Aktuelles aus unserem Blog

Wir möchten Sie gerne auf dem Laufenden halten. Zum einen erfahren Sie in unserem Blog Aktuelles über Jura Individuell,
aber auch wichtige juristische und universitäre Neuigkeiten finden hier Platz.

Notfalltelefon

Anstehende Prüfungen? Bewahren Sie erst einmal Ruhe. Wir helfen Ihnen gerne, auch wenn es schon brennt. Mailen Sie uns (info@juraindividuell.de) oder wählen Sie:

0173 / 20 56 303

Aktionswochen

Buchen Sie bis zum 21.06.2012 ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch und wir laden Sie zu Kaffee und Kuchen in Ihrer Lieblingslocation ein.
Erfahren Sie mehr...

Online lernen

Unsere kostenlosen Artikel bereiten Sie optimal auf Ihre Klausuren vor, indem sie den Stoff leicht und dennoch umfassend darstellen. Zu den Artikeln...

Klausuren üben

Bereiten Sie sich auf Ihre Prüfungen vor, indem Sie unsere kostenfreien Klausuren lösen und jedes Mal etwas Neues dazulernen. Zu den Klausuren...

Erfolg planen

Wir setzen uns mit Ihnen gemeinsam an einen Tisch und planen entspannt Ihren Studienerfolg. Natürlich völlig kostenfrei und unverbindlich. Gratis Gespräch...

Punkte holen

In Einzelunterricht bereiten wir Sie bei Ihnen zuhause umfassend auf Ihre Klausuren vor. Durch unsere Festpreise gibt es für Sie kein Risiko. Mehr...

Neuer Klausurfall zur Zwangsvollstreckung

Der heutige Klausurfall beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit dem Vollstreckungsrecht. Dabei geht es im Einzelnen um die Abgrenzung zwischen der Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO und der Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO. Weiterhin werden die Unterschiede zwischen der Gewahrsamsvermutung nach § 739 ZPO und der Eigentumsvermutung nach § 1362 BGB problematisiert. Ergänzt wird diese Klausur durch den “Klausurfall Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung” und den Beitrag “Zwangsvollstreckung”.

Diesen Artikel drucken

Montag, 12.04.2010 Zivilrecht Jura Individuell

Schreiben Sie einen Kommentar

Jura Individuell
Abonniere unser RSS-Feed!
Folge uns bei Twitter!
Artikel für später speichern!