Jurajobs – Stellenangebote

Dieser Artikel liefert einen Überblick über diverse Jurajobs: Richter, Staatsanwalt, Verwaltung, Rechtsanwalt, Notar, Mediator, Dozent, Journalist, Autor

Datum
Rechtsgebiet Juristische Ausbildung
Ø Lesezeit 18 Minuten
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Ein Überblick über die juristischen Berufe

Was werde ich nach dem Jurastudium? Viele Jurastudenten machen sich während des Studiums noch keine Gedanken welche berufliche Richtung sie später einmal einschlagen wollen. Dies hat wahrscheinlich verschieden Gründe. Zum einen muss man sowieso die drei großen Rechtsgebiete bis zum Schluss beibehalten. Viele Berufsmöglichkeiten oder Spezialisierungen sind den Meisten aber auch schlicht und einfach nicht bekannt, da sie an der Uni keine Erwähnung finden. Oder man denkt man hätte im Referendariat noch „ewig“ Zeit eine Entscheidung zu treffen. Dabei wollen nicht alle Anwälte oder Richter werden. Es kann sich aber auf jeden Fall lohnen, sich frühzeitig einen Überblick darüber zu verschaffen, „was man mit Jura alles machen kann“. Denn so kann man die Zeit im Studium oder Referendariat gut nutzen, um etwa durch Ableistung eines Praktikums oder einer Referendarstation einen ersten Einblick in ein vielleicht nicht so gängiges Rechtsgebiet oder einen der vielen Jurajobs zu gewinnen. Der folgende Fachartikel soll hierfür einen ersten Überblick geben.

Übrigens, zu den JuraIndividuell-Jobangeboten gehts hier.

Richter

Einer der klassischen juristischen Berufe ist das Richteramt. Möglich ist eine Tätigkeit bei einem der Amts- oder Landgerichte, einem Oberlandesgericht, einem Fachgericht, am Bundesgerichtshof und beim Bundesverfassungsgericht. Richter entscheiden neutral und unabhängig in den ihnen übertragenen gerichtlichen Verfahren. Sie sprechen Urteile oder schlagen in Konfliktfällen Vergleichsmöglichkeiten vor.

Richter stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis eigener Art und werden in der Regel nach einer 3-5 jährigen Probezeit auf Lebenszeit eingestellt. Lediglich am Bundesverfassungsgericht ist die Amtszeit auf 12 Jahre beschränkt. Während der Probezeit erfolgt regelmäßig auch eine Versetzung zur Staatsanwaltschaft. Voraussetzung für eine Einstellung ist die Befähigung zum Richteramt nach § 5 DRiG, d.h. das Bestehen des 1. und 2. Staatsexamens. Hinsichtlich des erforderlichen Notendurchschnitts sehen die einzelnen Bundesländer unterschiedliche Voraussetzungen vor. In der Regel werden mindestens 7,5 Punkte (aufwärts) sowie überdurchschnittliche Leistungen während des Referendariats verlangt. De facto werden aber regelmäßig nur Bewerber berücksichtigt, die mindestens zwei Prädikatsexamen (ab 9 Punkte) vorweisen können. Teilweise sind auch eine Promotion oder erste Erfahrungen in der anwaltlichen Praxis erwünscht. Auch die Bewerbungsfristen variieren je nach Bundesland. Teilweise sind Bewerbungen jederzeit möglich, teilweise werden die Richter stets zu bestimmten Terminen eingestellt. Einen guten Überblick bieten hier die Internetseiten der jeweiligen Landesjustizministerien. Das Richteramt wird wesentlich vom Gebot der richterlichen Unabhängigkeit geprägt, d.h. ein Richter ist in der Ausübung seines Amtes und Einteilung seiner Arbeitszeit relativ frei. Richter unterliegen lediglich einer Dienstaufsicht. Die Besoldung richtet sich nach den Besoldungsgesetzen des Bundes und der Länder, vor allem nach der Besoldungsordnung R. Insbesondere im europäischen Vergleich ist die Richterbesoldung in  Deutschland nicht gerade üppig. Das Einstiegsgehalt liegt in der Regel bei knapp 4.000€ pro Monat.

Spätestens in der Gerichtsstation während des Referendariats kann jeder einen Einblick in die richterliche Tätigkeit gewinnen. Wer sich im besonderen Maß dafür interessiert, kann sich jedoch schon früher um ein Praktikum bemühen.

