ZPO Versäumnisurteil Aufbau Tatbestand

Schema Versäumnisurteil in der ZPO. Übersicht über die Besonderheit innerhalb des Aufbaus des Tatbestandes und Tenorierungsbeispiele.

Datum
Rechtsgebiet Zivilprozessrecht
Ø Lesezeit 3 Minuten
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Referendariat: Urteilsaufbau Versäumnisurteil – Tenor, Tatbestand und Entscheidungsgründe

Im folgenden wird schematisch der Urteilsaufbau nach einem Versäumnisurteil nach zulässigem Einspruch (§ 343 ZPO) dargestellt:

A. Tenorierungsmöglichkeiten

I. Wenn Entscheidung, die erlassen werden soll, mit Entscheidung im VU (gegen den Beklagten) übereinstimmt (Einspruch des Beklagten hat keinen Erfolg):

  1. Das Versäumnisurteil vom …. wird aufrechterhalten.
  2. Der Beklagte trägt auch die Kosten des weiteren Rechtsstreits.
  3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 1300 Euro* vorläufig vollstreckbar. Auch die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Sicherheit in gleicher Höhe fortgesetzt werden.
  • *§ 709 ZPO für VU über 1250 €, ansonsten §§ 708 Nr. 11, 711 ZPO

II. Wenn Entscheidung im VU (gegen den Beklagten) nicht bestätigt werden kann (Einspruch des Beklagten hat Erfolg):

  1. Das Versäumnisurteil vom… wird aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.
  2. Der Beklagte trägt die Kosten seiner Säumnis, der Kläger trägt die übrigen Kosten des Rechtsstreits.
  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 1200 €*, der Beklagte durch Sicherheitsleistung von 300 €* abwenden, wenn nicht der Gegner in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
  • *§§ 708 Nr. 11, 711 für beiderseitige Kostenerstattungsansprüche bis 1500 €.

III.  Teilerfolg des Einspruchs des Beklagten

  1. Das Versäumnisurteil vom… wird in Höhe von 5000 € aufrechterhalten. Im Übrigen wird es aufgehoben und die Klage abgewiesen.
  2. Der Beklagte trägt die Kosten seiner Säumnis. Von den übrigen Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 2/3, der Beklagte trägt 1/3.

B. Tatbestand (Aufbau bei vorangegangenem VU und Einspruch)

I. Einleitungssatz

II. Unstreitiger Sachverhalt

III. Vorgezogene „kleine“ Prozessgeschichte

  • Wegen des vorangegangenen Versäumnisurteils ist die Prozessgeschichte für das Verständnis der Anträge vorgezogen (zwingend). Anzugeben ist in erster Linie das Datum der Zustellung der Klage bzw. bei vorangegangenem VU aufgrund mündlicher Verhandlung die Säumnis im Termin am …, Datum des Urteils, Zustellung an Kläger und Beklagten, Datum des Einspruchs.

Formuliereungsbeispiel vorgezogene Prozessgeschichte: Die Klage vom… wurde dem Beklagten unter Setzen einer Notfrist zur Verteidigungsanzeige innerhalb von zwei Wochen ausweislich der Postzustellungsurkunde vom.. am … zugestellt. Das Gericht hat am.. nach Antrag des Klägers Versäumnisurteil, dem Beklagten zugestellt am…, erlassen. Hierauf hat der Beklagte mit Schriftsatz vom… bei Gericht eingegangen am… Einspruch erhoben.

IV. Anträge (Kläger/ Beklagter)

V. Streitiger Beklagtenvortrag

VI. „Große“ Prozessgeschichte

C. Entscheidungsgründe

Obersatz z.B.: Der Einspruch ist zulässig. In der Sache hat er jedoch keinen Erfolg.

I. Zulässigkeit des Einspruchs

Die Zulässigkeit des Einspruchs ist immer zu prüfen. Im Examen liegen die Probleme meist rund um die Zustellung des Versäumnisurteils innerhalb der Zulässigkeit des Einspruchs. Nach § 342 ZPO wird der Prozess bei zulässigem Einspruch in die Lage zurückversetzt, in der er sich vor Eintritt der Säumnis befand.

Jura individuell Hinweis: Achtung! Nie die Begründetheit des Einspruchs prüfen! Schlimmer Fehler!

  1. Statthaftigkeit, § 338 S. 1 ZPO (Einspruch ist gegen Versäumnisurteile statthaft)
  2. Form, § 340 I, II ZPO
  3. Frist, § 339 ZPO
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II. Zulässigkeit der Klage

III. Begründetheit der Klage

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