Das Referendariat in Berlin

Überblick über Wissenswertes für das Referendariat in Berlin. Leitfaden, Erfahrung, weiterführende Links & Vordrucke hier!

Datum
Rechtsgebiet Rechtsreferendariat
Ø Lesezeit 12 Minuten
Foto: Welpe Baumgarten/Shutterstock.com

Bewerbung und Einstellung

In Berlin werden vier Mal im Jahr neue Referendare eingestellt: jeweils zum 1. Februar, 1. Mai, 1. August und 1. November. Es gibt nur einen Gerichtsbezirk, den Bezirk des Kammergerichts. Daher ist die Bewerbung direkt an die Präsidentin des KG zu adressieren.

Die Adresse lautet:

An die Präsidentin des Kammergerichts Berlin Dezernat Aus- und Fortbildung – Referat für Referendarangelegenheiten – Salzburger Straße 21-25 10825 Berlin-Schöneberg

Hierbei ist der auf der Seite des Kammergerichts abzurufende Vordruck zu verwenden. Der Bewerbung sind alle erforderlichen Unterlagen beizufügen. In jedem Fall sind das:

  • beglaubigte Kopie des Zeugnisses über das Bestehen der ersten juristischen (Staats)Prüfung (Gesamtzeugnis) oder der staatlichen Pflichtfachprüfung
  • das ausgefüllte und unterschriebene Personalblatt für Referendarinnen/Referendare
  • ein aktuelles Lichtbild in Passbildformat, das auf der Rückseite mit dem Namen zu versehen ist (für das Personalblatt)
  • ein unterschriebener, tabellarischer (maschinenschriftlicher) Lebenslauf
  • Personalausweis oder Pass (ggf. mit Aufenthaltstitel)
  • weitere Unterlagen, wie z.B. Geburtsurkunde des Kindes oder Nachweis über die Ableistung des Zivildienstes (auch in beglaubigter Kopie)

Eine Auflistung der erforderlichen Unterlagen finden Sie auch auf dem Merkblatt des Kammergerichts. Auch für das Personalblatt gibt es einen Vordruck.

Eine Besonderheit in Berlin ist, dass die Bewerbungsunterlagen mindestens 2 Monate vor dem Einstellungstermin vollständig beim Kammergericht eingegangen sein müssen. Demnach ist eine Einstellung für den direkt auf die mündliche Prüfung des ersten Examens folgenden Termin regelmäßig nicht möglich, sofern man auch das erste Examen in Berlin abgelegt hat. Die mündlichen Prüfungen finden zweimal jährlich ca. im März und im September statt. Die erste mögliche Einstellung wäre somit erst im August bzw. Februar.

Der Bewerbung müssen sowohl das Zeugnis des ersten Examens sowie das der Schwerpunktbereichsprüfung beiliegen. Bewerber, die zunächst die staatliche Pflichtfachprüfung und erst im Anschluss die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung ablegen wollen, müssen das Zeugnis der Schwerpunktbereichsprüfung spätestens bis zum Ende des auf den Tag der mündlichen Prüfung folgenden Hochschulsemesters nachreichen. Unterbleibt das, kann die Bewerbung nicht berücksichtigt werden.

In Berlin werden pro Jahr ca. 700 neue Referendare eingestellt. Da die Bewerberzahlen allerdings regelmäßig sehr hoch sind, gibt es erhebliche Wartezeiten. Die freien Plätze werden nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel auf verschiedene Listen verteilt: die Leistungsliste, die Liste der Berliner Bewerber und die der sonstigen Bewerber. Die Verteilung erfolgt folgendermaßen:

  1. Bis zu 20 v. H. werden an Bewerber/-innen vergeben, die eine Gesamtpunktzahl von mindestens 10,00 in der ersten juristischen (Staats-)Prüfung erreicht haben.
  2. Von den verbleibenden Ausbildungsplätzen werden bis zu 10 v. H. an Bewerber/-innen vergeben, für die die Zurückstellung eine außergewöhnliche Härte begründen würde.
  3. Die restlichen Ausbildungsplätze werden in der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs des Prüfungszeugnisses vergeben, und zwar:
  • bis zu 80 v. H. an Bewerber/innen, die die erste juristische (Staats-)Prüfung in Berlin abgelegt haben
  • bis zu 20 v. H. an sonstige Bewerber/-innen.

Die Reihenfolge auf den jeweiligen Listen richtet sich nach dem Eingang des Prüfungszeugnisses. Insoweit sind Bewerber, die einen frühen Termin für die mündliche Prüfung erhalten haben, im Vorteil, da sie auch früher ihre Bewerbungsunterlagen einreichen können. Zudem werden beispielsweise Bewerber, die den Wehr- oder Zivildienst abgeleistet haben, so behandelt, als wäre der Antrag bereits sechs Monate früher gestellt worden. Einen Überblick über die aktuellen Bewerberlisten gibt es auf der Seite des Kammergerichts.

