Rücktritt im Gewährleistungsrecht

Übersichtlicher Prüfungsaufbau für Rücktritt im Gewährleistungsrecht, §§ 346 I, 437 Nr.2 BGB, 433, 439, 440 BGB, § 323 I BGB, § 326 V BGB

Datum
Rechtsgebiet Kaufvertrag
Ø Lesezeit 1 Minute
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Das folgende, übersichtliche Prüfungsschema, soll ein Generalschema für die Prüfung eines Rücktritts im Gewährleistungsrecht gem. § 437 Nr.2 BGB darstellen. Erfolgt der Rücktritt wegen Unmöglichkeit, so lautet die vollständige Anspruchsreihe §§ 346 I, 326 V, 437 Nr.2, 433, 439 BGB. Basiert der Rücktritt hingegen auf dem Verzug, so lautet die korrekte Anspruchsreihe §§ 346 I, 323 I, 437 Nr.2, 433, 439 BGB.

Für das bessere Verständnis dieses Aufbaus existiert ein kommentiertes Prüfungsschema. Sollte der Sachverhalt in der Klausur so gestellt sein, dass nicht alle Punkte zu prüfen sind, ist die Lösung an der entsprechenden Stelle abzubrechen.

I. Rücktrittsgrund

1. Vertraglich oder gesetzlich geregelter Rücktrittsgrund

a.) Anspruch (Nacherfüllungsanspruch) entstanden

aa.) Wirksamer Kaufvertrag
(1.) Anspruch entstanden
(2.) Anspruch untergegangen
bb.) Sachmangel, § 434 BGB
cc.) Bei Gefahrübergang, § 446 BGB / § 474 BGB

b.) Anspruchsumfang des Nacherfüllungsanspruchs

c.) Anspruch untergegangen

d.) Anspruch durchsetzbar

aa.) Anspruch unverhältnismäßig, §§ 275 II, III BGB
bb.) § 439 IV BGB
cc.) Verjährung, § 438 BGB2. Pflichtverletzung

2. Pflichtverletzung

a) § 323 I BGB

  • fälligerNacherfüllungsanspruch aus § 439 I 1.Alt, 2.Alt. BGB
  • Fristsetzung
  • Entbehrlichkeit der Fristsetzung (unter anderem aus § 440 BGB)
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b) § 326 V BGB

3. Zwischenergebnis

II. Rücktrittserklärung, § 349 BGB

III. Rechtsfolge

IV. Ausschluss des Rücktritts, § 438 IV 1 BGB i.V.m. § 218 BGB

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