Staatsanwalt

Kernaufgabe des Staatsanwalts ist zunächst die Leitung des Ermittlungsverfahrens. Er ist für die Ermittlung des strafrechtlich relevanten Sachverhalts verantwortlich und bestimmt, welche Maßnahmen hierfür zu veranlassen sind. Sind die Ermittlungen abgeschlossen, erhebt er bei Vorliegen des hinreichenden Tatverdachts Anklage bzw. beantragt einen Strafbefehl und agiert im Rahmen der gerichtlichen Hauptverhandlung als Vertreter der Anklage. Im Fall einer Verurteilung ist die Staatsanwaltschaft auch Vollstreckungsbehörde hinsichtlich der verhängten Strafe, die entsprechenden Aufgaben werden jedoch in der Regel von Rechtspflegern wahrgenommen.

Die Voraussetzungen für eine Ernennung als Staatsanwalt entsprechen denen des Richters. Erforderlich ist die Befähigung zum Richteramt nach § 5 DRiG. Die Einstellung erfolgt zunächst ebenfalls als Richter auf Probe. Auch die Anforderungen an den Notendurchschnitt sowie die spätere Besoldung sind weitestgehend gleich. Wesentlicher Unterschied zum Richteramt ist jedoch die Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte. Sie unterliegen der uneingeschränkten Dienstaufsicht durch ihre Vorgesetzten (vgl. § 144 GVG).

Auf Bundesebene gibt es zudem die Bundesanwaltschaft, die durch den Bundesgerichtshof gestellt wird. Des Weiteren ist auch die Amtsanwaltschaft mit der Verfolgung von Straftaten sowie der Vertretung der Anklage befasst. Die Tätigkeit als Amtsanwalt erfordert jedoch nicht die Befähigung zum Richteramt, sondern wird in der Regel von Rechtspflegern ausgeübt, die eine entsprechende Zusatzausbildung im Bereich des Strafrechts absolviert haben.

Auch hier bietet die vorgeschriebene Referendarstation bei der Staatsanwaltschaft eine gute Möglichkeit, sich einen Eindruck über die Arbeit zu verschaffen.

Verwaltungsjurist/öffentlicher Dienst

Die Aufgaben eines Verwaltungsjuristen können sehr unterschiedlich sein. Häufige Tätigkeitsfelder sind die Prüfung der Rechtslage und das Anfertigen von Gutachten und Stellungnahmen, das Verfassen von Bescheiden und Widerspruchsbescheiden, die Vertretung der Behörde vor Gericht, aber auch zahlreiche andere Aufgaben.

Eine Tätigkeit als Verwaltungsjurist kommt bei sämtlichen Behörden des Bundes, der Länder sowie der Gemeinden in Betracht, beispielsweise bei einem Bundesministerium, einem Rechtsamt oder der Polizei. Voraussetzung ist die Ableistung des 1. und 2. Staatsexamens. Hinsichtlich des erforderlichen Notendurchschnitts können keine allgemeinen Aussagen getroffen werden, da die Anforderungen stark nach der jeweiligen Behörde und der zu besetztenden Stelle variieren. Zu beachten ist jedoch, dass jedenfalls die obersten Bundesbehörden erhöhte Anforderungen an die Bewerber stellen. Verlangt werden regelmäßig zumindest „befriedigende“ oder z.T. sogar „vollbefriedigende“ Examina, besondere Rechtskenntnisse, eine Promotion oder Auslandserfahrung. Zunehmend erfolgen vor Einstellungen auch umfangreiche Auswahlverfahren, die sich recht lange hinziehen können. Die Einstellung erfolgt zumeist als sog. Regierungsrat im Beamtenverhältnis auf Probe. Hierfür müssen die beamtenrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, also v.a. die deutsche Staatsangehörigkeit, die gesundheitliche Eignung sowie ein unbedenklicher Auszug aus dem Bundeszentralregister. Nach Bestehen der Probezeit erfolgt schließlich die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Die Besoldung richtet sich ebenfalls nach den Bundesbesoldungsgesetzen des Bundes bzw. der Länder. Der Einstieg erfolgt regelmäßig mit der Besoldungsgruppe A 13 (auf Bundesebene), das Gehalt liegt wie bei Richtern und Staatsanwälten also bei knapp 4.000€ pro Monat.

