doch zumindest brauchbarer Klausurlösungen in der richtigen Form ist eine Kunst für sich, die sehr wohl über den Erfolg im Examen entscheiden kann. Einige einfache Kniffe, die beim Schreiben helfen, sollen hier vorgestellt werden.

I. Grundsätzliches

1. Die Klausur

In beiden Staatsexamina sind die Klausuren sich in vieler Hinsicht ähnlich. Geschrieben wird über fünf Stunden am Stück, als Hilfsmittel sind nur die Gesetzestexte und im zweiten Examen dazugehörige Kommentare erlaubt. Der Sachverhalt gilt als bewiesen und plausibel, wobei im ersten Staatsexamen akademische Theorien eine wichtige Rolle spielen. Im zweiten Examen dagegen wird mehr Gewicht auf die Praxis gelegt, und auch das Prozessrecht muss beachtet werden.

Es gibt jedoch noch mehr Gemeinsamkeiten, denn in jeder Klausur wird ein großes Gewicht auf die richtige Strukturierung, die korrekte Form und den passenden Stil gelegt.

2. Struktur, Form, Stil

Für die korrekte Strukturierung sind die Prüfungsschemata von entscheidender Bedeutung, die sich zum Glück innerhalb eines Rechtsgebietes meist sehr ähnlich sind und verhältnismäßig leicht gelernt werden können. Die korrekte Form, in der eine Klausur gehalten werden muss, ist meistens der sattsam bekannte Gutachtenstil. Wenn dagegen ein Urteilsentwurf (Zweites Staatsexamen) gefordert ist oder unproblematische Kleinigkeiten kurz angeprüft und dann verworfen werden können, ist stattdessen der Urteilsstil am Platz.

Die Prüfungsschemata und der richtige Stil sind vergleichsweise einfach,viel schwieriger ist es dagegen, die Klausur so zu schreiben, dass sie den Ansprüchen des Prüfers genügt. Abgesehen von den Fragen der korrekten Darreichungsform in Sachen Stil und Gewichtung sollte man sich stets vor Augen halten, wie ein Korrekturassistent oder Prüfer tickt und was er sehen möchte. Meist ist er gestresst, hat noch mindestens fünfzig weitere Klausuren auf dem Tisch und längst nicht genug Zeit, jede einzelne zu würdigen, so dass es sich auszahlt, die Klausur so zu gestalten, dass es ihm eine Freude ist, sie zu bearbeiten, und es ihm leicht fällt, sie gut zu bewerten – selbst wenn nicht alles richtig ist. Entsprechend sollte man alles nur Erdenkliche dafür tun, dass die Klausur leicht zu lesen ist und der Prüfer den Eindruck gewinnt, man habe die zentralen Probleme des Falls erkannt und richtig (oder doch zumindest konsequent falsch) gelöst.

Die Rechtswissenschaft hat in mancher Hinsicht große Ähnlichkeit mit der Mathematik. Auch hier kommt es darauf an, den richtigen Lösungsweg zu suchen und jeden Punkt bis zur Lösung korrekt abzuarbeiten. Der in der Klausur am besten geeignete Stil ist mithin ein nüchternes Amtsdeutsch mit einfachen und klaren Wenn-Dann-Formulierungen, die es dem Leser (und besonders dem Prüfer) erleichtern, dem Gang der Argumentation zu folgen und die Leistung des Prüflings einzuschätzen. Es verbieten sich weitschweifige Ausführungen zu unwichtigen Details, da sie unnötig Bearbeitungszeit kosten und den Prüfer langweilen, der viel mehr daran interessiert ist, ob der Verfasser die entscheidenden Probleme erkannt und korrekt gelöst hat. Ebenso sind allzu kreative oder blumige Formulierungen fehl am Platz, sie sind schlichtweg überflüssig und lenken vom Wesentlichen ab.

3. Konsequenz und Differenzieren

Zwei eherne juristische Grundsätze unterscheiden meist eine gute Lösung von einer schlechten: die Fähigkeit zum Differenzieren und das Finden einer konsequent durchdachten Lösung.

Die Fähigkeit zum Differenzieren gehört für einen Juristen zu den Kernfertigkeiten. Entsprechend muss man den Prüfer merken lassen, dass man sie beherrscht, sei es nun zwischen Richtig und Falsch, Konsequent oder Inkonsequent oder Wichtig und Unwichtig. Am besten geht das, indem man sauber das Wichtige vom Unwichtigen und das Richtige vom Falschen trennt und stets demonstriert, dass man die wichtigen Probleme gesehen und die richtigen Lösungen gefunden hat.

Eine weitere wichtige Fähigkeit, die einen Juristen ausmacht, ist das konsequente Verfolgen eines einmal eingeschlagenen Weges bis zum Ende. Selbst wenn sich zwischendurch Fehler einschleichen, wissen die Prüfer eine konsequent falsche Lösung meist mehr zu schätzen als eine richtige, die auf einem undurchsichtigen Weg zustande kam. Entsprechend verbietet sich eine ergebnisorientierte Klausurlösung, da das Bestreben, den Fall so zu lösen, wie er dem eigenen Rechtsgefühl entspricht, einer leidenschaftslosen und konsequenten Bearbeitung im Wege steht. Das Rechtsgefühl ist zwar als Wegweiser hilfreich, jedoch ist eine Klausur stets für Überraschungen gut, und man sollte lieber konsequent arbeiten und dafür Punkte ernten, als inkonsequent zu einer das Rechtsgefühl befriedigenden, aber falschen Lösung zu gelangen und womöglich durchzufallen. Doch Vorsicht: man sollte Konsequenz nicht mit Starrköpfigkeit verwechseln und einen als falsch erkannten Lösungsweg nicht nur deshalb zu Ende gehen, weil man um jeden Preis daran festhalten will.

