Gesetzlicher Rücktritt vom Kauf als Klausur
Der heutige Klausurfall hat den Rücktritt vom Kaufvertrag zum zentralen Thema. Dabei wird auf die Möglichkeit einer Nachlieferung nach § 439I2.Alt. BGB bei Lieferung einer mangelhaften Stückschuld eingegangen. Weiterhin wird die Unwirksamkeit des Gewährleistungsausschlusses beim Verbrauchsgüterkauf angesprochen. Schließlich werden auch Ausführungen zur Ablaufhemmung der Verjährung nach § 479 BGB gemacht.