Wer mit dem Gedanken an eine Tätigkeit in der öffentlichen Verwaltung spielt, sollte in jedem Fall die Möglichkeit nutzen und ein Praktikum oder die Verwaltungsstation im Referendariat bei einer in Frage kommenden Behörde ableisten. Zudem besteht bei zahlreichen obersten Bundesbehörden (Bundesministerien, Bundestagsverwaltung etc.) die Möglichkeit nach Ablegung des 1. Staatsexamens, aber vor Beginn des Referendariats als sog. „geprüfter Rechtskandidat“, vertiefte Einblicke in die Verwaltungsabläufe zu gewinnen.

Einen Überblick über die Bundesbehörden findet Ihr hier.

Rechtsanwalt/Fachanwalt

Der wohl am häufigsten gewählte juristische Beruf ist der des Rechtsanwalts. Die Arbeit eines Rechtsanwalts ist sehr vielseitig. Kernstück ist die umfassende rechtliche Beratung des Mandanten sowie die Vertretung der Mandanteninteressen vor Gericht, gegenüber Behörden und gegenüber der gegnerischen Partei. Häufig ist auch die Gestaltung von Verträgen oder die Anfertigung von Gutachten gewünscht. Nur wer das 1. und 2. Staatsexamen hinter sich gebracht hat, kann die Zulassung bei einer der Rechtsanwalts-kammern der jeweiligen Bundesländer beantragen. Die Rechtsanwalts-tätigkeit als freier Beruf findet seine gesetzliche Ausgestaltung in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und dem Rechtsanwaltsvergütungs-gesetz (RVG). Es besteht die Möglichkeit als Rechtsanwalt selbständig tätig zu sein oder auch als angestellter Anwalt zu arbeiten. Je besser der erzielte Notendurchschnitt ist, desto größer sind vermutlich die Auswahlmöglich-keiten beim Berufseinstieg. Hilfreich ist es aber auch frühzeitig vertiefte Kenntnisse in einem speziellen Rechtsgebiet zu erwerben, beispielsweise durch eine studentische Nebentätigkeit, Praktika oder Wahl des entsprechenden Schwerpunkts. Leider stellen insbesondere die „Großkanzleien“ nach wie vor fast ausschließlich Bewerber mit Prädikats-examen und Promotion oder einem L.L.M. ein. Aber das ist nur eine von zahlreichen Möglichkeiten! Über die Gehaltsaussichten kann keine pauschale Aussage getroffen werden. Die Einstiegsgehälter variieren stark. Viele werden zu Beginn nur ein durchschnittliches Gehalt bekommen, Großkanzleien zahlen teilweise über 100.000€ Einstiegsgehalt pro Jahr.

Ratsam kann auch der Erwerb eines Fachanwaltstitels sein. Es gibt 21 verschiedene Fachanwaltschaften, die von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen werden können. Rechtliche Grundlage ist die Fachanwaltsordnung (FAO). Hierfür muss man innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen gewesen sein und zudem nachweisen können auf dem betreffenden Rechtsgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen zu verfügen. Als Nachweis ist regelmäßig die Teilnahme an einem 120 Stunden umfassenden Lehrgang und das Bestehen von drei fünfstündigen Klausuren erforderlich. Teilweise kommt noch ein zusätzliches Fachgespräch hinzu. Zum Nachweis der praktischen Erfahrungen ist eine bestimmte Anzahl von bearbeiteten Fällen aus dem jeweiligen Rechtsgebiet vonnöten, die Anzahl liegt je nach Fachanwalt zwischen 50 und 160 Fällen. Zudem muss sich der Rechtsanwalt jährlich auf dem Gebiet der Fachanwaltsbezeichnung fortbilden. Die Fortbildung kann entweder durch die Ableistung von mindestens 10 Seminarstunden oder durch den Nachweis von Veröffentlichungen in entsprechenden Fachzeitschriften erfolgen. Einen Überblick über die möglichen Fachanwaltschaften erhaltet ihr hier.

Notar

Der Notar übt ein öffentliches Amt aus und dient als neutraler Berater und Betreuer der ihn aufsuchenden Parteien. Er beurkundet und beglaubigt Urkunden und Verträge. Dabei hilft er den Parteien beispielsweise bei der Gestaltung des Vertragstexts und klärt diese umfassend über alle aufkommenden rechtlichen Fragestellungen und Risiken auf.

