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Vorstellung der EBV-Klausur im großen BGB-Schein

Heute wollen wir Euch die EBV-Klausur im großen BGB-Schein vorstellen. Das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis ist für den Studierenden im Regelfall relativ verwirrend, da es aus einer Vielzahl unterschiedlicher Ansprüche von unterschiedlichen Personen besteht, welche voneinander abgegrenzt werden müssen. Über die einzelnen Anspruchsgrundlagen bieten viele Skripte einen kompakten Überblick an. Unser heutiger Artikel möchte der Vielzahl an Anspruchsübersichten nun keine weitere hinzufügen. Vielmehr konzentrieren wir uns auf eine Überblickartige Zusammenstellung der Bereiche im EBV, welche in der Schein-Klausur im Regelfall problematisiert werden könnten. Die aufgeführten Bereiche sollten dann von Euch mit Skripten Eurer Wahl weiter vertieft werden. Der Sinn des Artikels liegt darin, Euch ein “Gerüst” für Eure Vorbereitung auf die EBV-Klausur zu liefern. Den Schwerpunkt des Artikels bildet die Erklärung der Funktion des EBV. Mit Hilfe dieser “Funktionserklärung” soll der Leser in die Lage versetzt werden zu verstehen, in welchen Fällen eine Anspruchskonkurrenz zwischen EBV-Ansprüchen und den Ansprüchen aus GoA, Delikt und Bereicherungsrecht besteht.  Diese Funktionserklärung ist insofern wichtig, weil der Studierende zwar viel über die Anspruchskonkurrenz im EBV lesen kann, in der praktischen Klausurumsetzung dann aber meistens ratlos ist. Wir hoffen, der Versuch einer “Funktionserklärung” des EBV ist uns einigermaßen gelungen. Wie immer sind uns Kritik und Anregungen aus Euren Reihen willkommen. Zu den gesetzlichen Schuldverhältnissen siehe auch die Artikel “Anspruchsgrundlagen im EBV”, “Anspruchsgrundlagen der GoA-Klausur” sowie “Anspruchsgrundlagen im Bereicherungsrecht”

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Mittwoch, 05.08.2009 Zivilrecht Jura Individuell

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