Erfahrungsbericht aus der Strafstation & Sitzungsdienst

Ablauf des Sitzungsdienstes, Tipps für das Abhalten eines Plädoyers, hilfreicher Leitfaden und bloß keine Panik!

Datum
Rechtsgebiet Juristische Ausbildung
Ø Lesezeit 6 Minuten
Foto: Hadrian/Shutterstock.com

Schon bevor die Zivilrechtsstation überhaupt begonnen hat, sind viele Referendare nervös vor der nächsten Station: der Strafrechtsstation. Der Grund dafür ist oftmals eine verbreitete Panikmache (vom Hörensagen früherer Referendare) vor dem Sitzungsdienst. Zum ersten Mal in seiner juristischen Laufbahn darf ein Referendar selbständig als Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft vor Gericht auftreten.

Für alle Referendare, die schon vor dem Sitzungsdienst aufgeregt sind, ist dieser Artikel gedacht: es ist alles halb so schlimm, meist läuft das Ganze ziemlich relaxt ab, aus eigener Erfahrung sind die meisten Richter sehr freundlich zu Referendaren.

Der allererste Sitzungstag ist zunächst unter Aufsicht des zugeteilten Staatsanwaltes. Dieser sitzt neben dem Referendar und gibt ihm gegebenenfalls Hilfestellung. Danach wird der Referendar meist alleine in die Sitzungen geschickt. Stets muss dabei eine Robe getragen, diese kann vom Gericht (oft mit „Kampf“ um die wenigen Gerichtsleihroben mit Mitreferendaren verbunden) oder von einem Staatsanwalt geliehen werden. Es wird empfohlen, sich vor einem Sitzungstag bei dem für die Hauptverhandlung zuständigen Richter kurz vorzustellen.

Doch was hat man als Referendar an einem Sitzungstag eigentlich zu tun?

Meist bekommt man am Tag oder ein paar Tage vorher die Anklagen mit den BZRs (den Bundeszentralregisterauszügen bzw. dem Vorstrafenregister). Eine vollständige Akte, oder auch eine Handakte, bekommt man in der Regel gar nicht zu lesen. Die Anklageschrift besteht meist nur aus zwei aneinandergehefteten Blättern mit den Daten des Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft ermittelten Sachverhalt und den dadurch erfüllten Straftatbeständen. Diese Anklageschrift muss nicht (wie auch schon Referendare zuvor befürchtet haben) selbst geschrieben werden. Sie muss nur zu Beginn vom Sitzungsvertreter nach Aufforderung des Richters verlesen werden. Während dieser Verlesung hat der Staatsanwalt sich von seinem Platz zu erheben. Die meisten Richter bezeichnen einen Referendar während der Sitzung als „Vertreter der Staatsanwaltschaft“, manche geben aber auch den Titel „Herr oder Frau Staatsanwalt/in“, andere umschreiben das Ganze mit neutralen Worten, wie „Ich bitte die Staatsanwaltschaft um Verlesung“.

Ein Sitzungstag besteht regelmäßig aus mehreren Verhandlungen, die im Durchschnitt ungefähr eine Stunde anberaumt sind. Dies erstreckt sich entweder auf einen halben oder auf einen ganzen Tag. Es muss aber auch immer damit gerechnet werden, dass eine Sache  kurzfristig ausfällt.

Am ersten Sitzungstag sind die meisten Referendare sehr aufgeregt. Beruhigend ist, dass man am Anfang der Sitzung (beim ersten Erheben) lediglich die Anklageschrift ablesen muss. Während der Verhandlung heißt es dann gut aufpassen und Wichtiges notieren, denn am Ende folgt das Plädieren. Man kann sich zwar zu Hause auf das Plädoyer vorbereiten, aber eher abstrakt, da sich der Sachverhalt immer ändern kann. Mal geht man zuvor von einer Verurteilung aus, schlussendlich kommt jedoch auch ein Freispruch in Betracht. Oder der Sachverhalt stellt sich komplett anders dar, als zu Beginn in der Anklage verlesen.

Sicherheit gibt einem ein Leitblatt (auch Sitzungsrenner genannt – sehr schön dargestellt in „Christian Theiß Sitzungsdienst des Staatsanwaltes“) auf dem die wichtigsten Punkte zum „ abhaken“ vermerkt sind. Im Notfall kann der Referendar mit Hilfe des Leitblattes das Plädoyer halten und sich Punkt für Punkt „durchhangeln“.

Dieses Leitblatt kombiniert gängige Einleitungssätze mit Lückentexten für Überleitungen in der Reihenfolge, in der ein Plädoyer aufgebaut werden soll. In der Verhandlung selber müssen dann nur noch die Lücken mit den Informationen aus der Hauptverhandlung geschlossen werden. Fertig ist das Plädoyer!

