Klausurfall Auflassungsvormerkung
Heute stellen wir Euch eine BGB-Klausur mit dem Schwerpunkt “Auflassungsvormerkung” vor. Die Klausur behandelt die Frage des gutgläubigen Erwerbs einer Auflassungsvormerkung aufgrund Erbscheins nach §§ 2366,2367 BGB. Hierbei wird auf die analoge Anwendbarkeit des § 892 II BGB in Bezug auf den Zeitpunkt der Gutgläubigkeit eingegangen. Weiterhin wird der Umfang der Wirkungen des § 883 II BGB über die reinen Verfügungen hinaus beleuchtet. Weitere Artikel zum Immobiliarrecht beschäftigen sich mit der “Hypothek”, der “Grundschuld” und der “Vormerkung”.