Obwohl das Kammergericht mit Prognosen generell zurückhaltend ist, müssen Bewerber aus Berlin, die keinen Platz über die Leistungsliste erhalten, in der Regel von einer Wartezeit von 7-8 Monaten ausgehen. Sonstige Bewerber müssen sich sogar auf ca. 15 Monate einstellen. Die aktuellen Wartezeiten sind auch auf der Seite des KG zu finden.

Hat man seine Bewerbungsunterlagen also vollständig eingereicht, ist erst einmal Warten angesagt. Die Angebote zur Einstellung werden vor den jeweiligen Einstellungsterminen per Post versandt. Erhält man zu einem Termin kein Angebot, konnte die Bewerbung für den entsprechenden Termin nicht berücksichtigt werden. Häufig ist es jedoch so, dass am Einstellungstag einige Bewerber einfach nicht erscheinen, manche ihre Plätze schon vorher zurückgeben oder „schieben“. Daher werden in den ersten 1-2 Wochen nach dem Einstellungstermin oft noch kurzfristig Einstellungsangebote an die „Nachrücker“ versandt. Hier ist also Spontanität und Flexibilität gefragt!

Ist man bei der Vergabe der Plätze erst einmal leer ausgegangen, muss man sich spätestens 10 Wochen vor dem nächsten Einstellungstermins beim Kammergericht schriftlich zurückmelden und Bescheid geben, dass man an der Bewerbung festhält. Dies muss bei jedem erfolgslos verstrichenen Einstellungstermin wiederholt werden. Auch hierfür gibt es einen Vordruck.

Der Ablauf des Referendariats

Einstellung

Am ersten Tag des Vorbereitungsdienstes erscheinen alle Referendare im großen Saal des Kammergerichts, um Ihre „Ernennungsurkunden“ zu erhalten. Dann werden auch die Zuweisungen zur Arbeitsgemeinschaft, zum Zivilgericht und die Stundenpläne für die ersten vier Monate verteilt. Vor bzw. zu Beginn der Einstellung müssen zudem noch weitere Unterlagen eingereicht werden, wie z.B. die Lohnsteuerkarte oder eine Bescheinigung der Krankenkasse. Hierfür erhaltet Ihr ein gesondertes Merkblatt.

Stationen

Pflichtstation Zivilsachen (1. bis 4. Monat)

Die Zivilstation beginnt zunächst mit einem vierwöchigen Einführungslehrgang, in dem einen die wichtigsten zivilprozessualen Grundkenntnisse vermittelt werden sollen. Für die anschließenden 3 Monate werdet ihr einem Richter am Landgericht Berlin oder einem der Amtsgerichte in Zivilsachen zugewiesen. Darauf, welchem Gericht man zugewiesen wird, hat man keinen Einfluss. Innerhalb des jeweiligen Gerichts kann man jedoch versuchen einem bestimmten Richter oder einer bestimmten Kammer zugeordnet zu werden. Eure Aufgaben werden hauptsächlich aus der Teilnahme an den wöchentlichen Sitzungen, sowie der Anfertigung von Urteilen bzw. Voten bestehen. Viele Richter geben „ihren“ Referendaren auch die Möglichkeit selbst einmal eine Sitzung zu leiten.

Begleitend zu Eurer Tätigkeit bei Gericht, findet ein Mal in der Woche eine dreistündige Arbeitsgemeinschaft statt. Innerhalb der Arbeitsgemeinschaft werden in der Regel 3 fünfstündige Klausuren geschrieben.

Pflichtstation Strafsachen (5. bis 8. Monat)

Die Strafrechtsstation beginnt ebenfalls mit einem zweiwöchigen Einführungslehrgang. Die nächsten drei Monate werdet ihr einem Staatsanwalt der Berliner Staatsanwaltschaft zugeteilt. Hier besteht die Möglichkeit, sich bereits im Vorfeld einen Staatsanwalt auszusuchen und anzuregen, diesem auch zugeteilt zu werden. Dies klappt in der Regel, sofern der gewünschte Ausbilder noch „frei“ ist. Verlassen kann man sich darauf aber nicht. Auch hier werdet ihr eure Zeit hauptsächlich mit der Bearbeitung von Akten verbringen, beispielsweise mit der Ausarbeitung einer Anklageschrift oder eines Haftbefehls. Dazu kommt die Sitzungsvertretung. Wie oft ihr eingeteilt werdet, kann im Vorfeld nicht gesagt werden. Ihr solltet euch aber auf mehrere Termine einstellen, deren Vorbereitung durchaus zeitaufwendig sein kann! Begleitend findet wieder eine wöchentliche Arbeitsgemeinschaft statt. Im Rahmen der AG werden häufig einige interessante Zusatztermine angeboten, wie z.B. ein Besuch bei der Gerichtsmedizin, der JVA Tegel oder eine Nachtfahrt mit der Polizei.