Folgendermaßen kann ein solches Leitblatt für ein Plädoyer auf Verurteilung aussehen:

„Hohes Gericht, (sehr geehrte/r Herr/Frau Verteidiger/in),

die Staatsanwaltschaft hält aufgrund der in der heutigen Hauptverhandlung durchgeführten Beweisaufnahme

…den in der Anklageschrift niedergelegten Sachverhalt für erwiesen oder

…folgenden Sachverhalt für erwiesen (kurze Darstellung des Sachverhalts folgt).

Dieser Sachverhalt steht fest aufgrund

…der Einlassung des Angeklagten/der Aussage der Zeugen/Sachverständige etc.

Aufgrund dieses Sachverhaltes hat sich der Angeklagte schuldig gemacht des/der

…(z.B. Betruges). (Eine Nennung der Paragraphen ist meist nicht notwendig).

 

Wie ist der Angeklagte zu bestrafen?

Bei der Strafzumessung ist zugunsten des Angeklagten zu berücksichtigen, dass…

(Hier werden nur Merkmale genannt, die nicht schon im gesetzlichen Tatbestand und den Qualifikationen vorkommen)

  • Geständnis
  • Reue (Entschuldigungen)
  • geringer Schaden
  • keine Vorstrafen etc.

Zu Lasten des Angeklagten wirkt sich aus, dass…

  • einschlägige Vorstrafen
  • hohe Schadenssumme
  • mehrere tateinheitlich begangene Taten etc.

Unter Berücksichtigung dieser Strafzumessungsgesichtspunkte hält die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe/Freiheitsstrafe von…

für tat- und schuldangemessen. Bei der Nennung der Strafe im Plädoyer wird nicht mehr der im Gesetz angegebene Strafrahmen genannt. Nur die eigentliche Gesamtstrafe.

Die Strafe kann (nicht) zur Bewährung ausgesetzt werden, weil… (dies ist nur notwendig bei Freiheitsstrafen; hier müssen Gründe für oder gegen eine Bewährung genannt werden, also gute oder schlechte Sozialprognose und/oder besondere Umstände für oder gegen eine Bewährung)

  • Rückfallgeschwindigkeit (ganz wichtig dafür ist das BZR)
  • Handeln in offener Bewährung
  • Anstiftung zur Falschaussage etc.

(Falls für eine Bewährung plädiert wird, dürfen die Bewährungsauflagen nicht vergessen werden)

Nebenentscheidungen können zusätzlich sein und müssen nun genannt werden:

Dem Angeklagten ist die Fahrerlaubnis zu entziehen, der Führerschein ist einzuziehen und eine Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis von noch … Monaten zu verhängen.

Oder

Der Angeklagte hat sich als leichtsinniger und nachlässiger Kraftfahrer erwiesen, weshalb gegen ihn ein Fahrverbot von … Monaten zu verhängen ist.

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Oder

Der Haftbefehl des AG … vom … ist aufzuheben/aufrechtzuerhalten.

Etc.

 Bei einer Gesamtstrafe wird nun noch einmal zusammenfassend die tat- und schuldangemessene Strafe vorgetragen.

Abschließend beantrage ich, dem Angeklagten als Verurteiltem die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.“

(Ende des Leitblattes bzw. Sitzungsrenners)

Nach einem Sitzungstag gehen diese Sätze in Fleisch und Blut über und es wird von mal zu mal einfacher freier zu sprechen.

Braucht man mehr Zeit, um das Plädoyer vorzubereiten, da die Sache sich alsumfangreicher herausstellt, bittet man den Richter um eine kurze Unterbrechung und darf dann meist in den Nebenraum gehen, um dort das Plädoyer in Ruhe vorzubereiten.

Im Notfall kann der zuständige Staatsanwalt angerufen werden, um bei Fragen weiterzuhelfen. Dafür sollte zu den notwendigen Unterlagen, die zum Sitzungsdienst mitgenommen werden, immer eine Telefonliste der Staatsanwälte gehören.

Andere notwendige Unterlagen, die vom zuständigen Staatsanwalt (zumindest auf Nachfrage) ausgegeben werden, sind u.a.:

  • eine Liste zur Berechnung der Tagessatzhöhe bei Geldstrafen
  • Tabelle über Strafen der verschiedenen Betäubungsmittel
  • Orientierungshilfen über die Schadenshöhe bei Eigentums- und Vermögensdelikten und deren Rechtsfolgen

Alles in allem haben die Sitzungsdienste und die Strafstation insgesamt mehr Spaß gemacht als zuvor erwartet. Ansonsten waren bei der Staatsanwaltschaft neben den Sitzungsdiensten noch Akten zu bearbeiten; diese fielen aber vom Umfang und Zeitaufwand deutlich geringer aus, als die Aktenbearbeitung am Zivilgericht. Dagegen sind die Klausuren im Strafrecht sehr anspruchsvoll und unter höchstem Zeitdruck zu bearbeiten, egal ob es sich um eine Anklage/Abschlussverfügung, Plädoyer, Urteil oder Revision handelt.

Dennoch: Viel Spass in der Strafrechtsstation, genießt die Zeit dort!

(Im obigen Text wird das generische Maskulinum gebraucht).

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