Jura und lateinische Begriffe
Überblick über juristische Fachtermini mit Erkläuterungen zu deren Inhalt

Rechtsgrundsätze werden gerne in lateinischen Begriffen ausgedrückt, da vor allem das Zivilrecht auf dem römischen Recht basiert.
Wichtige lateinische Begriffe des Zivilrechts:
- Ad in certas personas: An einen unbestimmten Personenkreis gerichtet
- Culpa in contrahendo (kurz: c.i.c.): Verschulden bei Vertragsschluss, vorvertragliche Pflichtverletzung
- Dolo agit, qui petit quod redditurus est; Auch: dolo- agit- Einrede: arglistig verhält sich, wer etwas verlangt, das er sofort wieder zurückgeben muss
- Essentialia negotii: Die wesentlichen Bestandteile eines Geschäfts
- Ex nunc : In die Zukunft gerichtet; ab jetzt; von nun an
- Ex tunc: Von Anfang an, rückwirkend
- Invitatio ad offerendum: Aufforderung zur Abgabe von Angeboten
- Ipso iure: Kraft Gesetzes wegen
- Lex specialis: Sondergesetzliche Regelung
- Pacta sunt servanda: Verträge sind zu halten
- Venire contra factum proprium: Widersprüchliches Verhalten
- Vis absoluta: Körperliche Gewalt (willensausschließende Gewalt)
- Vis compulsiva : Psychischer Zwang (willensbeugende Gewalt)