Pflichtstation Verwaltung (8. bis 11. Monat)

Für die Verwaltungsstation könnt ihr euch erstmals eine Station komplett eigenständig auswählen. Sollte man nichts Passendes finden, wird man jedoch notfalls vom KG einer Verwaltungsbehörde zugeteilt. Die jeweiligen Aufgaben hängen stark von der gewählten Ausbildungsstelle ab. Dies gilt ebenso für den erforderlichen Zeitaufwand. Dieser variiert zwischen einem und vier Tagen pro Woche. Besonders interessant sind in Berlin natürlich die zahlreichen Bundesministerien, sowie die Bundestagsverwaltung. Hier sollte man sich frühzeitig bewerben und regelmäßig auf eine 3-4 Tage Woche einstellen. Zudem findet wieder ein Mal pro Woche eine Arbeitsgemeinschaft statt.

Pflichtstation Rechtsanwaltskanzlei (12. bis 20. Monat)

Die Rechtsanwaltsstation dauert neun Monate und kann bei einer, aber auch bis zu 3 verschiedenen Kanzleien, bzw. Unternehmen abgeleistet werden. Auch eine Station im Ausland ist möglich. Auch hier variieren die zu erledigenden Aufgaben und Arbeitszeiten natürlich stark nach der jeweiligen Ausbildungsstelle. Das KG schreibt jedoch die Ableistung bestimmter Arbeiten vor. Die Arbeitsgemeinschaften während der Anwaltsstation teilen sich in drei sechswöchige AGs pro Rechtsgebiet auf, die mit einem jeweils einwöchigen Einführungslehrgang beginnen. Hier werden in der Regel zwei Klausuren geschrieben.

Pflichtklausurenkurs (17. bis 18. Monat)

Im Rahmen der Anwaltsstation findet letztlich der Pflichtklausurenkurs, auch „Probeexamen“ genannt, statt. Hier werden jeweils 6 Klausuren in zwei Blöcken unter Examensbedingungen geschrieben. Diese werden anschließend in 12 Zusatzterminen korrigiert zurückgegeben und besprochen. Im Anschluss daran folgt das schriftliche Examen (dazu unten).

Wahlstation (21. bis 24. Monat)

Die Wahlstation kann bei einer beliebigen zulässigen Ausbildungsstelle absolviert werden. Viele Referendare nutzen die Möglichkeit und verbringen die Station bei einer Kanzlei, einem Unternehmen oder einer Behörde im Ausland. Über in Betracht kommende Stationen kann man sich u.a. auf der Internetseite des KG oder beim Personalrat für Referendare informieren. Hilfreich ist auch die Internetseite des Auswärtigen Amts. Die Station dauert entweder drei oder vier Monate. Entscheidet man sich für die dreimonatige Variante, findet im vierten Monat ein Aktenvortragslehrgang zur Vorbereitung auf den Vortrag in der mündlichen Prüfung statt. Dieser Lehrgang ist Dienstpflicht und stellt – natürlich abhängig vom jeweiligen Leiter – eine sehr sinnvolle Vorbereitung dar. Im Anschluss daran endet das Referendariat mit der mündlichen Prüfung (25. Monat).

Klausurenkurs

Das Referat für Referendarangelegenheiten bietet einen Internet-Klausurenkurs, der sich auch bundesweit erheblicher Beliebtheit erfreut. Alle zwei Wochen wird auf der Internetseite des KG eine neue Klausur zum Download angeboten, die in Heimarbeit gelöst werden kann. Eine Woche später wird die Lösungsskizze veröffentlicht und es findet eine Besprechung statt. Gegen eine Gebühr von 10 Euro bietet der Personalrat der Referendare zudem Korrekturen der angefertigten Klausuren an. Zudem stehen im Archiv zahlreiche bereits gestellte Klausuren zur Verfügung, die sich hervorragend für die Vorbereitung auf die AG- und Examensklausuren eignen.