Erforderlich ist zunächst die Ableistung des 1. und 2. Staatsexamens. Wer Notar werden möchte, muss sich dann als Notarassessor in einem Gerichtsbezirk bewerben. Es werden grundsätzlich nur so viele Notarassessoren eingestellt, wie es voraussichtlich freie Notarstellen geben wird. Ist die Bewerbung erfolgreich, wird man einem Notar des Gerichtsbezirks zur Ausbilldung zugewiesen. Diese dauert in der Regel 3 Jahre. Danach erfolgt die Ernennung als Notar für einen bestimmten Amtsbezirk durch die jeweilige Landesjustizverwaltung. Gesetzliche Grundlage ist die Bundesnotarordnung (BnotO). Historisch bedingt gibt es zwei Arten von Notaren: den hauptberuflichen Notar (auch „Nur-Notar“ genannt) und den Anwaltsnotar. Der Nur-Notar ist ausschließlich als Notar tätig, er darf keine zusätzliche berufliche Tätigkeit ausüben. Gegebenenfalls kann jedoch eine Nebentätigkeit, beispielsweise als Vorstand oder Aufsichtsratsmitglied eines Unternehmens, genehmigt werden. Der Anwaltsnotar ist dagegen Rechtsanwalt und Notar zugleich. Er muss eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung aufweisen und in dem Amtsbereich, in dem er tätig werden möchte, drei Jahre ununterbrochen als hauptberuflicher Anwalt tätig gewesen sein. Erst dann kann eine Bewerbung als Notarassessor erfolgen. Nach dem Ende der Ausbildung ist zudem das Bestehen der notariellen Fachprüfung erforderlich. In Baden-Württemberg gibt es als einzigem Bundesland zusätzlich das Amtsnotariat. Dem Amtsnotar kommen weitergehende Grundbuch- und nachlassgerichtliche Befugnisse zu. Diese Sonderform wird jedoch zum 01.01.2018 abgeschafft. Notare werden in ihrem Aufgabenbereich hoheitlich tätig. Die vorgenommenen Beurkundungen und Beglaubigungen werden nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) abgerechnet. Der Verdienst von Notaren kann allgemein als überdurchschnittlich eingestuft werden.

Mediator

Die Mediation ist eine Art Schlichtungsverfahren zur freiwilligen Beilegung eines bestehenden Konflikts. Dabei agiert der Mediator als neutraler Verfahrensleiter, greift aber nicht entscheidend in dessen Ablauf ein. Mediation findet wohl am häufigsten in den Bereichen des Familien-, Arbeits- und Wirtschaftsrechts statt. Sie bietet sich insbesondere an, wenn eine gerichtliche Entscheidung nicht unbedingt zielführend ist, etwa weil der bestehende Konflikt emotional sehr belastet ist. Es existieren sowohl außergerichtliche als wie in einigen Bundesländern auch bei Gericht anhängige Mediationsverfahren. Es können sowohl Anwälte als auch Angehörige anderer Berufe Mediatoren werden. Erforderlich ist die Ableistung einer entsprechenden Mediationsausbildung und regelmäßiger Fortbildungen. Ist der Mediator allerdings zugleich Anwalt, treffen ihn bei der Ausübung seiner Tätigkeit die anwaltlichen Berufspflichten. Über das Gehalt eines Mediators lassen sich nur schwer zuverlässige Aussagen treffen.

