Neuer Klausurfall zum Gewährleistungsrecht
Der heutige Klausurfall beschäftigt sich mit der Haftung für Mangelfolgeschäden im Rahmen eines Kaufvertrages. Dabei wird auf die Grundsätze der Produzentenhaftung im Bereich des § 823I BGB eingegangen, insbesondere auf die Verkehrssicherungspflicht in Bezug auf Konstruktionsfehler und Fabrikationsfehler sowie auf die Beweislastumkehr und den Entlastungsbeweis. Einen weiteren Schwerpunkt der Klausur bildet die Eigentumsverletzung durch einen Weiterfresserschaden. Dabei wird auf die Notwendigkeit der Stoffgleichheit zwischen Weiterfresserschaden und dem ursprünglichen Mangelunwert genauso eingegangen, wie auf die Differenzierung zwischen Äquivalenzinteresse und Integritätsinteresse.