Unterhaltsbeihilfe, Urlaub, Nebentätigkeiten und Krankenversicherung

Wie in den meisten Bundesländern findet das Referendariat inzwischen im Rahmen eines „öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses“ statt. Die monatliche Unterhaltsbeihilfe beträgt derzeit 1008,25 € brutto, ggf. wird zusätzlich ein Familienzuschlag gewährt. Weihnachts- oder Urlaubsgeld, vermögenswerte Leistungen o.ä. werden nicht gezahlt. Referendare haben insgesamt 30 Tage Erholungsurlaub. Daneben können bis zu 12 Werktage in 2 Kalenderjahren an Sonderurlaub gewährt werden; beispielsweise für die Teilnahme an einer Studienfahrt oder an einem Fachanwaltslehrgang. Währenddessen wird die Unterhaltsbeihilfe weiter gezahlt. Ohne Fortzahlung der Bezüge ist sogar die Gewährung von Sonderurlaub bis zu 3 Monaten möglich.

Neben dem Referendariat ist die Ausübung einer Nebentätigkeit möglich. Diese muss allerdings dem KG angezeigt und von diesem genehmigt werden. Zulässig sind Tätigkeiten im Umfang von 8 Stunden pro Woche bei einer nichtjuristischen Arbeit, bzw. 10 Stunden juristischer Arbeit. Referendare, die im ersten Examen ein „gut“ hatten, dürfen sogar bis zu 20 Wochenstunden nebenbei arbeiten. Der zusätzliche Verdienst wird nicht auf die Unterhaltsbeihilfe angerechnet.

In der Anwaltsstation zahlen viele, insbesondere größere Kanzleien, eine zusätzliche Vergütung. Übersteigt der Zusatzverdienst und die Unterhaltsbeihilfe insgesamt den Betrag von ca. 3.000 Euro, wird diese auf die Unterhaltsbeihilfe angerechnet. Auch müssen u.U. Steuern und Sozialabgaben entrichtet werden.

Auch die Aufnahme bzw. Weiterführung eines Zweitstudiums während des Referendariats ist möglich.

Während des gesamten Referendariats ist man über das KG krankenversichert, die Beiträge werden automatisch von der Unterhaltsbeihilfe abgezogen. Auslandsaufenthalte während der Wahlstation sind jedoch in der Regel nicht abgedeckt, sodass hier der Abschluss einer zusätzlichen Auslandskrankenversicherung empfehlenswert ist.

Examen und Notenverbesserunsgversuch

Das schriftliche Examen findet im 20. Ausbildungsmonat statt. Es werden insgesamt 7 Klausuren geschrieben, davon zwei aus dem jeweiligen Rechtsgebiet aus staatlicher und anwaltlicher Sicht. Für die 7. Klausur kann das Rechtsgebiet frei gewählt werden. Nicht jedoch, ob eine anwaltliche oder staatliche Aufgabenstellung erfolgt. Die gesamten schriftlichen Klausuren zählen 60% der Examensnote. Es müssen mindestens 4 Klausuren bestanden werden.

Die mündliche Prüfung findet im 25. Ausbildungsmonat statt. Sie besteht aus einem 10minütigen Aktenvortrag aus einem frei zu wählenden Berufsfeld (z.B. Zivilrecht – anwaltliche Sicht), sowie einem 5-minütigen Vertiefungsgespräch. Im Anschluss daran findet zusätzlich ein 50-minütiges Prüfungsgespräch in jedem der drei Rechtsgebiete statt. Es nehmen 5 Kandidaten teil, wobei für jeden Kandidaten 10 Minuten Prüfungszeit vorgesehen sind. Der Aktenvortrag zählt 16% und die jeweiligen Prüfungsgespräche 8%. Die mündliche Prüfung macht also insgesamt 40% der Gesamtnote aus.

Wer den ersten Versuch nicht bestanden hat, muss vor dem Wiederholungsversuch an einer besonderen Arbeitsgemeinschaft, dem sogenannten Ergänzungsvorbereitungs-dienst, teilnehmen. Die Bezüge werden währenddessen weiterhin gezahlt. In Ausnahme-fällen kann auf Antrag sogar ein zweiter Wiederholungsversuch genehmigt werden.

Auch Kandidaten, die das Examen bereits bestanden haben, haben die Möglichkeit einen Notenverbesserungsversuch zu unternehmen. Dieser muss spätestens zwei Monate nach der bestandenen mündlichen Prüfung beantragt werden. Der Verbesserungsversuch muss zwingend in der übernächsten Prüfungskampagne nach der mündlichen Prüfung wahrgenommen werden. Zudem ist eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 600 Euro zu entrichten. Ein Fortzahlung der Bezüge oder eine Vorbereitung durch das KG erfolgt nicht.

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Fazit und weiterführende Links

Das Referendariat in Berlin ist für alle, die sich von den zum Teil langen Wartezeiten nicht abschrecken lassen, sehr zu empfehlen! Berlin ist eine tolle und Stadt und es gibt zahlreiche interessante Stationsangebote. Für Interessenten sind als weiterführende Links die Internetseite des Kammergerichts, insbesondere der Leitfaden, sowie die Homepage des Personalrats der Referendare zu empfehlen.

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