Schuldbeitritt und Schuldübernahme
Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit der Mehrheit von Schuldnern, insbesondere mit dem Schuldbeitritt und der Schuldübernahme gemäß § 414 ff BGB. Zu beachten ist insbesondere, dass der Schuldbeitritt gesetzlich nicht geregelt ist. Welche Besonderheiten es noch gibt und wie die Abgrenzung zur Bürgschaft und zur Schuldübernahme vorzunehmen ist, erfahren Sie hier. Am Ende des Beitrags findet sich ein kurzes Prüfungsschema zur Schuldübernahme.


