Neuer Klausurfall zur Zwangsvollstreckung
Der heutige Klausurfall beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit dem Vollstreckungsrecht. Dabei geht es im Einzelnen um die Abgrenzung zwischen der Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO und der Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO. Weiterhin werden die Unterschiede zwischen der Gewahrsamsvermutung nach § 739 ZPO und der Eigentumsvermutung nach § 1362 BGB problematisiert. Ergänzt wird diese Klausur durch den “Klausurfall Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung” und den Beitrag “Zwangsvollstreckung”.