4. Zeitmangel

Hat man am Ende aus welchem Grunde auch immer nicht mehr genug Zeit zur Verfügung, um seine Fallösung in der gebotenen Form zu Ende zu bringen, sollte man versuchen, dem Prüfer wenigstens noch das korrekte Prüfungsschema mit stichwortartiger Lösung zu präsentieren, so dass sichtbar wird, dass man die korrekte Lösung gefunden hat. Das ist meist mehr wert als eine korrekt ausformulierte, jedoch auf halbem Wege abgebrochene Lösung.

II. Klausurbearbeitung

Natürlich müssen die Klausuren der verschiedenen Rechtsgebiete gemäß der jeweiligen Prüfungsschemata und Fallösungsstrategien auch verschieden bearbeitet werden. Im Rahmen dieses Artikels würde dies jedoch zu weit führen, und stattdessen möchte ich lieber auf die rein physischen Aspekte der Klausurbearbeitung zu sprechen kommen, die mindestens ebenso wichtig sind wie die fachlichen. Auch hier gibt es einige einfache Tricks, mit denen man sich helfen kann.

Klausuren schreiben ist anstrengend. Fünf Stunden sind eine lange Zeit, alles muss handschriftlich zu Papier gebracht werden, und die Lösung des Falles fordert dem Kopf das Letzte ab. Noch dazu verstopfen oft Gesetzestexte und Kommentare den ohnehin knapp bemessenen Arbeitsplatz, und auch die Geräuschkulisse ist wenig hilfreich. Hunger und Durst sind ebenfalls ein Problem, gar nicht zu reden von Angst oder gar Panik in jenen düsteren Momenten, wenn man den Mut verliert oder nicht mehr an die eigene Lösung glaubt. Um diesen Schwierigkeiten begegnen zu können, sollte man seine Klausurbearbeitung mit einer festen Struktur versehen und hin und wieder Pausen einlegen, um physische Bedürfnisse zu befriedigen und sich eine kurze Auszeit zu gönnen.

Essen und trinken sind während einer Klausur gestattet, womöglich steht einem sogar ein kurzer Gang zur Cafeteria offen. Eine kleine Mahlzeit zwischendurch wirkt manchmal Wunder und erlaubt es, vom Geschehen Abstand zu gewinnen und möglicherweise neue Lösungsansätze zu finden, die einem vorher im „Nahkampf“ nicht eingefallen wären. Hunger und Durst sind selten gute Begleiter, man sollte sich jedoch auch davor hüten, sich den Bauch zu sehr vollzuschlagen oder sich mit seinen Ess- und Trinkgeräuschen den Unwillen der anderen Teilnehmer oder der Aufsichtsperson zuzuziehen. Empfehlenswert ist eine regelrechte Frühstückspause etwa auf der Hälfte der Bearbeitungszeit, kleine Happen und Schlucke zwischendurch sind ebenfalls gestattet. Die Wahl der Speisen und Getränke muss aufgrund der Verschiedenheit der Geschmäcker und Bedürfnisse jedem selbst überlassen bleiben, allzu Schweres oder allzu Aufputschendes sollte jedoch gemieden werden.

Jeder Prüfling darf die Toilette benutzen. Der Ausbruch aus der im Klausurraum herrschenden Atmosphäre konzentrierten Arbeitseifers und mühsam unterdrückter Panik kann für etwa vorhandene eigene Ängste oder Blockaden Wunder wirken, und die stille (und hoffentlich saubere) Toilette wirkt oft wie eine Befreiung. Man kann sich etwas erfrischen und zu Atem kommen, so dass man seinen Besuch ruhig ein wenigausdehnen sollte, wenn einem danach ist. Bei dem Stress, den die Examenskandidaten leiden, werden die meisten Aufsichtsführenden wohl auch nichts dagegen haben, wenn man diesen Ort der Ruhe etwas häufiger aufsucht, im Interesse der Bearbeitungszeit sollte man es jedoch nicht übertreiben.

Wichtig ist auch die Einteilung der zur Verfügung stehenden Bearbeitungszeit, was das Verhältnis zwischen Bearbeitung des Falles und des Niederschreibens der Lösung angeht. Im Zivilrecht und im öffentlichen Recht beträgt es etwa ½ zu ½, während im Strafrecht meist ein Verhältnis von ungefähr 1/3 zu 2/3 gilt. Insbesondere im zweiten Staatsexamen ist der Schreibaufwand gerade im Strafrecht extrem, und es kommt sehr häufig vor, dass ein Kandidat seine Lösung nicht vollständig zu Papier bringen kann. Überhaupt kann es nicht schaden, darauf zu achten, seine Schreibhand in der Examenszeit vor Überlastung zu schützen und im Vorfeld genügend zu trainieren, denn Sehnenscheidenentzündungen aufgrund zu hoher Belastung kommen durchaus vor.

Zum Schluss nur noch eins: den Ball flach halten, nicht die Nerven verlieren und sich nicht verrückt machen lassen.

Viel Glück!

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III. Anmerkungen

Zur Ergänzung siehe auch die in den Katgorien Juristische Ausbildung und Examensvorbereitung veröffntlichten Beiträge.

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