Wirksamkeit eines Bebauungsplans – Kurzschema, Bayern

Kurzes Prüfungsschema als Überblick für die Prüfung der Wirksamkeit eines Bebauungsplanes in Bayern. Darunter Tipps für die Klausur.

Datum
Rechtsgebiet Baurecht
Ø Lesezeit 2 Minuten
Foto: jannoon028/Shutterstock.com

Ergänzend zu unserem ausführlichen Prüfschema zur Wirksamkeit eines Bebauungsplan eignet sich dieses Kurzschema. 

A. Ermächtigungsgrundlage

§§ 1 Abs. 2, 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 BauGB

B. Formelle Rechtmäßigkeit

I. Zuständigkeit:

  1. Verbandskompetenz: Gemeinde, vgl. § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB.
  2. Organkompetenz: Gemeinderat, vgl. Art. 37 GO i.V.m. Art. 32 Abs. 2 Nr. 2 GO

II. Verfahren

  1. (Plan-) Aufstellungsbeschluss, vgl. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB.
  2. Ortsübliche Bekanntmachung, vgl. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
  3. Ermittlung des Abwägungsmaterials durch Umweltprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 2 Abs. 3 BauGB. a. Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB b. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach §§ 3 ff. BauGB aa) Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB bb) Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB

  4. Öffentliche Auslegung des Planaufstellungsbeschlusses nach § 3 Abs. 2 und 3 a. Ortsübliche Bekanntgabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB b. öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB

  5. Ordnungsgemäßer Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB
  6. Evtl. Genehmigungserfordernis nach §§ 6 Abs. 1, 10 Abs. 2 BauGB

III. Form

  1. Ausfertigung nach Art. 26 Abs. 2 GO.
  2. Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB

C. Materielle Rechtmäßigkeit

I. Erforderlichkeit der Planung nach § 1 Abs. 3 BauGB

  1. Keine Negativplanung
  2. Keine Gefälligkeitsplanung

II. Zulässige Festsetzungen nach § 9 Abs. 1-7 BauGB

III. Anpassungsgebot nach § 1 Abs. 4 BauGB

IV. Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB

V. Abstimmungsgebot nach § 2 Abs. 2 BauGB

VI. Kein Verstoß gegen das Abwägungsgebot nach § 1 Abs. 7 BauGB

VI. Kein Verstoß gegen das Abwägungsgebot nach § 1 Abs. 7 BauGB

a. Die Abwägungsfehlerlehre des BVerwG b. Der Grundsatz der räumlichen Trennung nach § 50 BImSchG c. Das Gebot der Konfliktbewältigung d. Verbot der Vorwegbindung e. Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht

VII. Die Unbeachtlichkeit nach §§ 214 ff. BauGB

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