Nacherfüllung gem. § 439 BGB in der Klausur über den Verbrauchsgüterkauf
Heute erscheint ein Artikel, welcher die aktuellen Probleme beim Nacherfüllungsanspruch gem. § 439I BGB der Gewährleistungs-Klausur beim Kaufvertrag, insbesondere beim Verbrauchsgüterkauf aufzeigt. Er ist die Fortsetzung des letzten Artikels, welcher die einzelnen Anspruchsgrundlagen des Gewährleistungsrechts beim Kaufvertrag aufgezeigt hat. Der heutige Artikel richtet den Focus auf die Probleme des Nacherfüllungsanspruches nach § 439I BGB im Rahmen des Verbrauchsgüterkaufs nach § 474I BGB. Dabei wird zum einen die Frage des Nutzungsersatzes nach §§ 439IV,346I2.HS. BGB bei Rückgabe der mangelhaften Kaufsache im Rahmen der Nacherfüllung behandelt. Zum anderen wird der Frage nachgegangen, inwieweit der Ausbau mangelhafter und der Einbau mangelfreier Sachen von dem Anspruch auf Nacherfüllung nach § 439I BGB mitumfaßt ist. Schließlich geht es um die Frage, inweiweit eine Rücknahmepflicht des Verkäufers in Bezug auf die mangelhafte Kaufsache im Rahmen der Nacherfüllung besteht. Insbesondere versucht der Artikel, das Verhältnis des § 439I BGB zu Art. 3 II,III der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie zu beleuchten. Anregungen und Kommentaren sehen wir ,wie jede Woche, mit Interesse entgegen.


