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Vorstellung der Bürgschaft

Thema des neuen Artikels ist die Bürgschaft.

„Den Bürgen soll man würgen“ heißt es im Volksmund. Das bedeutet, wer eine Bürgschaft unterschreibt, wird in Anspruch genommen, notfalls wird die Forderung zwangsweise durchgesetzt. Die Folgen einer Bürgschaft können gravierend sein. Und da wird keine Rücksicht auf die „edlen“ Motive genommen, die aus Gefälligkeit, Mitgefühl oder verwandtschaftlicher Verpflichtung heraus entstanden sind. Der Artikel erklärt das Zustandekommen einer Bürgschaft und deren Bestand von der Hauptforderung – Stichwort Akzessorietät. Welche Rechte ein Bürge hat und wann die Einrede der Vorausklage geltend gemacht werden kann werden ebenso besprochen wie die Abgrenzung zur Schuldbeitritt,  die Prüfung der AGB oder die Anwendbarkeit des Haustürwiderrufsrechts.

Der Artikel soll einen Überblick über die wichtigsten Bereiche der Bürgschaft geben. Wir sind offen für Anregungen, Kritik und Verbesserungsvorschläge.

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Sonntag, 25.01.2009 Zivilrecht Katrin Mingels

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