AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht

Übersicht und kurzes Prüfschema über die AGB Kontrolle im Arbeitsrecht, v.a. in arbeitsrechtlichen Verträgen

Datum
Rechtsgebiet Arbeitsrecht
Ø Lesezeit 2 Minuten
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Prüfungsschema – AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht

I. Anwendungsbereich

a. sachlich, vgl. § 310 IV BGB b. persönlich, vgl. § 310 I BGB

II. Vorliegen einer AGB

  • Für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingung, vgl. § 305 I S. 1 BGB oder einmalige Verwendung, vgl. § 310 III Nr. 2 BGB
  • vom Verwender = Arbeitgeber bei Vertragsschluss gestellt: Vermutung nach § 310 III Nr. 1 BGB
  • nicht ausgehandelt, vgl. § 305 I S. 3 BGB

III. Einbeziehung in den Vertrag

IV. Auslegung

  • Maßstab = objektive Sicht eines durchschnittlichen Arbeitnehmers, Begleitumstände des Vertragsschlusses, vgl. § 310 III Nr. 3 BGB
  • Zweifel bei der Auslegung gehen zu Lasten des Arbeitgebers, vgl. § 305 c II BGB

V. Inhaltskontrolle

a. Anwendbarkeit der §§ 307 – 309 BGB

Ausschluss gem. § 307 III BGB bei deklaratorischen Klauseln (dann nur Transparenzkontrolle und § 138 BGB, siehe Punkt c.)

b. Klauselverbote Prüfungsreihenfolge:

(1.) § 309 i.V.m. § 310 IV S. 2 BGB (Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit), arbeitsrechtliche Besonderheiten sind zu berücksichtigen

(2.) § 308 i.V.m. § 310 IV S.2 BGB (Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit), arbeitsrechtliche Besonderheiten sind zu berücksichtigen

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(3.) § 307 I S. 1 BGB i.V.m. §§ 307 II, 310 IV (Generalklausel)

c. Transparenzgebot: § 307 I S. 2 BGB

d. Berücksichtigung von Begleitumständen beim Vertragsschluss: § 310 III Nr. 3 BGB

VI. Rechtsfolge: § 306 BGB

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