Professor/Lehre & Forschung

Ein weiterer interessanter Karriereweg ist Professor an einer Universität oder Fachhochschule zu werden. Hauptaufgaben sind dabei das Halten von Vorlesungen und Seminaren, die Abnahme von Prüfungen sowie die Forschungstätigkeit am Lehrstuhl und das Verfassen von Fachartikeln. Die Anforderungen für die Tätigkeit an einer Fachhochschule sind dabei deutlich geringer. Erforderlich sind neben beiden Staatsexamina mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im relevanten Fachgebiet, 3 davon müssen außerhalb der Hochschule erworben worden sein. Für eine Universitätsprofessur ist zunächst eine Promotion zwingende Voraussetzung. Danach gibt es verschieden Wege die Professur zu erlangen. Zum einen kann man sich für eine Juniorprofessur bewerben, in deren Rahmen man bis zu 6 Jahre bereits unabhängig an der Universität forschen, lehren und prüfen kann. Alternativ ist das Verfassen einer Habilitations-schrift, ebenfalls im Rahmen einer sechsjährigen Tätigkeit an der Universität, möglich. Immer häufiger wählen Interessenten zwischen Promotion und Professor eine sog. „Post-Doc-Phase“, die genauso mit der Arbeit an einem Lehrstuhl gebunden ist, wie die erstgenannten Varianten. Im Anschluss besteht die Möglichkeit sich auf einen freien Lehrstuhl zu bewerben. Die Auswahl erfolgt durch eine Prüfungskommission, die besonderen Wert darauf legt, dass die Bewerber in der Vergangenheit herausragende Forschungsleistungen erbracht haben. Zudem muss eine Probevorlesung abgehalten werden. Mit der Professur geht zumindest an der Universität eine Verbeamtung auf Lebenszeit einher, auch der Verdienst ist überdurchschnittlich. Neben besonderem Interesse an wissenschaftlichem Arbeiten sollte man über ein gewisses didaktisches Talent verfügen. Wer Interesse an Forschung und Lehre hat, kann es zunächst auch mit einer Tätigkeit als studentische Hilfskraft oder wissenschaftlicher Mitarbeiter an einem Lehrstuhl versuchen. Auch hier werden in der Regel aber überdurchschnittliche Leistungen im Rahmen des Studiums verlangt. Auch die meisten Promotionsstellen werden erst ab der magischen Grenze von 9 Punkten vergeben, es gibt aber Ausnahmen.

Repetitor/Dozent

Eine weitere Berufsoption bietet die Arbeit als Repetitor oder juristischer Dozent. Kernaufgabe des Repetitors ist es im Rahmen von Einzel- oder Gruppenunterricht das für das Bestehen der jeweils anstehenden Prüfungen relevante juristische Wissen zu vermitteln, beispielsweise durch das Besprechen von Fällen oder Klausuren. Hier ist es wichtig selbst über sehr gute juristische Kenntnisse zu verfügen, um den Hörern Unterricht auf hohem Niveau bieten und aufkommende Fragen beantworten zu können. Zudem sollte ein gewisses didaktisches Talent vorhanden sein. Aber es gibt auch zahlreiche andere dozierende Stellen. Hierunter fallen beispielsweise Referenten von Unternehmen, Verbänden oder Parteien, wissenschaftliche Mitarbeiter an Universitäten oder Leiter von juristischen Seminaren.

Insolvenzverwalter

Aufgabe des Insolvenzverwalters ist die Betreuung des Insolvenzverfahrens. Wesentliche Tätigkeiten bilden dabei die Ermittlung der Insolvenzmasse, die Erstellung des Gläubigerverzeichnisses sowie die Entscheidung darüber, ob das betreffende Unternehmen saniert oder liquidiert werden soll. Die Arbeit als Insolvenzverwalter erfordert keine spezielle Ausbildung. Die Auswahl eines Insolvenzverwalters für ein bestimmtes Insolvenzverfahren erfolgt durch den Insolvenzrichter. Aufgrund der besonderen Fachkunde werden dafür aber regelmäßig Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer betraut. Die Bezahlung des Insolvenzverwalters richtet sich nach der insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) und erfolgt vergleichbar mit der Rechtsanwaltsvergütung nach Regelsätzen. Werden zusätzlich separate anwaltliche Leistungen erbracht, können diese gesondert abgerechnet und der Insolvenzmasse entnommen werden.

Betreuer

Aufgabe eines Betreuers ist es, die Vertretungsmacht für eine volljährige Person für einen bestimmten Aufgabenkreis auszuüben, da diese aufgrund fehlender oder beschränkter Geschäftsfähigkeit nicht selbständig Rechtshandlungen vornehmen kann. Rechtliche Grundlage bildet das Betreuungsgesetz. Nach einer erfolgreichen Bewerbung wird man durch das Vormundschaftsgericht als rechtlicher Betreuer für einen oder mehrere Personen bestellt. Auch hierfür ist keine besondere berufliche Qualifikation erforderlich, wer als Betreuer bestellt werden will, muss lediglich über das 1. und 2. Staatsexamen verfügen. Es sollten aber Vorkenntnisse in den für die Ausübung der Betreuung erforderlichen Rechtsgebieten vorhanden sein, z.B. im Sozialrecht oder im Vormundschafts- und Betreuungsrecht. Zudem ist ein hohes Maß an sozialer Kompetenz und Belastbarkeit definitiv von Vorteil.

