Vorstellung der Vormerkungsklausur im großen BGB-Schein
Heute beginnen wir mit der Vorstellung der einzelnen Klausurtypen der Klausuren im großen BGB-Schein. Wir starten unsere Artikelserie mit der Vorstellung der Immobiliar-Klausuren. Im Regelfall ist eine der durchschnittlich drei Klausuren im großen BGB-Schein eine Klausur aus dem Grundstücksrecht. Dabei sind die Klausurtypen aus dem Grundstücksrecht meistens auf die drei “Klassiker”, nämlich Hypothekenklausur, Grundschuldklausur oder Vormerkungsklausur, beschränkt. Die Vormerkungsklausur nimmt dabei unter den Klausurklassikern des Grundstücksrechts eine Sonderrolle ein, da sie kein beschränkt dingliches Recht wie Hypothek oder Grundschuld darstellt. Aus diesem Grunde fangen wir bei der Vorstellung der Klausuren aus dem Grundstücksrecht heute mit der Erklärung der Probleme der Vormerkung an. Dabei fokussieren wir uns auf die zentralen Highlights der Vormerkung wie deren gutgläubiger Erwerb, den Umfang der Vormerkungswirkungen nach § 883 II , sowie den Anspruch auf Zustimmung nach § 888. Wir haben versucht, die Vormerkung etwas transparenter und verständlicher zu machen. Inwieweit uns das gelungen ist, könnt ihr durch Lektüre des Artikels selber beurteilen. Für Kritik und Anregungen sind wir natürlich dankbar. Weitere Artikel über das Immobiliarrecht beschäftigen sich mit der “Hypothek” und der “Grundschuld” sowie mit einem “Klausurfall zur Auflassungsvormerkung”.