Jurist in einer Personalabteilung

Als Jurist in einer Personalabteilung ist man hauptsächlich mit der Einstellung von Mitarbeitern beschäftigt – dies reicht von der Erstellung von Stellenausschreibungen über das Führen von Vorstellungsgesprächen bis hin zu den konkreten Vertragsverhandlungen. Zudem obliegt Personaljuristen die anschließende Betreuung der laufenden Arbeitsverhältnisse mit allen dazugehörigen rechtlichen Fragen. Häufig arbeiten auch andere Berufsgruppen in einer Personalabteilung, wie z.B. Betriebswirte oder Psychologen. Nicht immer ist das 2. Staatsexamen zwingende Voraussetzung für eine entsprechende Tätigkeit. Vorhanden sein sollten allerdings vertiefte Kenntnisse im Bereich des Arbeitsrechts. Zudem können spezielle Weiterbildungen, beispielsweise im Personalmanagement, sinnvoll sein.

Politik/Diplomatie/Jurist bei einem Verband

Ein klassisches juristisches Berufsfeld ist auch die nationale oder internationale Politik. Neben einer Tätigkeit bei einer der Parteien, beispielsweise als Mitarbeiter in einem Abgeordnetenbüro oder als politischer Referent, kommen auch Jobs im internationalen Politikfeld, beispielsweise beim Auswärtigen Amt, der EU, den Vereinten Nationen oder auch im Bereich der Entwicklungshilfe (z.B. bei der GIZ) in Betracht. Hier werden Juristen aufgrund ihrer Eigenschaft als Generalisten sehr geschätzt, teilwiese erfordert die Arbeit aber auch spezifische juristische Kenntnisse. Hier ist wichtig bereits während des Studiums und des Referendariats die entscheidenden Weichen für eine spätere Karriere als Politiker oder Diplomat zu stellen. Dies kann beispielsweise durch die Mitarbeit in einem der Ortsverbände der Parteien erfolgen. Hilfreich sind aber in jedem Fall auch Praktika bei den einschlägigen nationalen und internationalen Organisationen. Bekannt sind in diesem Zusammenhang z.B. das Carlo-Schmid-Programm oder auch das ASA-Programm. Zudem ist es auch ratsam Auslandserfahrungen zu sammeln und sich neben verhandlungssicherem Englisch Kenntnisse in mindestens einer weiteren Sprache anzueignen. Zudem sollte bereits im Studium ein Schwerpunkt im Bereich des Staatsrechts, EU-Rechts oder Völkerrechts gesetzt werden. Spätestens das Referendariat sollte dazu genutzt werden, erste praktische Erfahrungen in einer der Organisationen oder bei einer Partei zu sammeln. Denn es wird nie wieder so „leicht“ sein, für eine der Organisationen tätig zu sein, wie als Referendar.

Unter dem Oberbegriff „Politik“ ist wohl auch die Arbeit als Jurist bei einem Verband einzuordnen. Diese können aus sämtlichen Bereichen stammen, wie z.B. Kultur, Bildung oder Wirtschaft. Hierzu gehören aber auch Gewerkschaften und Kammern, wie z.B. die Rechtsanwaltskammer. Hauptaufgabe ist die Wahrnehmung der Verbandsinteressen gegenüber politischen Entscheidungsträgern und Vertretern von Wirtschaft und Industrie. Zur Tätigkeit als Verbandsjurist gehört regelmäßig auch die Wahrnehmung der Öffentlichkeitsarbeit, beispielsweise das Halten von Reden vor Mitgliedern oder Vertretern aus Wirtschaft und Politik oder das Verfassen von Pressemitteilungen und Stellungnahmen. Ein gewisses politisches und rednerisches Talent sind hier also in jedem Fall gefragt!

Journalist/Pressesprecher/Autor/Juristischer Fachverlag

Das Jurastudium bietet sich ebenfalls für alle an, die mit einer Tätigkeit als Journalist liebäugeln. Konkrete Einstiegsvoraussetzungen gibt es dafür keine. Es genügt regelmäßig bereits der Abschluss eines Hochschulstudiums, also das 1. Staatsexamen. Danach ist regelmäßig die Aufnahme eines zweijährigen Volontariats oder der Besuch einer Journalistenschule vonnöten. Dringend zu empfehlen ist bereits während des Studiums erste journalistische Erfahrungen zu sammeln, etwa durch Praktika oder eine Tätigkeit als freier Mitarbeiter.

Ein ähnliches Tätigkeitsgebiet bildet die Arbeit eines Pressesprechers. Viele größere Kanzleien setzten vermehrt auf die Einstellung eines entsprechenden Mitarbeiters, der die Kommunikation mit den Vertretern der Medien übernimmt, beispielsweise die Sicht der Kanzlei bzgl. eines aktuellen Urteils nach außen vertritt. Auch Behörden haben regelmäßig einen Behördensprecher. Besonders hervorgehoben werden soll hier das Bundesamt für Presse- und Information, das neben den Medienvertretern auch die Bürger über die Arbeit der Bundesregierung informieren soll. Hier beschäftigt sich eine komplette Behörde mit der Öffentlichkeitsarbeit. Aber auch die Gerichte und Staatsanwaltschaften bedienen sich für öffentliche Stellungnahmen fast ausschließlich eines Pressesprechers. Hier sind ebenfalls erste journalistische Erfahrungen oder bereits erlangte Praxis in der Öffentlichkeitsarbeit nötig, um einen Job zu ergattern.

Möglich ist auch eine Tätigkeit als Autor für eine juristische Zeitschrift oder Internetseite. Auch hier sollte man über gewisse journalistische Fähigkeiten verfügen. Auch die Mitarbeit an einem Kommentar, Lehrbuch oder einer Skriptenreihe ist denkbar. Man kann allerdings auch für einen der Fachverlage arbeiten. Das Tätigkeitsspektrum kann hier breit gefächert sein – von Lektoratsarbeit über Aquise- und Vertriebstätigkeit bis hin zu  Vertragsverhandlungen mit Autoren.

Unternehmensjurist/Syndikusanwalt

Die Tätigkeitsfelder eines Unternehmensjuristen sind vielfältig und variieren selbstverständlich nach dem jeweiligen Unternehmen. So können die Aufgaben von der Ausarbeitung von Verträgen und Geschäfts-bedingungen über die Betreuung einer Unternehmenstransaktion oder Umwandlung, die Prüfung rechtlicher Fragen oder der Auswirkungen gesetzlicher Regelungen auf das Geschäft bis hin zur gerichtlichen Vertretung (sofern kein Anwaltszwang besteht) reichen. Generell verlangen insbesondere größere Unternehmen regelmäßig überdurchschnittliche Examina oder zumindest Spezialkenntnisse in den für das Unternehmen relevanten Rechtsgebieten sowie verhandlungssichere Englischkenntnisse. Häufig sind auch vertiefte Kenntnisse im Handels- und Gesellschaftsrecht erwünscht. Besonders beliebt als Arbeitgeber sind – unter anderem aufgrund der lukrativen Vergütung – Banken, Versicherungen, Unternehmensberatungen und Wirtschaftsprüfungen. Hier sind natürlich jeweils spezielle Kenntnisse im Bankrecht, Versicherungsrecht und Bilanz- und Steuer- und/oder Gesellschaftsrecht vonnöten.

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Steuerberater

Ein Steuerberater berät seine Mandanten in steuerrechtlichen Fragen. Voraussetzung für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung ist die Absolvierung eines rechtswissenschaftlichen oder betriebswirtschaftlichen Studiums sowie zwei Jahre Berufserfahrung in der steuerrechtlichen Praxis. Nach bestander Prüfung erfolgt die Bestellung als Steuerberater, sofern die persönliche Eignung gegeben ist. Neben einer ausschließlichen Tätigkeit als Steuerberater kommt diese als zusätzliche Qualifikation auch für Rechtsanwälte in Betracht, die ihren Mandanten eine umfassende Beratung auch in steuerrechtlichen Fragen anbieten wollen. Dies kommt vor allem im Bereich des Gesellschaftsrechts in Betracht, da hier viele rechtliche Gestaltungen steuerrechtlich motiviert sind.

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